In letzter Zeit ist die Öffentlichkeit an Informationen über die Verwaltung grenzüberschreitender E-Commerce-Plattformen in Vietnam interessiert.

In Bezug auf diese Angelegenheit bestätigte die Generaldirektion für Steuern (Finanzministerium), dass gemäß dem Regierungserlass Nr. 52/2013/ND-CP vom 16. Mai 2013 über E-Commerce (geändert und ergänzt durch den Erlass Nr. 85/2021/ND-CP) Geschäftsaktivitäten auf E-Commerce-Plattformen Aktivitäten sind, die einer Lizenz bedürfen und der staatlichen Verwaltung durch das Ministerium für Industrie und Handel unterliegen.

Die Steuerverwaltung für E-Commerce- und digitale Plattformgeschäftsaktivitäten wird von den Steuerbehörden gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC verwaltet.

Dementsprechend sind E-Commerce-Floormanager dafür verantwortlich, Steuern direkt über das elektronische Informationsportal der Generaldirektion Steuern zu registrieren, selbst zu berechnen, selbst zu erklären und selbst zu zahlen (die Generaldirektion Steuern setzt seit 2022 das elektronische Informationsportal für ausländische Lieferanten (NCCNN) ein).

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Wenn NCCNN bei grenzüberschreitenden E-Commerce-Geschäftsaktivitäten auf digitalen Plattformen Einnahmen in Vietnam erzielt, aber noch nicht für die Steuer registriert ist, wird die Steuerbehörde dies prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine wirksame, transparente und faire Steuerverwaltung für traditionelle Geschäftsaktivitäten sicherzustellen.

Falls das NCCNN falsche Einnahmen deklariert, wird die Steuerbehörde die Daten vergleichen, um die Einnahmen zu ermitteln und das NCCNN auffordern, seinen Verpflichtungen nachzukommen und gemäß den Vorschriften Inspektionen und Kontrollen durchzuführen, wenn Anzeichen für Betrug oder Steuerhinterziehung vorliegen.

Die Generaldirektion für Steuern fügte hinzu, dass der grenzüberschreitende E-Commerce in Vietnam eine neue Aktivität sei, die viele andere Merkmale als traditionelle Geschäftsaktivitäten aufweise.

Um eine wirksame Verwaltung dieser Tätigkeit zu gewährleisten, hat die Generaldirektion für Steuern umgehend Nachforschungen angestellt und die zuständigen Behörden dazu angehalten, eine Rechtsgrundlage zu schaffen und den Betrieb des elektronischen Informationsportals der Generaldirektion für Steuern aufzunehmen.

Derzeit bewertet die Generaldirektion für Steuern die praktische Situation des Steuermanagements für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung und tut dies auch weiterhin. Sie greift auf internationale Erfahrungen zurück, um den Entwurf des Gesetzes zum Steuermanagement, des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Gesetzen, des Mehrwertsteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Dekrets zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 123/ND-CP über Rechnungen zur Verwaltung der Steuern für diese Tätigkeit weiter zu perfektionieren und so ein effektives Steuermanagement sowie eine korrekte und ausreichende Steuererhebung für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung bei Geschäftstätigkeiten in Vietnam sicherzustellen.

Quoc Tuan