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2. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben im Jahr 2023 von Freitag, 1. September 2023, bis Montag, 4. September 2023, einen Nationalfeiertag. Dieser Feiertag umfasst zwei Nationalfeiertage, einen wöchentlichen freien Tag und einen Ausgleichstag für den wöchentlichen freien Tag gemäß Klausel 3, Artikel 111 des Arbeitsgesetzbuchs.
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5. Für Arbeitnehmer, die nicht den Bestimmungen von Absatz 1 dieser Bekanntmachung unterliegen, entscheidet der Arbeitgeber, die Feiertagsoptionen zum chinesischen Neujahr und zum Nationalfeiertag im Jahr 2023 wie folgt zu wählen:
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- Für den Nationalfeiertag: Samstag, 2. September 2023. Wählen Sie einen von zwei Tagen: Freitag, 1. September 2023 oder Sonntag, 3. September 2023.
- Informieren Sie die Mitarbeiter mindestens 30 Tage vor der Umsetzung über die Feiertagspläne zum chinesischen Neujahr und zum Nationalfeiertag im Jahr 2023.
- Fällt der wöchentliche freie Tag auf einen gesetzlichen Feiertag im Sinne von Artikel 112 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen kompensierenden wöchentlichen freien Tag am darauffolgenden Werktag im Sinne von Artikel 111 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuches.
- Arbeitgeber dazu ermutigen, die Feiertage zum chinesischen Neujahrsfest für ihre Mitarbeiter so anzuwenden, wie es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist.
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