Am 3. März 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 60/2025/ND-CP (Dekret 60), mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 116/2020/ND-CP vom 25. September 2020 (Dekret 116) geändert und ergänzt wurden, das die Richtlinien zur Unterstützung von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für Lehramtsstudenten regelt.
Das Dekret Nr. 60 wurde erlassen, um Einschränkungen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Dekrets Nr. 116 zu überwinden und gleichzeitig die bei der Umsetzung der Förderpolitik erzielten Ergebnisse fortzuführen, hervorragende und engagierte Studierende für Studium und Beruf zu gewinnen und zum Bildungssektor beizutragen.
Dekret 60 enthält einige bemerkenswerte neue Punkte.
Überwindung der Situation, in der Lehramtsstudenten keine oder nur langsam Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
Das Dekret Nr. 60 regelt die Methode der finanziellen Unterstützung für Pädagogikstudenten, wobei der Staat Pädagogikstudenten durch die Zuweisung von Haushaltsansätzen gemäß der Dezentralisierung des Haushalts unterstützt; Besteht örtlich Bedarf an Lehrkräften, die zugeteilt oder bestellt werden müssen, wird die Aufgabe der Lehrerausbildung der angeschlossenen Lehrerausbildungsstätte übertragen bzw. die Lehrerausbildungsstätte beauftragt.
Mit dieser Regelung werden Ausbildungsstätten für Pädagogikstudierende und Pädagogikstudenten zeitnaher und angemessener gefördert, was dazu beiträgt, Bedingungen für ein unbeschwertes Studium der Pädagogikstudenten zu schaffen und die Qualität des Lehrpersonals zu verbessern.
Klärung der Zuständigkeiten für die Finanzierung der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende
In Dekret Nr. 60 werden zusätzlich die Verantwortlichkeiten der relevanten Parteien wie des Ministeriums für allgemeine und berufliche Bildung, des Finanzministeriums , der Volkskomitees der Provinzen, der Lehrerausbildungseinrichtungen, der Lernenden usw. bei der Umsetzung der Richtlinie klargestellt. insbesondere die Klärung der Zuständigkeiten für die Sicherstellung der Finanzierung der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende.
Das Dekret 60 enthält außerdem ausführlichere Anweisungen zu den Verfahren zur Zahlung einer Entschädigung in Fällen, in denen eine Entschädigung gemäß den Vorschriften erforderlich ist. Aufgaben der Lehrerbildungseinrichtungen, der auftraggebenden Stellen und der bestellenden Lehramtsstudierenden bei der Abstimmung mit Stellen und Einzelpersonen bei der Auszahlung von Unterstützungsgeldern und der Einforderung von Rückerstattungsgeldern; Die Verantwortung des Lernenden liegt in der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Kostenerstattung.
Unterstützung benachteiligter Ortschaften; sicherzustellen, dass alle Lehramtsstudenten von der Richtlinie profitieren
Das Dekret Nr. 60 ergänzt die Bestimmung: „Der Haushalt für die Umsetzung der in diesem Dekret enthaltenen Richtlinien wird im jährlichen Ausgabenvoranschlag des Staatshaushalts entsprechend der aktuellen Dezentralisierung der Verwaltung ausgeglichen.“ Der Zentralhaushalt unterstützt die lokalen Haushalte bei der Umsetzung politischer Maßnahmen nach dem Grundsatz der gezielten Unterstützung der lokalen Haushalte durch den Zentralhaushalt bei der Umsetzung der für den jeweiligen Zeitraum geltenden Sozialversicherungspolitik der zuständigen Behörden.
Gleichzeitig fügt das Dekret Nr. 60 auch eine Übergangsbestimmung hinzu, wonach „der Zentralhaushalt die lokalen Haushalte bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende vom Schuljahr 2021-2022 bis zum Ende des Schuljahres 2024-2025 unterstützt, und zwar nach dem Grundsatz der gezielten Unterstützung der lokalen Haushalte aus dem Zentralhaushalt bei der Umsetzung der von den zuständigen Behörden erlassenen und für den jeweiligen Zeitraum geltenden Sozialversicherungsmaßnahmen.“
Diese Regelung behebt die Situation, dass einige Kommunen ihre Haushalte nicht ausgleichen können, um Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende umzusetzen, und stellt gleichzeitig die Einhaltung der Bestimmungen des Bildungsgesetzes von 2019 sicher.
Beseitigung von Hindernissen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen für Lehramtsstudierende
Um Hindernisse bei der Umsetzung des Dekrets 116 zu beseitigen, eine angemessene Anleitung in Artikel 85 des Bildungsgesetzes von 2019 sicherzustellen und rechtzeitig Förderrichtlinien für Pädagogikstudenten umzusetzen, sieht das Dekret Nr. 60 vor: Umsetzung von Fördermethoden für ausgebildete Pädagogikstudenten in Form einer Budgetzuweisung (Ausbildungsmethode entsprechend den sozialen Bedürfnissen im Dekret 116).
Gleichzeitig wird im Dekret Nr. 60 weiterhin die Methode zur Aufgabenzuweisung und Anordnung der Ausbildung für pädagogische Studierende festgelegt, damit die Gemeinden über die Voraussetzungen für die Umsetzung verfügen; Beseitigen Sie Ausschreibungsverfahren im Hochschulwesen, um den Bestimmungen des Regierungserlasses 32/2019/ND-CP vom 10. April 20219 zu entsprechen, der die Aufgabenzuweisung, Bestellung oder Ausschreibung für die Bereitstellung öffentlicher Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung des Staatshaushalts aus regulären Ausgabenquellen und den eigentlichen Umsetzungsprozess regelt.
Sicherstellung der Durchführbarkeit bei Rückforderung von Fördermitteln
Durch das Dekret Nr. 60 werden zahlreiche Inhalte geändert und ergänzt, in denen die Verantwortlichkeiten von Agenturen und Einheiten konkret festgelegt werden, um die vollständige Rückerstattung von Mitteln zur Unterstützung von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten für Pädagogikstudenten sicherzustellen, die gemäß den Vorschriften zur Rückerstattung von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten verpflichtet sind, und zwar wie folgt:
Das Volkskomitee der Provinz, in der der Student seinen ständigen Wohnsitz hat, überwacht und leitet die Rückforderung des Unterstützungsfonds an und stellt eine Mitteilung aus, damit der Lehramtsstudent den zu erstattenden Betrag gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 des Dekrets 116 und des Dekrets 60 vollständig zurückzahlen kann.
Für Pädagogikstudenten, die finanzielle Unterstützung in Form einer Aufgaben- oder Auftragsvergabe erhalten und der Rückzahlungspflicht gemäß Absatz 1, Artikel 6 des Dekrets 116 unterliegen, ist die Agentur, die die Aufgaben- oder Auftragsvergabe erteilt, für die Überwachung und Anleitung zuständig und stellt eine Mitteilung über die Rückzahlung der Unterstützungsgelder aus, sodass die Pädagogikstudenten die Gelder gemäß den Vorschriften in Artikel 8 des Dekrets 116 und diesem Dekret zurückzahlen können.
Innerhalb der Frist zur Erfüllung der Kostenerstattungspflicht muss der Studierende den erstatteten Betrag an die Ausbildungseinrichtung oder die Agentur zahlen, die den Auftrag erteilt oder die Aufgabe zugewiesen hat (bei Studierenden, die dem Auftrag unterliegen oder die Aufgabe zugewiesen haben).
Lehrerausbildungseinrichtungen, anordnende Agenturen und Agenturen, die die Aufgabe haben, die von Pädagogikstudenten zurückgeforderten Beträge an den Staatshaushalt gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des Dekrets Nr. 11/2020/ND-CP der Regierung vom 20. Januar 2020 zur Regelung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Staatskasse und gemäß den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes zur Verwaltung der an den Haushalt gezahlten zurückgeforderten Beträge zu zahlen./.
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