ANTD.VN – Ab dem 18. Februar 2025 sind per Expressdienst versendete Importwaren mit geringem Wert nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Generalzollabteilung teilte mit, dass auf Grundlage der Entscheidung Nr. 01/2025/QD-TTg des Premierministers vom 3. Januar 2025 die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 über den Wert von importierten, per Expressdienst versandten Waren, die von der Steuer befreit sind, vollständig aufgehoben werde. Per Expressversand versandte Importwaren mit geringem Wert sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit; Die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren mit geringem Wert erfolgt gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und der relevanten Rechtsdokumente.
Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 erfolgt auf der Grundlage der Sicherstellung der Übereinstimmung mit internationalen Praktiken und der Einheitlichkeit des aktuellen Systems der Rechtsdokumente im Steuerbereich, um einen fairen Wettbewerb zwischen den am Warenhandel beteiligten Unternehmen sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Umsetzung staatlicher Maßnahmen und Lösungen zur Verhütung und Bekämpfung von Handelsbetrug und Steuerhinterziehung bei importierten Waren im Allgemeinen und importierten Waren mit geringem Wert im Besonderen gefördert werden.
Ab dem 18. Februar sind per Expressdienst versandte Waren mit geringem Wert nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit. |
Die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Güter mit geringem Wert wird dazu beitragen, die Mittel des Staatshaushalts aufzustocken und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Güter gegenüber importierten Gütern zu stärken.
Konkret: Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren im Wert von weniger als 1 Million VND, die im Jahr 2023 per Expressdienst versendet werden (27,7 Billionen VND), werden die Staatseinnahmen um etwa 2,7 Billionen VND steigen, vorausgesetzt, dass nach der Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 auf Waren im Wert von weniger als 1 Million VND, die per Expressdienst versendet werden, ein Mehrwertsteuersatz von 10 % erhoben wird. Die Höhe der Mehreinnahmen des Staatshaushalts kann sich jedoch ändern, je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt.
Darüber hinaus wird durch die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 eine Fairness zwischen der staatlichen Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsprüfung von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert und von per Expressdienst importierten Waren mit geringem Wert sichergestellt, da derzeit per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert gemäß Beschluss Nr. 78 von Spezialkontrollen und Lebensmittelsicherheitskontrollen ausgenommen sind. Dies trägt dazu bei, den Konsum von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert zu fördern und die Richtlinie 03-CT/TW des Sekretariats vom 19. Mai 2021 zur Stärkung der Führungsrolle der Partei bei der Kampagne „Die Vietnamesen verwenden vorrangig vietnamesische Waren“ in der neuen Situation umzusetzen.
Die Generalzollabteilung erklärte, dass die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg keine Verwaltungsverfahren regele, sodass die Aufhebung dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf die derzeitigen Verwaltungsverfahren haben werde.
Während Zollanmelder auf die Modernisierung des Systems warten, müssen sie jedoch zusätzliche Informationen in Papiererklärungen und detaillierten Warenlisten angeben, um die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu ermöglichen.
Dementsprechend muss die Zollbehörde die Erhebung der Mehrwertsteuer organisieren. Während das System der Zollbehörde noch nicht vollständig ist, entsteht für die Beamten und Bediensteten, die die Anmeldungen entgegennehmen, ein großer Arbeitsaufwand, da sie die Erfüllung der Steuerpflichten manuell prüfen und bestätigen müssen. Die Verwaltung und Erfassung von Daten ist nicht bequem (die Daten werden auf Papiererklärungen und im Low Value Declaration System erfasst).
Die Generalzollabteilung plant, Zollverfahren für exportierte und importierte Waren, die per Expressdienst versendet werden, über das System der Fernzollanmeldung durchzuführen. Die Aktualisierung des VNACCS-Systems kann jedoch aufgrund der Abhängigkeit vom Investitionskapital nicht sofort erfolgen. Derzeit ist die Generalzollabteilung mit der Umsetzung des Vertrags „Aufbau eines Zollabfertigungsabwicklungssystems bei Problemen mit VNACCS/VCIS (Remote Customs Declaration System)“ befasst.
Zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 01/2025/QD-TTg plant die Generalzollabteilung, dem Ministerium während der Zeit, in der das Unterstützungssystem nicht verfügbar ist, ein Dokument mit Anweisungen zur Umsetzung an die Zollabteilungen der Provinzen und Gemeinden sowie an Unternehmen, die internationale Expresszustellungsdienste anbieten, vorzulegen.
Die Generalzollabteilung hat Inhalte und Dokumente vorbereitet, die Personen und Unternehmen bei Schwierigkeiten und Problemen bei der Zahlung von Steuern auf importierte Waren mit geringem Wert unterstützen, die per Expressversand über das Support Center versendet werden: 19009299, Durchwahl 2 und E-Mail-Adresse [email protected]
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/tu-182-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-se-phai-nop-thue-post603520.antd
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