Berücksichtigung von Beförderungen für Verwaltungsbeamte
Das Rundschreiben 05/2024/TT-BNV des Innenministeriums, gültig ab 15. August 2024, legt die Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung einer Beförderung in die Besoldungsgruppe II und I für Verwaltungsbeamte wie folgt fest.
Erwägen Sie eine Beförderung für Büro- und Archivpersonal
Außer für Verwaltungsbeamte werden im Rundschreiben 05/2024/TT-BNV auch für Büroangestellte und Archivbeamte die Standards und Bedingungen für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe II wie folgt festgelegt.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/lao-dong-viec-lam/tieu-chuan-de-xet-thang-hang-vien-chuc-hanh-chinh-20240801024022996.htm
Kommentar (0)