Der Minister für Information und Kommunikation hat gerade das Rundschreiben Nr. 06/2023/TT-BTTTT herausgegeben, in dem die Grundsätze für die Bearbeitung, Klassifizierung und Warnung von On-Demand-Sport- und Unterhaltungsradio- und -fernsehinhalten bei Radio- und Fernsehdiensten festgelegt werden.
Grundsätze für die Bearbeitung von Sport- und Unterhaltungsradio- und Fernsehinhalten auf Abruf
Allgemeine Grundsätze
- In Übereinstimmung mit der Politik der Partei und den Gesetzen des Staates.
- sämtliche Inhalte aus dem Programm zu entfernen, die gegen presserechtliche Verbote und sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen; Umstrittene Themen, Themen, die im vietnamesischen Recht nicht anerkannt werden.
- Schützen Sie Kinder und andere gefährdete Gruppen vor unangemessenen oder möglicherweise negativen Inhalten.
- Entfernen Sie aus dem Programm alle Inhalte oder Dialoge, die die Herkunft oder den Hintergrund der erwähnten Person oder Figur kritisieren oder verleumden; Inhalte, die sich über persönliche körperliche Schwächen lustig machen; Wörter und Symbole, die abwertend sind und der vietnamesischen Kultur, Ethik und Bräuchen widersprechen; Beschränken Sie die Verwendung von Slang und Schimpfwörtern, wenn diese für die Situation, den Kontext oder den Inhalt des Programms nicht angemessen sind.
- Entfernen Sie das Programm, wenn beim Bearbeiten des Programms festgestellt wird, dass im Programm, am Veranstaltungsort, am Ort der Sport- oder Unterhaltungsveranstaltung Bilder oder Aktivitäten vorhanden sind, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, gegen vietnamesische Gepflogenheiten verstoßen oder sensible politische Elemente enthalten.
Bei Audio- und Videoaufzeichnungen von Sendungen zur späteren Ausstrahlung: Bearbeitung der Sendung gemäß Ziffer 1, einschließlich Text- und Bild- und Audiodateien.
Für Live-Shows zum Zeitpunkt der Veranstaltung
- Für Programme, deren Herausgeber die Produktionsorganisation ist: Bearbeiten Sie das Programm wie in Abschnitt 1 oben beschrieben. Bearbeiten Sie vor der Live-Show alles vom Skript bis zur Produktion und überwachen und bearbeiten Sie Live-Inhalte zum Zeitpunkt der Übertragung von Anfang bis Ende.
- Für in- und ausländische Programme zur Verwertung und zum Erwerb von Urheberrechten: Bearbeiten Sie das Programm gemäß den Bestimmungen von Ziffer 1. Überprüfen Sie die Inhalte vorab auf Grundlage des bestehenden Sendeplans des Programms und gemäß des vom Partner bereitgestellten Skripts oder Programminhalts, bevor das Live-Programm ausgestrahlt wird. Überwachen und bearbeiten Sie die Inhalte zum Zeitpunkt der Ausstrahlung direkt von Anfang bis Ende.
- Für Sport- und Unterhaltungssendungen mit Inhalten aus den Bereichen Gesundheit, Bildung sowie elektronische Online-Spiele gilt: Die Bearbeitung muss gemäß Satz 1 erfolgen und die Einhaltung fachrechtlicher Bestimmungen gewährleisten.
Programmkriterien und Klassifizierungsstufen
Zu den Kriterien für die Klassifizierung von Programmen gehören: Themen und Inhalte; zur Gewalt; über Nacktheit, Sex; zu Drogen, Aufputschmitteln, Suchtmitteln; über Horror; über Bilder, Töne, vulgäre Sprache; über gefährliches, leicht nachahmenswertes Verhalten.
Die Einstufung des Programms erfolgt nach den oben genannten Kriterien in der Reihenfolge von niedrig bis hoch wie folgt:
Typ P: Programme, die an Hörer und Zuschauer aller Altersgruppen ausgestrahlt werden dürfen;
Typ K: Sendungen dürfen an Hörer und Zuschauer unter 13 Jahren verbreitet werden, sofern sie in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten gehört und gesehen werden;
Typ T13: Sendungen, die für die Ausstrahlung an Hörer und Zuschauer ab 13 Jahren zugelassen sind;
Typ T16: Sendungen, die an Hörer und Zuschauer ab 16 Jahren ausgestrahlt werden dürfen;
Typ T18: Programme, die an Hörer und Zuschauer ab 18 Jahren verbreitet werden dürfen;
Kategorie C: Programm darf nicht verbreitet werden.
Für Programme mit der Bewertung C: Darf auf dem Dienst nicht angeboten werden.
Für Sendungen mit Geheimhaltungsstufen von K bis T18 gilt: Es müssen Warnungen ausgesprochen werden;
Zu Unterhaltungsprogrammen zählen Reality-TV-Shows und darstellende Künste; Fernsehprogramme, deren Inhalt Wettbewerbe und die Vorführung riskanter, gefährlicher Handlungen umfasst, bei denen die Gefahr einer Verletzung besteht; fiktive Fernsehsendungen, Sendungen, die auf wahren Begebenheiten beruhen; Sportsendungen über Extremsportarten, Kampfsportarten, Kampfkünste, Gewalt und Gefahr: Es muss mindestens 3 Sekunden vor dem Auftreten der warnungsbedürftigen Situation und des warnungsbedürftigen Inhalts eine Warnzeile vorhanden sein, die während der gesamten Situation und des Inhalts bestehen bleibt, damit die Zuschauer sie nicht nachahmen oder daraus lernen.
Darüber hinaus werden in dem Rundschreiben auch die Grundsätze für die Anzeige von Geheimhaltungsstufen und Warnhinweisen bei Sport- und Unterhaltungsinhalten im Radio und Fernsehen auf Anfrage festgelegt. Grundsätze für die Verwaltung von On-Demand-Sport- und Unterhaltungsradio- und -Fernsehinhalten, die bearbeitet, klassifiziert und mit Warnhinweisen versehen wurden.
Dieses Rundschreiben tritt am 15. August 2023 in Kraft.
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