ANTD.VN – Geringwertige Importwaren, die per Expressversand verschickt werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Generalzollbehörde teilte mit, dass auf Grundlage der Entscheidung Nr. 01/2025/QD-TTg des Premierministers vom 3. Januar 2025 die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 über den Wert importierter, per Expressdienst versandter Waren, die von der Steuer befreit sind, vollständig aufgehoben werde. Geringwertige Importwaren, die per Expressversand verschickt werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit; Die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren mit geringem Wert erfolgt gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und der relevanten Rechtsdokumente.
Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 erfolgt auf der Grundlage der Sicherstellung der Übereinstimmung mit internationalen Praktiken und der Einheitlichkeit des aktuellen Systems der Steuerrechtsdokumente, wodurch ein fairer Wettbewerb zwischen den am Warenhandel beteiligten Unternehmen gewährleistet wird. Gleichzeitig fördern wir die Umsetzung staatlicher Maßnahmen und Lösungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Handelsbetrug und Steuerhinterziehung bei importierten Waren im Allgemeinen und importierten Waren mit geringem Wert im Besonderen.
Ab dem 18. Februar sind Waren mit geringem Wert, die per Expressdienst versendet werden, nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit. |
Die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert wird dazu beitragen, die Mittel des Staatshaushalts aufzubessern und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Waren gegenüber importierten Waren zu fördern.
Konkret: Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren im Wert von weniger als 1 Million VND, die per Expressdienst versendet werden, im Jahr 2023 (27,7 Billionen VND), und unter der Annahme, dass nach der Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 Waren im Wert von weniger als 1 Million VND, die per Expressdienst versendet werden, einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, werden sich die Staatseinnahmen um etwa 2,7 Billionen VND erhöhen. Allerdings kann sich die Höhe der Mehreinnahmen des Staatshaushalts ändern, je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt.
Darüber hinaus wird durch die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 eine Fairness zwischen der staatlichen Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsprüfung von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert und von per Expressdienst importierten Waren mit geringem Wert gewährleistet, da derzeit per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert gemäß dem Beschluss Nr. 78 von der Spezialkontrolle und der Lebensmittelsicherheitskontrolle ausgenommen sind. Dies trägt dazu bei, den Konsum von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert zu fördern und die Richtlinie 03-CT/TW des Sekretariats vom 19. Mai 2021 zur Stärkung der Führung der Partei bei der Kampagne „Die Vietnamesen bevorzugen die Verwendung vietnamesischer Waren“ in der neuen Situation umzusetzen.
Die Generalzollabteilung erklärte, dass die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg keine Verwaltungsverfahren regele, sodass die Aufhebung dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf die derzeitigen Verwaltungsverfahren haben werde.
Bis zur Aktualisierung des Systems müssen Zollanmelder jedoch zusätzliche Informationen in Papiererklärungen und detaillierten Warenlisten angeben, um die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
Dementsprechend muss die Zollbehörde die Erhebung der Mehrwertsteuer organisieren. Während das System der Zollbehörde noch nicht vollständig ist, entsteht für die Beamten und Angestellten, die die Anmeldungen entgegennehmen, ein großer Arbeitsaufwand, da sie die Erfüllung der Steuerpflichten manuell prüfen und bestätigen müssen. Die Verwaltung und Erfassung von Daten ist nicht bequem (die Daten werden auf Papiererklärungen und im Low Value Declaration System erfasst).
Die Generalzollabteilung plant, Zollverfahren für exportierte und importierte Waren, die per Expressdienst versendet werden, über das Remote Customs Declaration System durchzuführen. Aufgrund der Abhängigkeit vom Investitionskapital kann die Aktualisierung des VNACCS-Systems jedoch nicht sofort erfolgen. Derzeit setzt die Generalzollabteilung den Vertrag „Aufbau eines Zollabfertigungssystems bei Problemen mit VNACCS/VCIS (Remote Customs Declaration System)“ um.
Zur Umsetzung der Entscheidung Nr. 01/2025/QD-TTg plant die Generalzollabteilung, dem Ministerium während der Zeit, in der das Unterstützungssystem nicht verfügbar ist, ein Dokument mit Anweisungen zur Umsetzung an die Zollabteilungen der Provinzen und Gemeinden sowie an Unternehmen, die internationale Expresszustelldienste anbieten, vorzulegen.
Die Generalzollbehörde hat Inhalte und Dokumente vorbereitet, die Personen und Unternehmen bei Schwierigkeiten und Problemen bei der Zahlung von Steuern auf importierte Waren mit geringem Wert unterstützen, die per Expressversand über das Support Center versendet werden: 19009299, Durchwahl 2 und E-Mail-Adresse [email protected]
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/tu-182-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-se-phai-nop-thue-post603520.antd
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