Laut dem jüngsten Berichtsentwurf an die Regierung zum Vorschlag für die Weiterentwicklung des Einkommensteuergesetzes (Ersatzgesetz) hat das Finanzministerium vorgeschlagen, die Regelung der Steuersätze für Einkünfte aus Immobilienübertragungen je nach Haltedauer zu prüfen.
Wird die Immobilienspekulation eingeschränkt?
Laut dem Finanzministerium unterscheidet die derzeitige Einkommensteuerpolitik unseres Landes nicht nach der Haltedauer der Immobilie durch den Übertragenden.
Um die Immobilienspekulation einzuschränken, haben einige Länder der Welt Steuerinstrumente eingesetzt, um die Kosten des Spekulationsverhaltens zu erhöhen und die Attraktivität der Immobilienspekulation für die Wirtschaft zu verringern, darunter auch die Einkommensteuer.
Darüber hinaus erheben einige Länder auch Steuern auf Gewinne aus Immobilientransaktionen, abhängig von der Häufigkeit der Transaktionen und dem Zeitpunkt des Kaufs und Weiterverkaufs der Immobilie. Je schneller dieser Vorgang abläuft, desto höher ist der Steuersatz, je langsamer die Transaktion, desto niedriger ist der Steuersatz.
In Singapur beispielsweise wird beim Kauf und Verkauf von Grundstücken im ersten Jahr eine Steuer von 100 % auf die Wertdifferenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis erhoben. Nach 2 Jahren beträgt der Steuersatz 50 %; nach 3 Jahren beträgt er 25 %.
In Taiwan (China) unterliegen Immobilientransaktionen innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einem Steuersatz von 45 %; in 2-5 Jahren umgesetzt, Steuersatz beträgt 35 %; In 5–10 Jahren beträgt der Steuersatz 20 % und nach 10 Jahren 15 %.
Die Landinformationsinfrastruktur muss bereit und synchronisiert sein.
In der Resolution Nr. 06/NQ-TW des Politbüros vom 24. Januar 2022 zur Planung, Bebauung, Verwaltung und Entwicklung städtischer Gebiete in Vietnam bis 2030 mit einer Vision bis 2045 heißt es: „Erforschung und Perfektionierung der Steuer- und Gebührenpolitik im Zusammenhang mit Immobilien, um eine effiziente Nutzung von Häusern und Grundstücken zu fördern.“
In der Resolution Nr. 18/NQ-TW der 5. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei vom 16. Juni 2022 zum Thema „Weitere Innovation und Perfektionierung von Institutionen und Politik, Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Landverwaltung und -nutzung, Schaffung von Impulsen, um unser Land in ein Industrieland mit hohem Einkommen zu verwandeln“ heißt es: „Schreiben Sie höhere Steuersätze für Menschen vor, die große Landflächen, viele Häuser und Grundstücksspekulationen nutzen …“.
Die Resolution Nr. 62/2022/QH15 der Nationalversammlung vom 16. Juni 2022 zu den Befragungstätigkeiten in der 3. Sitzung der 15. Nationalversammlung fordert: „Überprüfung und Vervollständigung der gesetzlichen Regelungen zu Steuern im Zusammenhang mit Unternehmens- und Immobilienübertragungen, Stärkung des Managements, Vermeidung von Steuerverlusten, Sicherung der Haushaltseinnahmen, ohne jedoch den Geschäftsbetrieb, die legitimen Rechte der Menschen und die Entwicklung des Immobilienmarktes zu beeinträchtigen.“
Um die oben genannten Strategien und Leitlinien zu institutionalisieren, ein angemessenes Maß an Regulierung zu erreichen und Spekulationen und Immobilienblasen vorzubeugen, schlägt das Finanzministerium daher vor, dass „die Möglichkeit besteht, die Erhebung von Steuern auf persönliche Einkünfte aus Immobilienübertragungen nach der Haltedauer zu prüfen, wie dies in einigen Ländern der Fall ist.“ Es müssen spezifische Steuersätze recherchiert und entsprechend festgelegt werden, die die tatsächliche Entwicklung des Immobilienmarktes widerspiegeln.
Das Finanzministerium wies darauf hin, dass die Anwendung der Einkommensteuerpolitik auf Immobilienübertragungen auf Grundlage der Haltedauer auch mit dem Prozess der Vervollkommnung der Politik im Zusammenhang mit Grundstücken und Wohnungen sowie der Synchronisierung und Vorbereitung der Informationstechnologie-Infrastruktur für die Registrierung von Grundstücken und Immobilien synchronisiert werden müsse. Dadurch können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Steuerbehörden über ausreichende Informationen und eine Rechtsgrundlage verfügen, um Informationen über die Besitzdauer der Immobilie einzuholen.
Artikel 247 des Grundstücksgesetzes von 2024 änderte und ergänzte auch Absatz 1, Artikel 14 des Einkommensteuergesetzes und legte insbesondere fest: „Das zu versteuernde Einkommen aus der Übertragung von Immobilien wird jedes Mal als Übertragungspreis bestimmt; Bei der Übertragung von Landnutzungsrechten wird das zu versteuernde Einkommen auf Grundlage des Grundstückspreises im Grundstückspreisverzeichnis berechnet.
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass eine Aktualisierung dieser Bestimmung im Entwurf des Einkommensteuergesetzes (Ersatzgesetz) notwendig ist, um die Einheitlichkeit des Rechtssystems zu gewährleisten.
In Absatz 5, Artikel 3, Artikel 14, Absatz 2, Artikel 21 und Artikel 23 des aktuellen Einkommensteuergesetzes ist Folgendes festgelegt: Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien, darunter: Einkünfte aus der Übertragung von Landnutzungsrechten und mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten; Einkünfte aus der Übertragung des Eigentums oder der Nutzung von Wohnraum; Einkünfte aus der Übertragung von Landpachtrechten, Wasserflächenpachtrechten; Sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen. Als steuerpflichtiges Einkommen aus der Übertragung einer Immobilie gilt jeweils der Übertragungspreis, der anzuwendende Steuersatz beträgt 2 %. |
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Quelle: https://vietnamnet.vn/ap-thue-suat-voi-thu-nhap-tu-chuyen-nhuong-bat-dong-san-theo-thoi-gian-nam-giu-2370107.html
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