(Dan Tri) – Arbeitnehmer dürfen ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht auf einmal kündigen, wenn sie über genügend Jahre an Sozialversicherungsbeiträgen verfügen, um eine Rente zu erhalten. Es gibt jedoch immer noch Fälle, in denen Sie zwischen den beiden oben genannten Modi wählen können.
Voraussetzungen für den Rentenbezug sind ab dem 1. Juli das Erreichen des Rentenalters und mindestens 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge. Somit ist es Arbeitnehmern, die ab dem 1. Juli ihre Stelle aufgeben und 15 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, nicht möglich, die Sozialversicherung auf einmal abzubestellen.
Es gibt jedoch weiterhin Fälle, in denen rentenberechtigten Arbeitnehmern weiterhin die Möglichkeit besteht, sich für den Bezug einer einmaligen Sozialversicherungszahlung zu entscheiden. Diese Fälle sind in Absatz 6, Artikel 70 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 geregelt.
Dementsprechend gibt es sechs Fälle, in denen Arbeitnehmer sowohl Anspruch auf eine Rente als auch auf eine einmalige Sozialversicherung haben. Arbeitnehmer können wählen, ob sie eine monatliche Rente oder eine einmalige Sozialversicherung erhalten möchten.
Wenn Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente haben, können sie sich auf einmal aus der Sozialversicherung zurückziehen (Grafik: Tung Nguyen).
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Quelle: https://dantri.com.vn/lao-dong-viec-lam/nguoi-du-dieu-kien-huong-luong-huu-van-duoc-rut-bao-hiem-xa-hoi-mot-lan-20250225134827416.htm
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