Die Gesamtzahl der Gemeinden und Bezirke wird nach der Regelung um maximal 75 % reduziert.
Das Innenministerium hat den Resolutionsentwurf zur Verwaltungseinheitengliederung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung fertiggestellt.
Standards und Anzahl der Verwaltungseinheiten von Gemeinden und Bezirken nach der Regelung: Der Entwurf legt fest, dass die neue Gemeinde nach der Regelung sowohl hinsichtlich der natürlichen Fläche als auch der Bevölkerungsgröße 300 % oder mehr der in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten festgelegten Gemeindestandards erreichen muss.
Was die Bevölkerungsgrößennorm für eine Gemeinde in einer Bergregion, einem Hochlandgebiet oder einer Region mit einer Staatsgrenze anbelangt, in der 30 % oder mehr der Bevölkerung ethnischen Minderheiten angehören, so beträgt das Minimum 7.500 Personen.
Bei Neugründungen nach der Errichtung muss die Naturfläche mindestens 35 km2 betragen; Bevölkerungsgröße von 50.000 Menschen oder mehr; In den Bezirken in Berg- und Hochlandregionen leben 35.000 oder mehr Menschen.
Bei der Zusammenlegung von vier oder mehr Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu einer neuen Gemeinde oder einem neuen Bezirk ist es nicht erforderlich, die Standards der natürlichen Fläche und der Bevölkerungsgröße gemäß den Vorschriften zu bewerten.
Falls die Anordnung der Verwaltungseinheiten den Anweisungen der zuständigen Behörden entspricht und die Bestimmungen dieser Entschließung gewährleistet, werden die Bedingungen nicht berücksichtigt und andere Standards nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Organisation der lokalen Regierung und der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten bewertet.
Außerdem wird sich nach Angaben der Redaktion die Gesamtzahl der Verwaltungseinheiten von Gemeinden und Bezirken nach der Neuordnung um mindestens 70 % und höchstens 75 % im Vergleich zur Gesamtzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene vor der Neuordnung in der Provinz oder zentral verwalteten Stadt verringern.
Datenstand: 31. Dezember 2024
Die natürliche Fläche einer Verwaltungseinheit wird auf Grundlage der von den zuständigen Behörden veröffentlichten Landstatistik bestimmt, mit Bestätigung durch die staatliche Verwaltung für Landwirtschaft und Umwelt auf Provinzebene.
Als Einwohnerzahl einer Verwaltungseinheit gilt die von der zuständigen Polizeidienststelle mitgeteilte und bestätigte ständige Einwohnerzahl.
Die Daten zur natürlichen Fläche und Bevölkerungsgröße werden zum 31. Dezember 2024 berechnet.
In Bezug auf die Benennung und Umbenennung von Gemeinden und Bezirken, die nach der Umstrukturierung gebildet wurden, betonte das Innenministerium, dass die Namen der nach der Umstrukturierung neu gebildeten Gemeinden und Bezirke leicht zu identifizieren, prägnant, leicht zu lesen und leicht zu merken sein sowie einen systematischen und wissenschaftlichen Charakter gewährleisten müssen.
Das Innenministerium empfiehlt die Benennung von Gemeinden und Bezirken nach Ordnungszahlen oder nach den Namen von Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene (vor der Einrichtung) mit angehängten Ordnungszahlen, um die Digitalisierung und Aktualisierung von Informationsdaten zu erleichtern.
Die Redaktionsagentur empfiehlt außerdem, vor der Regelung einen der bestehenden Namen der Verwaltungseinheiten zu verwenden. Der Name der Verwaltungseinheit hat einen historischen, traditionellen und kulturellen Wert und wird von der örtlichen Bevölkerung unterstützt.
„Der Name der neuen Gemeinde oder des neuen Bezirks darf nach der Umstrukturierung nicht mit dem Namen der bestehenden Verwaltungseinheit derselben Ebene innerhalb der Provinz oder zentral verwalteten Stadt oder innerhalb der Provinz oder Stadt identisch sein, deren Gründung gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Richtlinie zur Umstrukturierung von Verwaltungseinheiten auf Provinzebene geplant ist“, stellte das Innenministerium fest.
Quelle TPO
Quelle: https://baotayninh.vn/bo-noi-vu-khuyen-khich-dat-ten-xa-phuong-sau-sap-nhap-theo-so-thu-tu-a187970.html
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