Diese Enthüllung erfolgte im Rahmen des Kartellverfahrens der US-Regierung gegen Google. Es ist das erste Mal, dass das Unternehmen bekannt gibt, wie viel es dafür zahlt, dass sein Suchdienst bei Suchanfragen ganz oben im Gedächtnis der Nutzer erscheint.
Foto: DPA
Die Exklusivverträge stehen im Mittelpunkt einer Klage des US-Justizministeriums. Das US-Justizministerium wirft Google vor, Konkurrenten in unfairer Weise ausgegrenzt und eine Monopolstellung auf dem Markt der Internetsuche aufrechterhalten zu haben.
Google argumentiert, dass durch die Zahlungen kein Wettbewerber ausgeschaltet werde, da sich die meisten Internetnutzer nach wie vor für „Google Search“ entschieden, auch wenn sie nicht für die Standardeinstellung zahlten.
Anwälte des Justizministeriums erklärten zu Beginn des Prozesses im vergangenen Monat, dass Google jährlich über zehn Milliarden Dollar für Standardvereinbarungen ausgebe. Die meisten Beobachter gehen jedoch davon aus, dass die Summe weitaus höher ist.
Wall-Street-Analysten schätzen, dass sich die Zahlungen, die Google allein an Apple leistet, auf 16 bis 20 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen, um dafür zu sorgen, dass „Google Search“ der erste Dienst ist, den die Nutzer im Safari-Browser des iPhone-Herstellers sehen.
Prabhakar Raghavan, Googles Leiter für Suche und Werbung, gab die Zahl am Freitag vor Gericht bekannt und bezeichnete sie als den größten Kostenfaktor des Unternehmens. Die Zahl der Zahlungsausfälle habe sich seit 2014 mehr als verdreifacht, sagte er.
Die Zahlungsausfälle machten den größten Teil der insgesamt 45,6 Milliarden Dollar an Traffic-Akquisekosten aus, die Google im Jahr 2021 an verschiedene Unternehmen zahlte. Gleichzeitig erzielte Google im vergangenen Jahr Einnahmen aus Suchmaschinenwerbung in Höhe von 146,4 Milliarden Dollar.
Der Prozess gegen Google, der letzten Monat begann, ist der größte Kartellstreit der US-Regierung mit den großen Technologiekonzernen seit dem Verfahren gegen Microsoft in den 1990er Jahren.
Hoang Hai (laut FT, Bloomberg)
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)