Die Staatsbank fordert die Förderung bargeldloser Zahlungsaktivitäten. (Quelle: VnEconomy) |
Im offiziellen Depeschen 3956/NHNN-TT forderte die Staatsbank Vietnams (SBV) Banken, ausländische Bankfilialen und Zahlungsvermittler auf, die folgenden Inhalte umzusetzen:
1. Weitere Erforschung und Anwendung von Vorzugsprogrammen und -richtlinien für Zahlungsdienstgebühren und Zahlungsvermittler für Kunden, wobei der Befreiung von Kontoführungsgebühren und Gebühren für Bargeldabhebungen für Kunden aus der Gruppe der Begünstigten von Sozialversicherungspolicen Vorrang eingeräumt wird.
2. Reagieren Sie aktiv und setzen Sie proaktiv praktische Aktivitäten im Rahmen des Cashless Day-Programms im Jahr 2023 durch Anreizprogramme und entsprechende Werbemaßnahmen während der Veranstaltung (im Juni 2023 und mit dem Höhepunkt am Cashless Day – 16. Juni 2023) um, insbesondere:
2.1. Banken, ausländische Bankfilialen
- Erforschung und Anwendung geeigneter Anreizpolitiken; Koordinieren Sie die Umsetzung von Werbeprogrammen, Serviceförderung und Kundenwertschätzungsprogrammen mit Zahlungsakzeptanzstellen (Strom-, Wasser-, Telekommunikationsdienstleister, E-Commerce-Sites, Supermärkte, Restaurants, Einkaufszentren usw.), um Kunden zu ermutigen, bargeldlose Zahlungen zu tätigen, beispielsweise:
Verzicht auf die Zahlungsdienstgebühr; Schenken Sie Kunden Geschenke, Rückerstattungen, Rabatte auf Waren und Dienstleistungen, geben Sie Bonuspunkte usw., wenn sie neue Zahlungskonten, Bankkarten usw. eröffnen oder Rechnungen bezahlen, und bezahlen Sie Waren und Dienstleistungen mit bargeldlosen Zahlungsmethoden (Kartenzahlungen, Zahlungen über Mobiltelefonanwendungen, Zahlungen über QR-Codes, Lastschriften usw.);
- Erwägen Sie die Einführung von Vorzugsrabatten für Zahlungsakzeptanzeinheiten, die während der Veranstaltung an Werbeprogrammen, Serviceförderung und Kundenwertschätzungen der Bank teilnehmen und diese begleiten.
2.2. Zahlungsvermittlungsdienstleister
- Koordinieren Sie Ihre Arbeit mit Banken, ausländischen Bankfilialen, Organisationen, die Waren und Dienstleistungen anbieten, um angemessene Anreiz- und Werberichtlinien (Rabatte, Rückerstattungen, Bonuspunkte, Lotterien usw.) für Kunden zu ermitteln und anzuwenden, die zwischengeschaltete Zahlungsdienste nutzen.
- Zahlungsvermittlungsdienstleister, die E-Wallet-Dienste anbieten, verfügen über angemessene Anreizrichtlinien (kostenlose oder ermäßigte Gebühren, Geschenkgutscheine usw.) für Kunden, die sich erfolgreich registrieren und ihre E-Wallet-Konten mit inländischen Debitkarten und Zahlungskonten verknüpfen.
3. Banken, Zweigstellen ausländischer Banken und Zahlungsvermittler müssen proaktiv eigene Anreizprogramme und -richtlinien entwickeln, diese bei den Kunden bekannt machen und sich bei deren Umsetzung mit den entsprechenden Organisationen und Stellen abstimmen.
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