Am 3. November erließ der Verteidigungsminister das Rundschreiben 82/2023/TT-BQP zur Regelung der Anpassung der monatlichen Zulagen für Soldaten und Sekretariatsangestellte, die ein ähnliches Gehalt erhalten wie Soldaten, die demobilisiert, entlassen oder aus dem Dienst entlassen wurden.
1. Fächer, die Anspruch auf monatliche Förderung haben
- Demobilisierte und entlassene Soldaten, die gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 142/2008/QD-TTg zur Umsetzung des Regimes für Soldaten, die am Widerstandskrieg gegen die USA zur Rettung des Landes teilgenommen haben und weniger als 20 Jahre in der Armee gedient haben, monatliche Zulagen erhalten und demobilisiert und entlassen wurden und an ihre Einsatzorte zurückgekehrt sind; Beschluss 38/2010/QD-TTg zur Änderung und Ergänzung des Beschlusses 142/2008/QD-TTg.
- Soldaten und Sekretariatskräfte erhalten Gehälter, die denen von Soldaten ähneln, die demobilisiert oder aus der Armee entlassen wurden oder ihre Arbeit aufgegeben haben, und erhalten monatliche Zulagen gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 62/2011/QD-TTg über Regime und Richtlinien für diejenigen, die am Krieg zur Verteidigung des Vaterlandes teilgenommen, internationale Missionen in Kambodscha durchgeführt und Laos nach dem 30. April 1975 geholfen haben und demobilisiert oder aus der Armee entlassen wurden oder ihre Arbeit aufgegeben haben.
2. Berechnung der monatlichen Zulage für demobilisierte und entlassene Soldaten
Artikel 3 des Rundschreibens 82/2023/TT-BQP sieht für die in Abschnitt 1 genannten Fächer eine Erhöhung der monatlichen Zulage für Juni 2023 um 12,5 % gemäß der folgenden Formel vor:
Monatliche Zulage ab Juli 2023 = Monatliche Zulage im Juni 2023 x 1,125 |
Die monatliche Zuschusshöhe beträgt für die in Abschnitt 1 genannten Fächer nach zusätzlicher Anpassung:
- Von 15 bis unter 16 Jahren beträgt die Subventionshöhe 2.285.000 VND/Monat;
- Von 16 bis unter 17 Jahren beträgt die Subventionshöhe 2.388.000 VND/Monat;
- Von 17 bis unter 18 Jahren beträgt die Subventionshöhe 2.494.000 VND/Monat;
- Von 18 bis unter 19 Jahren beträgt die Subventionshöhe 2.598.000 VND/Monat;
- Von 19 bis unter 20 Jahren beträgt der Zuschuss 2.700.000 VND/Monat.
3. Finanzierung der monatlichen Subventionsanpassung
Das Budget für die Umsetzung der monatlichen Zulagenanpassungen für die im Rundschreiben 82/2023/TT-BQP genannten Fächer wird durch den Staatshaushalt garantiert. Das Finanzministerium stellt auf Antrag des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales die Finanzierung sicher und ermächtigt die Abteilungen für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales der Provinzen und Städte, die Kosten für die Untertanen zu tragen.
(Artikel 3 Rundschreiben 82/2023/TT-BQP)
4. Bis zum 19. Dezember 2023 gilt weiterhin die alte Berechnungsmethode und Anpassungsstufe
In Artikel 7 des Rundschreibens 82/2023/TT-BQP heißt es eindeutig, dass die Berechnung und Anpassung der monatlichen Zulagen für Militärpersonal und Personen, die in Sekretariatstätigkeiten arbeiten und ein Gehalt beziehen, weiterhin wie für Militärpersonal durchgeführt wird, das demobilisiert oder entlassen wurde oder seine Arbeit aufgegeben hat. Dies geschieht gemäß den Bestimmungen der gemeinsamen Rundschreiben oder Rundschreiben des Verteidigungsministers, die vor dem 19. Dezember 2023 für Fälle erlassen wurden, in denen die zuständigen Behörden entscheiden, ab dem 19. Dezember 2023 monatliche Zulagen gemäß Entscheidung 142/2008/QD-TTg, Entscheidung 62/2011/QD-TTg zu erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Konsistenz der Begünstigten und der Höhe der monatlichen Zulagen für die Subjekte entsprechend der Gültigkeitsdauer jedes Dokuments gewährleistet ist.
Rundschreiben 82/2023/TT-BQP tritt am 19. Dezember 2023 in Kraft. Die Bestimmungen des Rundschreibens 82/2023/TT-BQP werden ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt.
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