Am 7. September erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, in dem die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen festgelegt wurden.
Aktuelle Regelungen zur Kfz-Zulassung und Kennzeichengebühr vom 22. Oktober. |
Neue Regelungen zur Kfz-Zulassung und Kennzeichengebühr ab 22. Oktober 2023
Am 7. September erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, in dem die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen festgelegt wurden.
Demnach lauten die Regelungen zur Kfz-Zulassungs- und Kennzeichengebühr wie folgt:
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
ICH | Erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
1 | Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme der in Punkt 2 und Punkt 3 dieses Abschnitts genannten Kraftfahrzeuge | 500.000 | 150.000 | 150.000 |
2 | Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups) | 20.000.000 | 1.000.000 | 200.000 |
3 | Anhänger, Sattelanhänger separat angemeldet | 200.000 | 150.000 | 150.000 |
4 | Motorrad | |||
A | Wert bis zu 15.000.000 VND | 1.000.000 | 200.000 | 150.000 |
B | Wert von 15.000.000 VND bis 40.000.000 VND | 2.000.000 | 400.000 | 150.000 |
C | Wert über 40.000.000 VND | 4.000.000 | 800.000 | 150.000 |
II | Ausstellung und Umtausch von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen | |||
1 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
A | Auto | 150.000 | ||
B | Motorrad | 100.000 | ||
2 | Ausstellung und Umtausch einer Zulassungsbescheinigung ohne Kennzeichen | 50.000 | ||
3 | Kennzeichenvergabe | |||
A | Auto | 100.000 | ||
B | Motorrad | 50.000 | ||
III | Ausstellung der Zulassungsbescheinigung, des vorläufigen Kennzeichens | |||
1 | Ausstellung von vorläufigen Zulassungsbescheinigungen und vorläufigen Papierkennzeichen | 50.000 | ||
2 | Ausstellung von vorläufigen Zulassungsbescheinigungen und vorläufigen Metallkennzeichen | 150.000 |
Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt zu entrichten: Für die Registrierung zur Erteilung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gilt der Gebührensatz in Gebiet I; Für die Eintragung von Urkunden und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenhöhe des Bereichs II.
Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz von Gebiet I.
Der Wert eines Motorrades, der als Grundlage für die Bemessung der Gebühr für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichens dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Hinweis: Die im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC vorgeschriebenen Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern werden bundesweit einheitlich erhoben.
In Provinzen und zentral verwalteten Städten, die Rechtsdokumente erlassen haben, in denen die Gebührensätze für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern von den Bestimmungen im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC abweichen. Diese Regelungen beruhen auf spezifischen Mechanismen und Richtlinien, die von der Nationalversammlung zur lokalen Anwendung zugelassen wurden. In diesen Fällen gilt der in diesem Rechtsdokument festgelegte Gebührensatz.
Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.
Dokumente, Verfahren zur Registrierung und Ausgabe von Erstkennzeichen
(1) Antrag auf erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs und Kennzeichenerteilung
Der Antrag auf Erstzulassung eines Fahrzeugs und Ausstellung eines Nummernschilds umfasst:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- Fahrzeugpapiere.
- Fahrzeugpapiere.
(2) Verfahren für die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen und die Ausgabe von Kennzeichen
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge anmelden, melden sich beim öffentlichen Serviceportal an und sind dafür verantwortlich, die in der Fahrzeuganmeldung angegebenen Inhalte vollständig anzugeben, zu unterschreiben oder zu unterschreiben, ihren vollständigen Namen deutlich anzugeben und abzustempeln (wenn es sich um Agenturen oder Organisationen handelt).
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter vom Bürgerservice-Portal per SMS oder E-Mail den Online-Fahrzeugzulassungscode und einen Termin zur Aktenbearbeitung, um die Fahrzeugzulassung abzuschließen; Geben Sie den Fahrzeugregistrierungsdateicode an die Fahrzeugzulassungsbehörde weiter, um das Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß den Vorschriften durchzuführen. Ist dies über das Behördenportal nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassung direkt bei der Zulassungsstelle anmelden.
- Anschließend bringen Sie das Fahrzeug zur Kfz-Zulassungsstelle und legen dort die erforderlichen Halterunterlagen und Fahrzeugpapiere vor.
- Nachdem der Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird das Kennzeichen gemäß den folgenden Bestimmungen ausgegeben:
+ Ausstellung eines neuen Kennzeichens für den Fall, dass dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er zwar ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet;
+ Neuausstellung entsprechend der Identifikationsnummer im Falle des Widerrufs der Identifikationsnummer.
Sollten das Fahrzeug oder die Fahrzeugpapiere nicht den Vorschriften entsprechen, ergänzen und vervollständigen Sie die Dokumente gemäß den Anweisungen des Zulassungsbeamten auf dem Formular zur Dokumentenanweisung.
- Terminpapier für Ergebnisse erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Kennzeichen erhalten (falls dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der zuständigen Postdienststelle registrieren.
- Fahrzeugschein und Kennzeichen (bei Erteilung eines Kennzeichens im Falle des Entzugs des Kennzeichens) bei der Kfz-Zulassungsstelle oder einer öffentlichen Poststelle erhalten.
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