Der Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Verwaltungseinheiten sieht vor, dass für Verwaltungseinheiten, die isoliert sind und Schwierigkeiten haben, bequeme Verkehrsverbindungen mit benachbarten Verwaltungseinheiten herzustellen, keine Regelung getroffen werden darf. Eine besonders wichtige Stellung kommt den Verwaltungseinheiten zu.
Das Innenministerium hat gerade den Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Verwaltungseinheiten zusammen mit der beigefügten Stellungnahme fertiggestellt und zur Prüfung an das Justizministerium weitergeleitet. Dementsprechend legt der Resolutionsentwurf die Kriterien für die Anordnung von Einheiten auf Provinz- und Gemeindeebene im Einklang mit den sechs Kriterien fest, die vom Politbüro geprüft und vereinbart wurden. Einschließlich Naturgebiet; Bevölkerungsgröße; Kriterien zu Geschichte, Tradition, Kultur, Religion, Ethnizität; wirtschaftsgeografische Kriterien (einschließlich Kriterien hinsichtlich geografischer Lage, Ausmaß und Grad der wirtschaftlichen Entwicklung); geopolitische Kriterien; Verteidigungs- und Sicherheitskriterien
Die Kriterien der natürlichen Fläche und der Bevölkerungsgröße werden gemäß der Resolution 1211/2016 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung (geändert und ergänzt im Jahr 2022) festgelegt. Darüber hinaus werden keine Vorkehrungen für Verwaltungseinheiten getroffen, die isoliert sind und Schwierigkeiten haben, bequeme Verkehrsverbindungen mit benachbarten Verwaltungseinheiten zu organisieren. Eine besonders wichtige Stellung kommt den Verwaltungseinheiten zu. Eine Neuordnung dieser Strukturen hätte Auswirkungen auf die Landesverteidigung, die Sicherheit und den Schutz der nationalen Souveränität.
Auf Grundlage der Leitansichten des Projekts legt der Resolutionsentwurf die Grundsätze der Regelung fest und enthält einige neue Inhalte. So ist beispielsweise im Falle der Zusammenlegung einer Provinz mit einer anderen die Provinz die neue Verwaltungseinheit nach der Regelung. Im Falle der Zusammenlegung einer Provinz mit einer zentral verwalteten Stadt wird die neue Einheit nach der Regelung eine zentral verwaltete Stadt sein.
Bei der Neuordnung von Bezirken mit Verwaltungseinheiten gleicher Ebene ist die neue Verwaltungseinheit nach der Neuordnung der Bezirk. Bei der Neugliederung von Gemeinden und Städten ist die neue Verwaltungseinheit nach der Neugliederung die Gemeinde.
Falls sich durch die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene die Grenzen der Verwaltungseinheiten auf Kreisebene ändern, ist es nicht erforderlich, die Bedingungen und Standards zu berücksichtigen und den Prozess und die Verfahren zur Anpassung der Grenzen der Verwaltungseinheiten auf Kreisebene, zu denen die Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene gehören, einzuhalten.
Bezüglich der Standards und der Anzahl der Verwaltungseinheiten von Gemeinden und Bezirken nach der Neuordnung heißt es im Verordnungsentwurf eindeutig, dass die neue Gemeinde nach der Neuordnung sowohl eine natürliche Fläche als auch eine Bevölkerungsgröße aufweisen muss, die 300 % oder mehr der Gemeindestandards erreichen muss, die in der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten vorgeschrieben sind.
Was die Bevölkerungsgrößennorm für eine Gemeinde in einer Bergregion, einem Hochlandgebiet oder einer Region mit einer Staatsgrenze anbelangt, in der 30 % oder mehr der Bevölkerung ethnischen Minderheiten angehören, so beträgt das Minimum 7.500 Personen.
Der neue Bezirk verfügt nach der Einrichtung über eine Naturfläche von 35 km2 oder mehr; Bevölkerungsgröße von 50.000 Menschen oder mehr; In den Bezirken in Berg- und Hochlandregionen leben 35.000 oder mehr Menschen.
Der Entwurf sieht vor, dass bei der Zusammenlegung von vier oder mehr Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene zu einer neuen Gemeinde oder einem neuen Bezirk keine Bewertung der Standards für Naturfläche und Bevölkerungsgröße erforderlich ist.
Falls die Anordnung der Verwaltungseinheiten den Anweisungen der zuständigen Behörden entspricht und die Bestimmungen dieser Entschließung gewährleistet, werden die Bedingungen nicht berücksichtigt und andere Standards nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Organisation der lokalen Regierung und der Entschließung des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu Standards von Verwaltungseinheiten und Klassifizierung von Verwaltungseinheiten bewertet.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Gesamtzahl der Verwaltungseinheiten von Gemeinden und Bezirken nach der Neuordnung im Vergleich zur Gesamtzahl der Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene vor der Neuordnung in der Provinz oder zentral verwalteten Stadt um mindestens 70 % und höchstens 75 % reduziert werden muss.
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Quelle: https://daidoanket.vn/khong-thuc-hien-sap-xep-doi-voi-don-vi-hanh-chinh-co-vi-tri-dac-biet-quan-trong-10302379.html
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