Das vietnamesische SPS-Büro erhielt vom Meldesystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Europäischen Union (EU) eine Meldung bezüglich vietnamesischer Exporte pflanzlicher Produkte, die gegen die Lebensmittelsicherheitsvorschriften verstoßen.
Dementsprechend wurden vietnamesischer Zimt, gemahlener Zimt, Bio-Chilipulver und Chiliprodukte von einigen EU-Ländern wegen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit verwarnt.
Der vietnamesische Pfeffer- und Gewürzverband empfiehlt, dass in die EU importierte Agrar- und Lebensmittelprodukte die Lebensmittelsicherheitsvorschriften dieses Marktes strikt einhalten müssen.
Hierzu gehört die Prüfung auf Pestizidrückstände, Konservierungsmittel und andere Zusatzstoffe im Produkt.
Unternehmen müssen ihre Produkte regelmäßig analysieren und testen, um sicherzustellen, dass keine Pestizidrückstände oder andere Chemikalien die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten. Dies hilft Unternehmen nicht nur dabei, ihren Ruf und die Qualität ihrer Produkte zu verbessern, sondern erleichtert auch den Zugang zu internationalen Märkten und die Expansion auf diese.
Die Vietnam Pepper and Spice Association hat Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie vor dem Export auf die Überprüfung der Produktqualität achten sollten.
Vor Kurzem hat die EU beschlossen, die Häufigkeit und Intensität der Kontrollen bei Chili- und Drachenfruchtexporten aus Vietnam zu erhöhen. Dies sind schlechte Nachrichten für die beiden oben genannten Produkte sowie für vietnamesische Agrarprodukte auf diesem lukrativen Markt.
Konkret teilten das vietnamesische Handelsbüro in Belgien und die EU mit, dass die EU die Häufigkeit der Grenzkontrollen für Drachenfrüchte von 20 % auf 30 % erhöht habe und dass den Sendungen ein Lebensmittelsicherheitszertifikat sowie Analyseergebnisse zu Pestizidrückständen im Produkt beiliegen (Drachenfrüchte stehen noch immer in Anhang II der Verordnung und die Kontrollhäufigkeit wurde von 20 % auf 30 % erhöht).
Chili-Produkte, die aktuell dem EU-Anhang I unterliegen (Kontrollhäufigkeit 50 %), werden in den Anhang II der Verordnung 2019/1973 mit einer Kontrollhäufigkeit von 50 % überführt und mit einem Lebensmittelsicherheitszertifikat sowie Analyseergebnissen zu Pestizidrückständen im Produkt versehen.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/san-pham-que-ot-cua-viet-nam-bi-canh-bao-tai-eu.html
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