Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Autos, die Ökostrom und Ökoenergie nutzen und umweltfreundlich sind, eine grüne Prüfplakette.
Das Verkehrsministerium hat gerade das Rundschreiben 47/2024 erlassen, das die Verfahren für die Inspektion und die Befreiung von der Erstinspektion für Kraftfahrzeuge und Spezialmotorräder regelt; Verfahren zur Überprüfung der Abgaswerte von Motorrädern und Motorrollern.
Nach den geltenden Vorschriften stellen die Prüfstellen Prüfbescheinigungen und gelbe Prüfstempel für gewerbliche Transportfahrzeuge sowie blaue Stempel für nicht gewerbliche Transportfahrzeuge aus.
Allerdings schreibt das ab dem 1. Januar 2025 geltende Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit die Unterscheidung von Fahrzeugen von Transportunternehmen anhand der Farbe ihrer Nummernschilder vor. Nummernschilder mit gelbem Hintergrund werden insbesondere an Fahrzeuge ausgegeben, die im Transportgewerbe eingesetzt werden. Deshalb sind für Fahrzeuge des Transportgewerbes keine gesonderten Prüfzeichenfarben wie heute erforderlich.
Im Rundschreiben 47 legt das Verkehrsministerium den Prüfprozess und die Prüfstempelmuster klar fest. Konkret müssen Autos ab dem 1. Januar 2025 nach der Inspektion fünf Inspektionsphasen durchlaufen, darunter: Identifizierung und allgemeine Kontrolle; Dach des Fahrzeugs; Bremswirkung; Nach einer Umwelt- und abschließenden Fahrzeugunterprüfung werden ein Zertifikat und ein Prüfstempel ausgestellt.
Im Rundschreiben 47 wird eindeutig festgelegt, dass es drei Arten von Prüfpapieren und Stempeln gibt.
Dabei werden Prüfbescheinigung und grüner Prüfstempel für Kraftfahrzeuge verwendet, die mit sauberer Energie fahren, Ökostrom nutzen und umweltfreundlich sind.
Prüfbescheinigung, orange Prüfmarke für sonstige Kraftfahrzeuge.
Prüfzertifikat, lila-rosa Prüfstempel für Spezialmotorräder.
Die Prüfplakette wird wie folgt am Fahrzeug angebracht: Bei Fahrzeugen mit Bedienraum und ausgestattet mit einer Frontscheibe wird die Plakette in der rechten oberen Ecke oder an der Innenseite der Frontscheibe angebracht. Die Vorderseite der Briefmarke zeigt nach außen.
Bei Anhängern, Aufliegern und Spezialmotorrädern ist das Anbringen einer Schutzschicht für den Prüfstempel während der Nutzung erforderlich. Die Vorderseite muss mit transparentem Material geschützt sein, um den Blick auf den Inhalt zu ermöglichen, und an gut sichtbaren Stellen am Fahrzeug angebracht sein.
Die Prüfplakette wird durch das Personal der Prüfstelle aufgeklebt, sofern eine Prüfung des Fahrzeugs in der Prüfstelle erfolgt. Fahrzeughalter können die Plakette selbst anbringen, wenn ihr Fahrzeug von der Erstuntersuchung befreit ist oder außerhalb der Prüfstelle untersucht bzw. eine Neuzulassung erhält.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vietnamnet.vn/tem-kiem-dinh-o-to-co-3-mau-xe-su-dung-nang-luong-sach-dan-nhan-xanh-2353175.html
Kommentar (0)