(Dan Tri) – Wenn Arbeitnehmer über genügend Jahre an Sozialversicherungsbeiträgen verfügen, um eine Rente zu erhalten, ist es ihnen nicht gestattet, ihre Sozialversicherungsbeiträge auf einmal zu kündigen. Es gibt jedoch weiterhin Fälle, in denen Sie zwischen den beiden oben genannten Modi wählen können.
Voraussetzungen für den Rentenbezug sind ab 1. Juli das Erreichen des Rentenalters und mindestens 15 Jahre Beitragszahlung in der Sozialversicherung. Somit ist es für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli aufgeben und 15 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, nicht möglich, diese auf einmal abzubestellen.
Es gibt jedoch weiterhin Fälle, in denen rentenberechtigten Arbeitnehmern weiterhin die Möglichkeit besteht, sich für die Zahlung einer einmaligen Sozialversicherungszahlung zu entscheiden. Diese Fälle sind in Absatz 6, Artikel 70 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 geregelt.
Dementsprechend gibt es sechs Fälle, in denen Arbeitnehmer sowohl Anspruch auf eine Rente als auch auf eine einmalige Sozialversicherung haben. Arbeitnehmer können wählen, ob sie eine monatliche Rente oder eine einmalige Sozialversicherung erhalten möchten.
Wenn Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente haben, können sie ihre Sozialversicherungsbeiträge auf einmal kündigen (Grafik: Tung Nguyen).
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Quelle: https://dantri.com.vn/lao-dong-viec-lam/nguoi-du-dieu-kien-huong-luong-huu-van-duoc-rut-bao-hiem-xa-hoi-mot-lan-20250225134827416.htm
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