Gemäß Artikel 12 des Dekrets 146/2018/ND-CP liegt eine Krankenversicherung von 5 aufeinanderfolgenden Jahren vor, wenn der Teilnehmer 5 aufeinanderfolgende Jahre lang Beiträge gezahlt hat, wobei eine Unterbrechung von maximal 3 Monaten zulässig ist.
Die Zeit, in der eine Person 5 Jahre ununterbrochen krankenversichert ist, wird direkt auf der Krankenversicherungskarte vermerkt.
Gemäß Beschluss 1666/QD-BHXH ist auf dem Krankenversicherungskartenformular die Aufzeichnung von 5 aufeinanderfolgenden Jahren geregelt. Personen, die am 1. Januar 2015 5 Jahre lang ununterbrochen krankenversichert waren, werden ab dem 1. Januar 2015 ausgedruckt.
Ab dem 1. Januar 2015 werden Krankenkassenmitglieder, die nicht ausreichend versichert sind oder die Versicherung erst in 5 aufeinanderfolgenden Jahren begonnen haben, ab dem ersten Tag des sechsten Jahres ausgedruckt.
Um die finanzielle Belastung der Patienten zu verringern, kommt der Krankenversicherung eine besondere Bedeutung zu. Die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für fünf aufeinanderfolgende Jahre ist in Punkt c, Absatz 1, Artikel 22 des Gesetzes zur Krankenversicherung Nr. 25/2008/QH12, geändert durch Gesetz Nr. 46/2014/QH13, festgelegt.
Insbesondere wenn sich Krankenversicherte gemäß den Bestimmungen der Artikel 26, 27 und 28 dieses Gesetzes einer medizinischen Untersuchung und Behandlung unterziehen, übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Leistungen 100 % der Kosten für medizinische Untersuchung und Behandlung, wenn der Patient mindestens fünf Jahre in Folge krankenversichert war und die jährliche Zuzahlung für die Kosten für medizinische Untersuchung und Behandlung höher ist als sechs Monatsgrundgehälter, außer in Fällen einer Selbstuntersuchung und Behandlung in der falschen medizinischen Einrichtung.
Demnach beträgt die Krankenversicherungsleistung für 5 aufeinanderfolgende Jahre 100 % der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Rahmen der Leistungen.
Um 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen entsprechend der Leistungsstufe der Krankenversicherung für fünf aufeinanderfolgende Jahre erstattet zu bekommen, muss der Patient die Bedingungen für die Teilnahme an der Krankenversicherung für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder länger erfüllen; Der Anspruchszeitraum wird auf der Krankenversicherungskarte vermerkt.
Die Höhe der Zuzahlung für die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Jahr übersteigt 6 Monatsgrundgehälter. Unter Zuzahlung versteht man den Betrag, den der Patient entsprechend dem auf der Krankenversicherungskarte angegebenen Prozentsatz gemeinsam mit dem Sozialversicherungsträger bezahlen muss.
Derzeit beträgt das Grundgehalt 1,8 Millionen VND/Monat, daher muss der Zuzahlungsbetrag größer als 6 x 1,8 Millionen VND = 10,8 Millionen VND sein.
Bezüglich der medizinischen Untersuchung und Behandlung am richtigen Ort enthält die Antragsakte für Leistungen der Krankenversicherung für 5 aufeinanderfolgende Jahre gemäß Mitteilung 2298/TB-BHXH vom 14. November 2018: Krankenversicherungskarte, Lichtbildausweis (Kopie); Rechnung, Krankenhauszahlungsschein (Original).
Nachdem der Patient alle diese Unterlagen vorliegen hat, reicht er den Antrag zur Abrechnung bei der Sozialversicherungsanstalt ein, bei der er krankenversichert ist.
Diese Regelung besagt, dass Patienten bei Arztbesuchen oder Behandlungen ihre Rechnungen und Unterlagen sorgfältig aufbewahren sollten, damit die Sozialversicherungsbehörde über eine Grundlage für die Regelung zur Wahrung ihrer Rechte verfügt.
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