Wer kann im Jahr 2025 auf einmal aus der Sozialversicherung ausscheiden?

Báo Dân tríBáo Dân trí27/01/2025

(Dan Tri) – Die Bedingungen für die einmalige Abschaffung der Sozialversicherung (SI) im Jahr 2025 bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert, obwohl das Sozialversicherungsgesetz 2024 erst am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.


Vor dem 1. Juli

Vor dem 1. Juli wurde das Sozialversicherungssystem gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2014 angewendet. Dementsprechend waren die Bedingungen für Arbeitnehmer, ihre Sozialversicherung auf einmal aufzugeben, in Artikel 60 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 festgelegt und dann in der Resolution 93/2015/QH13 ergänzt.

Am 11. November 2015 erließ die Regierung das Dekret Nr. 115/2015/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes zur obligatorischen Sozialversicherung detailliert beschrieben werden. Darunter sind auch Bestimmungen, die die Fälle klarer definieren, in denen ein einmaliger Rückzug aus der Sozialversicherung zulässig ist.

Insbesondere sieht Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets Nr. 115/2015/ND-CP vier Fälle eines einmaligen Entzugs der Sozialversicherung für Arbeitnehmer vor, die vietnamesische Staatsbürger sind und der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen, sowie für diejenigen, die im Ausland auf Vertragsbasis arbeiten.

Erstens sind die Arbeitnehmer alt genug, um gemäß den Vorschriften eine Rente zu erhalten, haben aber 20 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Arbeitnehmerinnen, die in Kommunen, Bezirken und Städten voll- oder teilzeitbeschäftigt sind und ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, ohne 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und sich nicht weiter freiwillig sozialversichern.

Zweitens Arbeitnehmer, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit 20 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und auch keine Beiträge mehr zur Sozialversicherung zahlen.

Drittens gehen Arbeitnehmer ins Ausland, um sich dort niederzulassen.

Viertens leidet der Arbeiter an einer der lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose, einer HIV-Infektion, die sich zu AIDS entwickelt hat, oder anderen vom Gesundheitsministerium festgelegten Krankheiten.

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Bedingungen für den Erhalt einmaliger Sozialversicherungsleistungen vor dem 1. Juli (Grafik: Tung Nguyen).

Ab 1/7

Ab dem 1. Juli, wenn das Sozialversicherungsgesetz 2024 in Kraft tritt, haben diejenigen, die vor dem 1. Juli sozialversichert waren, in 6 vorgeschriebenen Fällen weiterhin Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsleistungen auf Antrag, wobei sich die Bedingungen für den Erhalt einmaliger Sozialversicherungsleistungen vor dem 1. Juli nicht unterscheiden.

Erstens sind die Arbeitnehmer alt genug, um eine Rente zu erhalten, haben aber 15 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Falls der Arbeitnehmer keine einmalige Sozialversicherungszahlung erhält, kann er sich für die Auszahlung einer monatlichen Leistung entscheiden.

Zweitens gehen Arbeitnehmer ins Ausland, um sich dort niederzulassen.

Drittens leidet der Arbeiter an einer der folgenden Krankheiten: Krebs, Lähmung, dekompensierte Leberzirrhose, schwere Tuberkulose, AIDS.

Viertens Arbeitnehmer mit einer verminderten Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; Schwerbehinderte

Fünftens unterliegen Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Juli 2025) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, nach 12 Monaten nicht der Sozialversicherungspflicht, nehmen jedoch auch nicht an der freiwilligen Sozialversicherung teil und haben weniger als 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Sechstens unterliegen Angestellte der Armee, der Polizei und der Miliz, die bei Demobilisierung, Entlassung oder Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht der Sozialversicherungspflicht, nehmen auch nicht an der freiwilligen Sozialversicherung teil und haben keinen Anspruch auf eine Rente.

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Voraussetzungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen ab 1. Juli (Grafik: Tung Nguyen).

Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli sozialversichert sind, besteht mit Ausnahme des 5. Falles in 5 Fällen weiterhin Anspruch auf einmaligen Sozialversicherungsbeitrag auf Antrag.

Allerdings fällt im Jahr 2025 kein Arbeitnehmer mehr in den 5. Fall, sodass die Voraussetzungen für einen einmaligen Sozialversicherungsaustritt im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 nahezu unverändert bleiben.


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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/ai-duoc-rut-bao-hiem-xa-hoi-mot-lan-trong-nam-2025-20250124141246908.htm

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