Laut Vorschrift müssen Sie bei Fahrten zwischen 19:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages das Abblendlicht einschalten. Wenn Sie während dieser Zeit am Verkehr teilnehmen, ohne die Scheinwerfer einzuschalten, werden Sie daher gemäß den Vorschriften verwaltungsrechtlich bestraft.
Wie hoch ist die Strafe, wenn man vergisst, das Licht einzuschalten?
Vergessen, beim Autofahren das Autolicht einzuschalten: Wenn Sie zwischen 19:00 Uhr und 5:00 Uhr am nächsten Tag Auto fahren und vergessen, das Autolicht einzuschalten, wird Ihnen gemäß Dekret 100/2019/ND-CP eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Vergessen des Einschaltens des Autolichts auferlegt.
Die Geldstrafe beträgt zwischen 800.000 und 1.000.000 VND, wenn Sie ein Auto fahren und gegen eines der folgenden Gesetze verstoßen:
Schalten Sie während der vorgeschriebenen Zeit von 19:00 Uhr des Vortages bis 5:00 Uhr des Folgetages das Fahrzeuglicht nicht ein oder verwenden Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr nicht genügend Licht. Wenn Nebel oder schlechtes Wetter die Sicht einschränken, schalten Sie beim Ausweichen vor entgegenkommenden Fahrzeugen nicht das Fernlicht ein.
Darüber hinaus kann es zu Verkehrsunfällen kommen, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen, indem Sie die Scheinwerfer Ihres Autos nicht wie vorgeschrieben einschalten. Zusätzlich zur Geldstrafe wird dem Fahrer laut Gesetz auch der Führerschein für 2 bis 4 Monate entzogen.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Wie hoch ist die Strafe für das Vergessen des Einschaltens des Motorradlichts?: Ähnlich der Strafe für das Nichteinschalten des Autolichts bei PKW. Wenn Sie ein Motorrad benutzen, ohne während der Fahrt zur vorgeschriebenen Zeit die Scheinwerfer einzuschalten, oder wenn Sie bei schlechtem Wetter, das die Sicht einschränkt, vergessen, die Scheinwerfer einzuschalten, wird Ihnen außerdem eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Nichteinschalten der Scheinwerfer gemäß Dekret 100/2019/ND-CP auferlegt.
Die Geldstrafe beträgt zwischen 100.000 und 200.000 VND für das Fahren eines Motorrads und das Begehen eines der folgenden Verstöße: Fahren ohne Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung während der vorgeschriebenen Zeit zwischen 19:00 Uhr des Vortages und 5:00 Uhr des Folgetages. Vergessen, die Motorradbeleuchtung einzuschalten, wenn Nebel oder schlechtes Wetter die Sicht einschränken.
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