Regelungen, die Sie beim Auto- und Motorradkauf ab 22.10.2023 kennen müssen. |
Erhebung der Kfz-Zulassungs- und Kennzeichengebühr ab 22. Oktober 2023
(1) Für Personenkraftwagen:
- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups):
+ Bereich I: 20 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (das aktuelle Rundschreiben 229/2016/TT-BTC legt einen Einziehungsbetrag von 2 Millionen – 20 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug fest)
+ Bereich II: 1 Million VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 200.000 VND/Zeit/Auto
- Anhänger und Sattelanhänger, die gesondert angemeldet werden:
+ Bereich I: 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit beträgt die geregelte Gebühr 100.000 – 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug)
+ Bereich II: 150.000 VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto
- Für andere Fahrzeuge:
+ Bereich I: 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit beträgt die geregelte Gebühr 150.000 – 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug)
+ Bereich II: 150.000 VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto
(2) Für Motorräder:
- Wert bis zu 15 Millionen VND:
+ Bereich I: 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit beträgt die regulierte Gebühr 500.000 – 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug)
+ Bereich II: 200.000 VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto
- Wert von 15 Millionen VND bis 40 Millionen VND:
+ Bereich I: 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit beträgt die regulierte Gebühr 1 Million – 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug)
+ Bereich II: 400.000 VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto
- Wert über 40 Millionen VND:
+ Bereich I: 4 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug (derzeit beträgt die regulierte Gebühr 2 Millionen – 4 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug)
+ Bereich II: 800.000 VND/Zeit/Auto
+ Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Auto
(3) Für dreirädrige Motorräder speziell für Behinderte: Gebührenbefreiung (derzeit beträgt die Gebühr 50.000 VND/Zeit/Fahrzeug)
Hinweis: Die oben genannten Gebühren gelten bundesweit einheitlich. In Provinzen und zentral verwalteten Städten, die auf der Grundlage besonderer, von der Nationalversammlung genehmigter Mechanismen und Richtlinien, deren örtliche Anwendung von den oben genannten Bestimmungen abweichende Rechtsdokumente zur Gebührenerhebung erlassen haben, gelten die in diesen Rechtsdokumenten festgelegten Erhebungssätze.
Fälle, in denen ab dem 22. Oktober keine Kfz-Zulassungs- und Kennzeichengebühren anfallen
Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC sind die folgenden Fälle von der Fahrzeugzulassungs- und Kennzeichengebühr befreit:
i) Diplomatische Missionen, Konsulate und Repräsentanzen von internationalen Organisationen, die dem System der Vereinten Nationen angehören.
(ii) Diplomaten, Konsularbeamte, technisches Verwaltungspersonal ausländischer diplomatischer Missionen und Konsularbüros, Mitglieder internationaler Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und deren Familienangehörige, die keine vietnamesischen Staatsbürger sind oder keinen ständigen Wohnsitz in Vietnam haben, erhalten Diplomatenausweise vom vietnamesischen Außenministerium oder von (vom Außenministerium autorisierten) lokalen Außenbehörden. amtlicher Personalausweis oder Konsularbescheinigung
In diesem Fall muss der Anmelder bei der Anmeldung einer Bescheinigung oder eines Fahrzeugkennzeichens der Zulassungsstelle einen Diplomatenausweis vorlegen; Offizieller Personalausweis oder konsularische Bescheinigung gemäß den Vorgaben des Außenministeriums.
(iii) Sonstige ausländische Organisationen und Einzelpersonen (Vertretungen zwischenstaatlicher internationaler Organisationen außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, Vertretungen nichtstaatlicher Organisationen, Delegationen internationaler Organisationen, Mitglieder anderer Behörden und Organisationen), die nicht den in den Punkten (i) und (ii) genannten Themen unterliegen, jedoch von der Zahlung der Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern gemäß internationalen Verpflichtungen, internationalen Verträgen, denen die Sozialistische Republik Vietnam beigetreten ist, oder internationalen Abkommen zwischen vietnamesischen und ausländischen Unterzeichnern befreit sind oder keine Gebühren zahlen müssen. In diesem Fall muss die Organisation oder Einzelperson der Registrierungsbehörde Folgendes vorlegen: Eine Kopie der internationalen Verpflichtung, des internationalen Vertrags oder der internationalen Vereinbarung.
(iv) Dreirädrige Motorräder, die speziell für Behinderte konzipiert sind (derzeit nicht ausgenommen).
Hinweis zu den Bereichen I, II und III bei der Kfz-Anmeldung
Die Regionen I, II und III werden durch Verwaltungsgrenzen bestimmt, und zwar wie folgt:
- Region I umfasst: Hanoi-Stadt, Ho-Chi-Minh-Stadt einschließlich aller Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt.
- Region II umfasst: zentral verwaltete Städte (außer Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) einschließlich aller der Stadt unterstellten Bezirke und Kreise, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt; Zu einer Provinzstadt oder -gemeinde zählen sämtliche Stadtteile und Gemeinden der Stadt oder -gemeinde, unabhängig davon, ob es sich um innerstädtische Stadtteile oder Vorortgemeinden handelt.
- Gebiet III umfasst: Andere Gebiete als die oben genannten Gebiete I und II.
Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen den Zuschlag erhalten, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt zu entrichten: Für die Registrierung zur Erteilung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gilt der Gebührensatz in Gebiet I; Für die Eintragung von Urkunden und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenstufe des Bereichs II.
Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I registriert sind oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz in Gebiet I.
Der für die Bemessung der Gebühr für die Erteilung eines Fahrzeugscheins und eines Kennzeichens maßgebliche Wert eines Motorrades ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
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