ANTD.VN – Das Finanzministerium bestätigte, dass die Steuerbehörde die Steuerzahler über viele Kanäle benachrichtigt habe, bevor sie eine Mitteilung zur vorübergehenden Aussetzung des Ausgangs für Steuerschuldner herausgegeben habe.
Das Finanzministerium erklärte, dass gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes Nr. 38/2019/QH14 die Fälle einer vorübergehenden Aussetzung der Ausreise in Absatz 1, Artikel 66 und Absatz 7, Artikel 124 festgelegt seien.
Bei Steuerzahlern, die einer vorübergehenden Ausreisesperre durch die Steuerbehörde unterliegen, hat die Steuerbehörde die Steuerzahlungspflichten des Steuerzahlers geprüft, verglichen und genau ermittelt. Vor der Bekanntgabe der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise ergriff die Steuerbehörde außerdem eine Reihe von Maßnahmen, um die Steuerzahler zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gehörten Anrufe, das Versenden von E-Mails, die Einladung zur Arbeit, das Versenden von Zahlungsbescheiden und die Übermittlung von Vollstreckungsbescheiden (sofern vorhanden) an die Steuerzahler.
Steuerbehörden senden Steuerschuldnern über viele Kanäle Mitteilungen über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise (Illustrationsfoto) |
Die Steuerbehörde versendet wie vorgeschrieben eine Mahnung; Bereitstellung von Informationen über die Höhe der Steuerschulden, die von den Steuerbehörden überwacht und verwaltet werden; Senden und veröffentlichen Sie den Vollstreckungsbescheid und die Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise über viele Kanäle, damit die Steuerzahler davon erfahren und nachschlagen können.
Insbesondere: eTax Mobile-Anwendung, elektronisches Transaktionskonto (thuedientu.gdt.gov.vn), E-Mail-Adresse des Steuerzahlers, die für den Informationsaustausch mit den Steuerbehörden registriert ist, Korrespondenz über die vom Steuerzahler bei den Steuerbehörden registrierte Empfangsadresse für Steuerbescheide, elektronische Informationsseite der Steuerbehörde und der Hauptsteuerbehörde. Somit können Steuerzahler ihre Steuerpflichten kennen, nachschlagen und erfüllen, bevor sie das Land verlassen. So vermeiden sie, dass sie erst am Flughafen oder Grenzübergang feststellen, dass sie Steuern schulden und ihnen die Ausreise aus dem Land von der Steuerbehörde vorübergehend untersagt wird.
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass es in Fällen, in denen Steuerzahler angeben, nicht zu wissen, dass sie Steuern schulden oder keine Mitteilungen von den Steuerbehörden erhalten, eine Reihe von Hauptgründen geben kann. Die folgenden sind die Gründe: Die Steuerzahler wissen nicht, wie und wo sie Informationen nachschlagen können, und suchen nicht regelmäßig nach Informationen.
Steuerzahler haben die Steuerbehörde nicht umgehend über Änderungen ihrer Steuerregistrierungsinformationen informiert, beispielsweise über die Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Steuerbescheidempfängers.
Der Steuerzahler gibt seine Geschäftsadresse auf und ist nicht mehr an der registrierten Geschäftsadresse tätig.
„Um zu vermeiden, dass Sie erst am Flughafen oder Grenzübergang feststellen, dass Sie Steuern schulden, und Ihnen daraufhin die Steuerbehörde vorübergehend die Ausreise verweigert, empfiehlt die Steuerbehörde den Steuerzahlern, regelmäßig ihre Steuerpflichten zu prüfen, um einen Plan für die fristgerechte Zahlung der Steuern zu haben und die Steuerschulden nicht in die Länge ziehen zu lassen. Informieren Sie sich proaktiv über Zahlungsbescheide, Vollstreckungsbescheide und Mitteilungen zur vorübergehenden Ausreisesperre, die die Steuerbehörde an die Steuerzahler verschickt.
Gleichzeitig müssen Steuerzahler proaktiv alle Änderungen ihrer Benachrichtigungsadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aktualisieren, damit die Steuerbehörde sie kontaktieren kann oder der Steuerzahler rechtzeitige und vollständige Benachrichtigungen von der Steuerbehörde erhält, sodass der Steuerzahler seine Steuerpflichten vor der Ausreise bearbeiten und erfüllen kann“, empfiehlt das Finanzministerium.
Falls der Steuerzahler seiner Steuerzahlungspflicht nachgekommen ist, muss er sich unverzüglich an die Steuerbehörde wenden, die die Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise ausgestellt hat, um Unterstützung zu erhalten und die vorübergehende Aussetzung der Ausreise gemäß den Vorschriften aufzuheben.
Bezüglich der Erwägung, Regelungen über eine angemessene Mindestgrenze für Steuerschulden hinzuzufügen, um die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung von Betriebsaustritten anzuwenden, teilte das Finanzministerium mit, dass die Generaldirektion für Steuern auf der Grundlage der tatsächlichen Situation und der Umsetzungspraktiken der Vergangenheit internationale Erfahrungen mit Schwellenwertregelungen in Ländern auf der ganzen Welt berücksichtigen, sich auf die Forschung konzentrieren und den zuständigen Behörden Bericht erstatten werde, um die Regelung einer angemessenen Schuldengrenze in Erwägung zu ziehen, um sowohl die Wirksamkeit der Steuerschuldeinziehung sicherzustellen als auch Bedingungen für die Unternehmen zu schaffen, damit diese ihre Produktion und Geschäftstätigkeit fortsetzen können.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.anninhthudo.vn/bo-tai-chinh-ly-giai-vi-sao-nhieu-nguoi-khong-biet-bi-tam-hoan-xuat-canh-do-no-thue-post594977.antd
Kommentar (0)