Heiratsurkunde verloren, kann ich eine neue bekommen?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin14/02/2024

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Zu diesem Thema ist in Absatz 1, Artikel 24 des Regierungserlasses Nr. 123/2015/ND-CP vom 15. November 2015 (noch immer gültig) Folgendes festgelegt: Geburts-, Heirats- und Sterberegister, die vor dem 1. Januar 2016 bei einer zuständigen Behörde in Vietnam registriert wurden, bei denen aber das Familienregister und die Originaldokumente des Familienregisters verloren gegangen sind, müssen erneut registriert werden.

Wenn Sie eine Heiratsurkunde neu ausstellen möchten, müssen daher die beiden folgenden zwingenden Bedingungen erfüllt sein:

- Das Paar hat seine Ehe vor dem 1. Januar 2016 bei einer zuständigen Behörde in Vietnam registriert;

- Das Heiratsregister beim Standesamt und die Heiratsurkunde des Antragstellers für die Neuausstellung der Heiratsurkunde gehen verloren.

Bezüglich der Befugnis zur Neuausstellung von Heiratsurkunden: Gemäß Absatz 1, Artikel 25 der Verordnung Nr. 123/2015/ND-CP gilt: Das Volkskomitee der Gemeinde, in der die Geburt oder Heirat zuvor registriert wurde oder das Volkskomitee der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, muss die Geburt oder Heirat neu registrieren.

Wenn Sie Ihre Ehe vor dem 1. Januar 2016 registriert haben und die Original-Heiratsurkunde verloren haben, das Heiratsregister jedoch beim Volkskomitee der Kommune, des Bezirks oder der Stadt, in der Sie Ihre Ehe registriert haben, noch vorhanden ist, wird das Volkskomitee auf Ihren Antrag hin die Neuausstellung der Heiratsurkunde ablehnen und das Verfahren zur Ausstellung eines Heiratsauszugs aus dem Originalbuch durchführen – was den Vorschriften entspricht.

Eine verloren gegangene Heiratsurkunde kann durch eine Heiratsurkunde ersetzt werden. Eine Heiratsurkunde kann bei der Durchführung von Verfahren zur Geburtenregistrierung von Kindern, bei Erbschaften, beim Kauf, Verkauf oder der Übertragung von Häusern und Grundstücken verwendet werden, die das gemeinsame Eigentum von Mann und Frau sind. Wenn im Falle einer Scheidung die Original-Heiratsurkunde verloren geht, kann das Gericht die Heiratsurkunde bei der Beilegung des Scheidungsverfahrens oder der einvernehmlichen Scheidung als Dokument oder Beweismittel akzeptieren.

Bei Verlust der Heiratsurkunde und des Heiratsregisterbuchs des Volkskomitees der Kommune, des Bezirks oder der Stadt, die nicht mehr aufbewahrt werden, wird das Verfahren zur erneuten Registrierung der Ehe gemäß den Bestimmungen in Artikel 27 des Dekrets Nr. 123/2015/ND-CP durchgeführt. Eine erneute Eintragung der Ehe ist nur möglich, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch lebt.

Minh Hoa (t/h)


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Etikett: Paar

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