Ab dem 1. Januar 2025 werden Autofahrern, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, je nach Art des Verstoßes mindestens 2 und bis zu 10 Punkte vom Führerschein abgezogen.
Am 30. Dezember hieß es in einer Information der Verkehrspolizeibehörde (CSGT) des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, dass der Premierminister zur Gewährleistung der Umsetzung des Gesetzes über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr das Dekret Nr. 168/2024 erlassen habe, das Verwaltungssanktionen im Bereich des Straßenverkehrs, den Abzug von Punkten und die Wiedererlangung von Punkten aus dem Führerschein regelt.
Dekret Nr. 168/2024 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt Dekret 100/2020/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret 123/ND-CP). Im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen wird es bei der Regelung zum Abzug von Führerscheinpunkten einige inhaltliche Änderungen geben.
Bei Verstößen gegen eine bestimmte Promillegrenze drohen erhöhte Verwaltungsstrafen (Beispielfoto).
Einer der bemerkenswerten Neuerungen, die bald in Kraft treten werden, besteht insbesondere darin, dass Fahrern, die gegen die Alkoholkonzentration von mehr als 50 mg/100 ml Blut oder 0,25 mg/l Atemluft verstoßen, 4 Punkte vom Führerschein abgezogen werden (anstatt wie derzeit der Entzug des Führerscheins für 10-12 Monate).
Fahrern mit einem Alkoholspiegel von mehr als 50–80 mg/100 ml Blut oder mehr als 0,25–0,4 mg/l Atemluft werden 10 Punkte vom Führerschein abgezogen (anstatt dass ihnen der Führerschein für 16–18 Monate entzogen wird).
Bei der höchsten Promilleüberschreitung über 80 mg/100 ml Blut bzw. über 0,4 mg/l Atemluft wird die Fahrerlaubnis sofort für 22-24 Monate entzogen und es erfolgt kein Punktabzug. Zuvor hatte der Entwurf einen sofortigen Abzug von 12 Punkten vom Führerschein vorgeschlagen.
Artikel 58 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit aus dem Jahr 2024 besagt, dass Führerscheinpunkte verwendet werden, um die Einhaltung der Gesetze über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit durch die Fahrer im Datenbanksystem für Straßenverkehrsordnung und -sicherheit zu verwalten.
Einem Führerschein, dem nicht alle Punkte abgezogen wurden und dem innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des letzten Abzugs keine Punkte abgezogen wurden, werden alle 12 Punkte wiederhergestellt. Werden sämtliche Punkte von einem Führerschein abgezogen, ist es dem Führerscheininhaber untersagt, mit diesem Führerschein ein Fahrzeug auf der Straße zu führen.
Mindestens 6 Monate nach dem Abzug aller Punkte darf der Führerscheininhaber an der von der Verkehrspolizei organisierten Prüfung zu Rechtskenntnissen in Bezug auf Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr teilnehmen. Bei einem zufriedenstellenden Ergebnis werden ihm alle 12 Punkte wieder gutgeschrieben.
Darüber hinaus behält der Führerschein nach einer Änderung, Neuausstellung oder Aufwertung die gleiche Punktezahl wie der Führerschein vor der Änderung, Neuausstellung oder Aufwertung.
Ab 2025 werden viele Verkehrsverstöße mit einem Abzug von 12 Punkten in der Fahrerlaubnis geahndet.
Oberst Nguyen Quang Nhat, Leiter der Abteilung für Propaganda, Ermittlungen und Aufklärung von Verkehrsunfällen der Verkehrspolizeibehörde, fügte hinzu, dass diese Behörde und die nationale Verkehrspolizei vor dem 1. Januar 2025 ihre Ausbildung abgeschlossen, Pläne entwickelt, Kräfte und Mittel zur Verbreitung unter der Bevölkerung überprüft und zusammengestellt hätten und bereit seien, Verstöße streng zu ahnden.
Insbesondere wird die Verkehrspolizei den Einsatz von Überwachungskamerasystemen und am Körper getragenen Kameras bei Streifendiensten priorisieren, um Bilder für Propaganda, Mahnungen und den Umgang mit Verkehrsteilnehmern aufzuzeichnen.
„Im Hinblick auf die Regelung zum Punktabzug vom Führerschein ist die Verkehrspolizei bereit, die Software zur Bearbeitung von Verstößen anzupassen und die Regelungen in der neuen Verordnung zu aktualisieren. Gleichzeitig wurden die Datenbanken verknüpft und mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank verbunden“, bekräftigte ein Vertreter der Verkehrspolizei.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/nhung-hanh-vi-bi-tru-diem-bang-lai-khi-vi-pham-giao-thong-tu-ngay-mai-192241230085656721.htm
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