Schüler ab 15 Jahren dürfen während des Schuljahres in Teilzeit arbeiten, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, heißt es im Entwurf des überarbeiteten Arbeitsgesetzes.
Dies ist das erste Mal, dass das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales die Einrichtung von Teilzeitjobs für Studenten vorgeschlagen hat. Der Entwurf wird ab 15. März konsultiert.
Insbesondere ist es Schülern im erwerbsfähigen Alter (ab 15 Jahren) gestattet, in Teilzeit zu arbeiten, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Schulzeit und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche während der Ferien.
Nach dem geltenden Arbeitsgesetzbuch arbeiten Arbeitnehmer in Unternehmen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Der Staat ermutigt Unternehmen, eine 40-Stunden-Woche einzuführen. Überstunden weniger als 40 Stunden pro Monat und nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr.
So beträgt beispielsweise während der Schulzeit die Anzahl der Teilzeitarbeitsstunden pro Woche für Schüler fast die Hälfte der Stundenzahl eines normalen Arbeitnehmers. Der Entwurf sieht lediglich eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit vor. Bei Anwendung der 5-Tage-Woche arbeiten sie durchschnittlich 4 Stunden pro Tag.
Mitarbeiter eines Restaurants im Bezirk Hai Ba Trung (Hanoi) reinigen Tische und Stühle. Foto: Giang Huy
Der Lohn für Studierende wird mit dem Arbeitgeber ausgehandelt und richtet sich nach Zeitaufwand, Arbeitsumfang und Arbeitsqualität. Sie haben gleiche Beschäftigungschancen, werden nicht diskriminiert und erhalten Arbeitssicherheit und Hygiene garantiert.
Für die Betreuung von Teilzeitstudierenden sind die Bildungseinrichtungen zuständig.
In Vietnam gibt es keine landesweite Untersuchung zum Thema Teilzeitjobs unter Studenten. Einige Umfragen auf Universitätsebene zeigen jedoch, dass 70–80 % der Studierenden einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen oder nachgegangen sind.
Der derzeitige Mindestlohn für Arbeitnehmer beträgt gemäß den Vorschriften je nach Region 15.600 bis 22.500 VND pro Stunde.
In vielen Ländern der Welt ist es Studierenden und internationalen Studenten zudem gesetzlich gestattet, 20 bis 24 Stunden pro Woche zu arbeiten, beispielsweise in Großbritannien, Australien, den USA, Finnland und Polen. Schweden ist insofern einzigartig, als dass es keine Begrenzung der Stundenzahl gibt, während die Schweiz ausländischen Studierenden lediglich erlaubt, 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Hong Chieu
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