Ältere Arbeitnehmer haben mehr Sorgen

Báo Công thươngBáo Công thương13/11/2024

Der Entwurf eines überarbeiteten Arbeitsgesetzes sieht vor, dass Arbeitnehmer, die entlassen werden oder aufgrund von Disziplinarmaßnahmen gezwungen werden, ihren Arbeitsplatz aufzugeben, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, was für heftige Diskussionen sorgt.


Auswirkungen auf die soziale Sicherheit

Gemäß dem Entwurf des Beschäftigungsgesetzes (geändert) haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Arbeitsvertrag einseitig und gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches rechtswidrig kündigen. Einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags, die nicht den Bestimmungen des Beamtengesetzes entspricht; arbeitsrechtlich gekündigt oder beamtenrechtlich durch Zwangskündigung disziplinarisch bestraft werden; Rentner; Eine Person, die Anspruch auf eine Rente hat, aber bei Beendigung eines Arbeits- oder Werkvertrags noch keine Rente erhalten hat.

Đề xuất người bị sa thải không được trợ cấp thất nghiệp: Công nhân lớn tuổi thêm nỗi lo
Der Vorschlag, Arbeitnehmern, die entlassen werden oder aufgrund von Disziplinarmaßnahmen zur Kündigung ihrer Arbeitsstelle gezwungen werden, kein Arbeitslosengeld zu gewähren, sorgt für heftige Debatten. Foto: Khanh Tran

Im Vergleich zum Arbeitsgesetz von 2013 wurden die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld im (geänderten) Arbeitsgesetz dahingehend erweitert, dass Arbeitnehmer, die entlassen wurden oder aufgrund von Disziplinarmaßnahmen gezwungen wurden, ihre Arbeit aufzugeben, nicht anspruchsberechtigt sind. Der Vorschlag ist insbesondere unter älteren Arbeitnehmern umstritten.

In letzter Zeit wurden viele Arbeitnehmer in der Altersgruppe von 35 bis über 40 Jahren entlassen oder verloren ihren Arbeitsplatz. Es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter kündigen müssen. Mögliche Gründe sind Personalabbau aus Kostengründen, ein Fehler oder auch zu hoher Arbeitsdruck, sodass der Mitarbeiter die Anforderungen nicht mehr erfüllen kann und somit entlassen wird.

In einem solchen Fall sind die Arbeitnehmer benachteiligt, da die Chancen auf eine neue Beschäftigung für die Erwerbsaltersgruppe von 35 bis über 40 Jahren sehr gering sind, obwohl sie nicht alt genug sind oder nicht genügend Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, um eine Rente zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist die Arbeitslosenversicherung eine Einkommensquelle, die Arbeitnehmern hilft, Schwierigkeiten vorübergehend zu lindern.

Frau Hoang Nhung, die in einem Unternehmen im Industriegebiet Bac Ninh arbeitet, sprach über dieses Thema und sagte, dass niemand arbeitslos sein möchte, um Leistungen zu erhalten, Arbeitnehmer jedoch aus vielen verschiedenen Gründen ihren Arbeitsplatz verlieren oder kündigen können. Wenn Arbeitnehmer keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, sind sie nicht nur benachteiligt, sondern dieser Vorschlag eröffnet den Arbeitgebern auch die Möglichkeit, ihnen das Leben schwer zu machen, sodass Arbeitnehmer leichter entlassen werden können.

Zurück zu den ersten Monaten des Jahres 2023, als wir mit einer Welle von Entlassungen älterer Arbeitnehmer konfrontiert waren. Ein Vertreter des vietnamesischen Gewerkschaftsbundes äußerte sich wie folgt: Die Politik der Entlassung älterer Arbeitnehmer bestehe schon seit Langem und sei besorgniserregend, da diese Situation das Problem der sozialen Sicherheit noch verschärfen werde.

Sicherstellung des Prinzips „Beitrag – Genuss“

In vielen Stellungnahmen hieß es, dass die Arbeitslosenversicherung angesichts der vielen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Maßnahmen des Sozialversicherungssystems sei. Ihr Ziel sei es, Arbeitnehmer bei der Aufrechterhaltung ihres Arbeitsplatzes zu unterstützen und ihnen einen Teil ihres Einkommens zu erstatten, wenn sie ihren Arbeitsplatz unglücklicherweise verlieren. Dem neuen Vorschlag zufolge scheint die Tatsache, dass entlassene Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, dem Wesen und der Bedeutung der Arbeitslosenversicherung zu widersprechen, die darin besteht, die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer zu teilen, solange diese keine Arbeit finden.

Daher stellte der Sozialausschuss in seiner Stellungnahme zur Frage der Arbeitslosenversicherung im Entwurf des Beschäftigungsgesetzes (geändert) fest, dass die Bestimmungen zum maximalen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 1 % des Monatsgehalts in Artikel 58 und die Bestimmungen in Artikel 64 Absatz 1 Punkt b, wonach Arbeitnehmer, die entlassen oder aufgrund von Disziplinarmaßnahmen zum Ausscheiden gezwungen werden, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, geprüft, berechnet und präzisiert werden müssen. Gleichzeitig wird empfohlen, dass die Redaktion die Folgenabschätzungen zu neuen Regelungen weiterhin ergänzt und Lösungen erarbeitet, um die Durchführbarkeit sicherzustellen und aktuelle Einschränkungen bei der Umsetzung zu überwinden.

In vielen Stellungnahmen wurde die gleiche Ansicht wie im Sozialausschuss betont und die Bedeutung der Arbeitslosenversicherung hervorgehoben. Deren wichtigster Zweck besteht darin, Arbeitnehmern bei Arbeitsplatzverlust ein Einkommen zu sichern, die Berufsausbildung zu unterstützen, ihnen die Suche nach neuen geeigneten Arbeitsplätzen zu erleichtern und sie schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher prüft und erwägt die Redaktion die Streichung dieser Bestimmung, um den oben genannten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, Arbeitslosengeld nach dem Prinzip „Beitrag – Genuss“ zu erhalten.

Herr Nguyen Tran Phuong Tran – Delegation der Nationalversammlung von Ho-Chi-Minh-Stadt – äußert die gleichen Bedenken hinsichtlich Artikel 64 des Entwurfs des Beschäftigungsgesetzes (geändert), der Fälle regelt, in denen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, wie etwa Arbeitnehmer, die auf der Grundlage des Arbeitsrechts entlassen oder auf der Grundlage des Beamtengesetzes disziplinarisch zur Kündigung ihrer Stelle gezwungen werden. Ho-Chi-Minh-Stadt – sagte, dass diese Regelung nicht zum derzeitigen Arbeitslosenversicherungssystem passe. Durch diese Regelung wird der Kreis der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld im Vergleich zur geltenden Rechtslage eingeschränkt und eingeengt. Um die Arbeitnehmerrechte zu wahren, muss die Redaktion zwischen dem Fall von Arbeitnehmern unterscheiden, die disziplinarischen Maßnahmen oder einer Zwangsentlassung nach dem Beamtengesetz unterliegen, und dem Fall von Arbeitnehmern, die Arbeitslosenversicherungsschutz genießen.


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Quelle: https://congthuong.vn/de-xuat-nguoi-bi-sa-thai-khong-duoc-tro-cap-that-nghiep-cong-nhan-lon-tuoi-them-noi-lo-358443.html

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