VEC ist berechtigt, in Ladestationen für Elektroautos auf fünf Schnellstraßen zu investieren.
Die Investition in zusätzliche Ladestationen für Elektroautos an Raststätten auf fünf Schnellstraßen, die von der Vietnam Expressway Corporation (VEC) verwaltet und betrieben werden, unterliegt der Entscheidungsbefugnis dieser Einheit.
Ein Abschnitt der Schnellstraße Cau Gie – Ninh Binh, der von VEC verwaltet und betrieben wird. |
Das Verkehrsministerium hat gerade eine offizielle Mitteilung an VEC bezüglich der Einrichtung von Ladestationen und Ladegeräten für Elektroautos an Raststätten entlang der von dieser Einheit verwalteten und betriebenen Autobahnen gesandt.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums ist es notwendig, in zusätzliche Ladestationen und Ladeeinrichtungen an Raststätten entlang der von VEC verwalteten und betriebenen Autobahnen zu investieren, um den praktischen Bedarf zu decken und Elektrofahrzeuge zu versorgen, die am Verkehr auf Autobahnen teilnehmen.
Derzeit ist VEC als Investor für 5 Autobahnprojekte bestimmt, darunter: Noi Bai – Lao Cai, Cau Gie – Ninh Binh, Ho-Chi-Minh-Stadt – Long Thanh – Dau Giay, Da Nang – Quang Ngai (in Betrieb); Ben Luc – Long Thanh (im Bau) und vom Premierminister beauftragt, die Dienste entlang der von VEC investierten Schnellstraße zu betreiben.
„Daher fordern wir VEC auf, auf der Grundlage der dem Investor zugewiesenen Funktionen und Aufgaben zusätzliche Investitionen in die oben genannten Punkte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und umzusetzen“, heißt es in der offiziellen Depesche des Verkehrsministeriums, die von Vizeminister Nguyen Duy Lam unterzeichnet wurde.
Zuvor hatte VEC ein Dokument an das Verkehrsministerium gesandt, in dem es darum bat, an Raststätten auf fünf von dieser Einheit betriebenen und genutzten Schnellstraßen Ladestationen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos zu installieren.
Insbesondere zu den 7 Raststätten (auf beiden Seiten der Strecke), die derzeit in Betrieb sind, erklärte VEC, dass zum Zeitpunkt der Investition und des Baus dieser Raststätten diese gemäß den Vorschriften in QCVN 43:2012/BGTVT umgesetzt wurden und es keine Vorschriften gab, die an Raststätten Bereiche für die Installation von Ladestationen und Ladegeräten vorschrieben.
Daher schlägt VEC auf Grundlage des aktuellen Status der Raststätten vor, auf jeder Seite der Station mindestens 30 Ladestationen hinzuzufügen. 1 Transformatorstation zur Versorgung der Ladestation mit einer Kapazität von 2000 KVA/1 Station und Infrastruktursystem.
Für die beiden Raststätten (auf beiden Seiten der Strecke), die noch nicht gebaut wurden, schlägt VEC vor, die Ladestationselemente und die damit verbundenen Arbeiten in den Entwurfsdokumenten des Masterplans des Projekts und bei der Gesamtinvestition zu aktualisieren.
In Bezug auf die 3 Bushaltestellen hat das Verkehrsministerium die Entscheidung Nr. 938/QD-BGTVT vom 31. Juli 2023 erlassen, mit der 3 Bushaltestellen genehmigt wurden. Daher schlug VEC vor, die Kategorie der Ladestationen für Elektroautos in das Design der Bushaltestellen an den von dieser Einheit verwalteten und betriebenen Autobahnen zu integrieren.
Es ist bekannt, dass das Rundschreiben Nr. 09/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums vom 5. April 2024 vorschreibt, dass Raststätten Bereiche für die Installation von Ladestationen und Elektroladegeräten bereitstellen müssen. Dies ist eine wichtige Infrastruktur, um der steigenden Nachfrage nach Lademöglichkeiten für Elektroautos gerecht zu werden. Gleichzeitig trägt es dazu bei, die Verkehrssicherheit und Ordnung der Fahrzeuge auf Autobahnen zu gewährleisten.
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