Der Minister für Information und Kommunikation hat gerade das Rundschreiben Nr. 06/2023/TT-BTTTT herausgegeben, in dem die Grundsätze für die Bearbeitung, Klassifizierung und Warnung von On-Demand-Sport- und Unterhaltungsradio- und -fernsehinhalten bei Radio- und Fernsehdiensten festgelegt sind.
Grundsätze für die Bearbeitung von Sport- und Unterhaltungsradio- und Fernsehinhalten auf Abruf
Allgemeine Grundsätze
- In Übereinstimmung mit der Politik der Partei und den Gesetzen des Staates.
- alle Inhalte aus dem Programm zu entfernen, die gegen die Verbote des Pressegesetzes und andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen; Kontroverse Themen, Themen, die im vietnamesischen Recht nicht anerkannt werden.
- Schützen Sie Kinder und andere gefährdete Gruppen vor unangemessenen oder möglicherweise negativen Inhalten.
- Entfernen Sie aus dem Programm alle Inhalte oder Dialoge, die die Herkunft oder den Hintergrund der erwähnten Person oder Figur kritisieren oder verleumden; Inhalte, die sich über persönliche körperliche Schwächen lustig machen; Wörter und Symbole, die abwertend sind und der vietnamesischen Kultur, Ethik und Bräuchen widersprechen; Beschränken Sie die Verwendung von Slang und Schimpfwörtern, wenn diese für die Situation, den Kontext oder den Inhalt des Programms nicht angemessen sind.
- Entfernen Sie das Programm, wenn beim Bearbeiten des Programms festgestellt wird, dass im Programm am Veranstaltungsort, am Ort der Sport- oder Unterhaltungsveranstaltung, Bilder oder Aktivitäten vorhanden sind, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, gegen vietnamesische Gepflogenheiten verstoßen oder sensible politische Elemente enthalten.
Bei Audio- und Videoaufzeichnungen von Sendungen zur späteren Ausstrahlung: Bearbeiten Sie die Sendung gemäß Ziffer 1, einschließlich der Text-, Bild- und Audiodateien.
Für Live-Shows zum Zeitpunkt der Veranstaltung
- Für Programme, deren Herausgeber die Produktionsorganisation ist: Bearbeiten Sie das Programm wie in Abschnitt 1 oben beschrieben. Bearbeiten Sie vor der Live-Show alles vom Skript bis zur Produktion und überwachen und bearbeiten Sie Live-Inhalte zum Zeitpunkt der Ausstrahlung von Anfang bis Ende.
- Bei in- und ausländischen Urheberrechtsverwertungs- und Erwerbsprogrammen: Bearbeiten Sie das Programm wie in Ziffer 1 vorgeschrieben; Überprüfen Sie Inhalte im Voraus auf Grundlage des bereits vorhandenen Programmsendeplans, entsprechend dem vom Partner bereitgestellten Skript oder Programminhalt, bevor das Live-Programm stattfindet, und überwachen und bearbeiten Sie die Inhalte zum Zeitpunkt der Ausstrahlung direkt von Anfang bis Ende.
- Bei Sport- und Unterhaltungsprogrammen mit Inhalten aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Online-Elektronikspielen gilt: Die Bearbeitung muss gemäß Satz 1 erfolgen und die Einhaltung der fachrechtlichen Bestimmungen gewährleisten.
Programmkriterien und Klassifizierungsstufen
Zu den Kriterien für die Klassifizierung von Programmen gehören: Themen und Inhalte; über Gewalt; über Nacktheit, Sex; zu Drogen, Aufputschmitteln, Suchtmitteln; über Horror; über Bilder, Töne, vulgäre Sprache; über gefährliches, leicht nachahmenswertes Verhalten.
Die Einstufung des Programms erfolgt gemäß den oben genannten Kriterien in der Reihenfolge von niedrig bis hoch wie folgt:
Typ P: Programme, die an Hörer und Zuschauer aller Altersgruppen ausgestrahlt werden dürfen;
Typ K: Sendungen dürfen an Hörer und Zuschauer unter 13 Jahren verbreitet werden, sofern sie in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten gehört und gesehen werden;
Typ T13: Sendungen, die an Hörer und Zuschauer ab 13 Jahren gesendet werden dürfen;
Typ T16: Sendungen, die an Hörer und Zuschauer ab 16 Jahren gesendet werden dürfen;
Typ T18: Programme, die an Hörer und Zuschauer ab 18 Jahren verbreitet werden dürfen;
Kategorie C: Programm zur Verbreitung nicht zugelassen.
Für Programme mit der Bewertung C: Dürfen auf dem Dienst nicht angeboten werden.
Für Sendungen mit den Klassifizierungsstufen K bis T18 gilt: Es müssen Warnungen ausgesprochen werden;
Zu den Unterhaltungsprogrammen zählen Reality-TV-Shows und darstellende Künste. Fernsehprogramme mit Inhalten, die Wettbewerbe und die Vorführung riskanter, gefährlicher Handlungen beinhalten, bei denen die Gefahr von Verletzungen besteht; fiktive Fernsehsendungen, Sendungen, die auf wahren Begebenheiten beruhen; Sportprogramme über Extremsportarten, Kampfsportarten, Kampfkünste, Gewalt und Gefahr: Es muss mindestens 3 Sekunden vor dem Auftreten der warnungsbedürftigen Situation und des warnungsbedürftigen Inhalts eine Warnzeile vorhanden sein, die während der gesamten Situation und des Inhalts bestehen bleibt, damit die Zuschauer sie nicht nachahmen oder daraus lernen.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben auch die Grundsätze für die Anzeige von Klassifizierungsstufen und Warnhinweisen bei Sport- und Unterhaltungsradio- und Fernsehinhalten auf Anfrage fest. Grundsätze für die Verwaltung von On-Demand-Sport- und Unterhaltungsradio- und -fernsehinhalten, die bearbeitet, klassifiziert und mit Warnhinweisen versehen wurden.
Dieses Rundschreiben tritt am 15. August 2023 in Kraft.
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