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Regelungen zur frühzeitigen Intervention schwacher Kreditinstitute

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng04/02/2024

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Laut Gesetz werden Kreditinstitute, die frühzeitig eingreifen dürfen (wenn die kumulierten Verluste mehr als 50 % des Stammkapitals betragen), durch zahlreiche Maßnahmen unterstützt.

Das (geänderte) Gesetz über Kreditinstitute wurde gerade vom Vorsitzenden der Nationalversammlung, Vuong Dinh Hue, unterzeichnet und beglaubigt.

Laut Gesetz dürfen Kreditinstitute frühzeitig eingreifen (wenn die aufgelaufenen Verluste 50 % des Stammkapitals übersteigen) und werden dabei durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützt, wie etwa: Änderung der Berechnungsmethode für Risikorückstellungen auf die maximale Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Kreditinstituts im Jahr. Gleichzeitig müssen der tatsächliche Rückstellungsbetrag und die Differenz zu diesem Höchstbetrag im Jahresabschluss detailliert erläutert werden.

Die Führungskräfte der in Schwierigkeiten geratenen Banken müssen die Verantwortung für die Folgen übernehmen und das Moral Hazard im Bankensystem minimieren, indem sie nicht auf staatliche oder andere Bankressourcen zurückgreifen, um die Schwierigkeiten zu lösen. Die Staatsbank achtet weiterhin darauf, das Risiko eines Massenabzugs von Einlagen zu verhindern.

Die gegenseitige Eigentümerschaft und Kontrolle von Kreditinstituten ist in jüngster Zeit eines der umstrittensten Themen. Um diese Situation zu minimieren, enthält das Gesetz über Kreditinstitute (geändert) Bestimmungen zur Reduzierung des Aktienbesitzanteils von Großaktionären. das Kreditlimit für einen Kunden und verbundene Personen im Vergleich zu den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute 2010 reduzieren.

Konkret sieht die neue Eigentumsobergrenze bei einer Bank folgendermassen aus: Einzelpersonen besitzen maximal 5% des Stammkapitals (unverändert); Organisation 10 %; Aktionäre und nahestehende Personen 15 %; Großaktionäre und ihnen nahestehende Personen dürfen nicht mehr als 5 % eines anderen Kreditinstituts besitzen.

Durch die neue Kreditlimitbeschränkung werden die Kreditlimits für Kunden und verbundene Unternehmen reduziert. Die Umstellung wird jedoch schrittweise erfolgen und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken.

Im Hinblick auf den Umgang mit besicherten Vermögenswerten (wirksam ab 1. Januar 2025) sind Kreditinstitute berechtigt, einen Teil oder das gesamte besicherte Vermögen von Immobilienprojekten zur Eintreibung von Forderungen zu übertragen.

Diese Regelung soll den Banken mehr Möglichkeiten eröffnen, große Projekte abzuwickeln, von denen ein kleiner Teil rechtlich verwickelt ist. Dadurch soll der Cashflow von Immobilienunternehmen entlastet und die Zahl uneinbringlicher Forderungen der Banken, insbesondere börsennotierter Banken mit hohen Zinsen für Immobilienkredite, verringert werden.

Das diesmal verabschiedete Gesetz erwähnte jedoch nicht das Recht, Sicherheiten von Kreditinstituten zu beschlagnahmen.

HERR. PHUONG


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