Zu den 10 Einkommen, die im Jahr 2024 der Einkommensteuer unterliegen, gehören:
(1) Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit
Als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit gelten Einkünfte aus der Produktion und Geschäftstätigkeit in folgenden Bereichen:
- Einkünfte aus der Produktion und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen in allen gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen und Geschäftszweigen, wie beispielsweise: Produktion und Handel mit Waren; bauen; Transport; Lebensmittelgeschäft; Unternehmensdienstleistungen, einschließlich Vermietung von Häusern, Landnutzungsrechten, Wasserflächen und anderen Vermögenswerten.
- Einkünfte aus der selbstständigen Berufsausübung von Personen in Bereichen und Berufen, für die eine Zulassung oder Zertifizierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.
- Einkünfte aus landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, der Salzproduktion, Aquakultur und Fischerei, die die Bedingungen für eine Steuerbefreiung gemäß Punkt e, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC nicht erfüllen.
(2) Einkünfte aus Lohn und Gehalt
Als Einkünfte aus Lohn und Gehalt gelten die Einkünfte, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern erhalten. Dazu gehören:
(2.1) Gehälter, Löhne und Beträge der Art der Gehälter oder Löhne in bar oder unbar.
(2.2) Zulagen und Subventionen, mit Ausnahme der folgenden Zulagen und Subventionen:
- Monatliche Zulagen, Vorzugszulagen und einmalige Zulagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Bevorzugung von Personen mit besonderen Verdiensten.
- Monatliche Zuwendung, einmalige Zuwendung für Teilnehmer am Widerstandskrieg, für die Verteidigung des Vaterlandes, für die Erfüllung internationaler Pflichten und für jugendliche Freiwillige, die ihre Pflichten erfüllt haben.
- Verteidigungs- und Sicherheitszulage; Zulagen für Streitkräfte.
- Gefährliche und toxische Zulagen für Industrien, Berufe oder Arbeitsplätze an Arbeitsplätzen mit gefährlichen und toxischen Elementen.
- Attraktionszulage, Regionalzulage.
- Zulagen bei plötzlichen Härtefällen, Zulagen bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, einmalige Zulagen bei der Geburt eines Kindes oder bei Adoption, Mutterschaftsgeld, Genesungs- und Wiederherstellungsleistungen nach der Geburt eines Kindes, Zulagen bei verminderter Arbeitsfähigkeit, einmalige Altersrente, monatliche Sterbegeldleistungen, Abfindungen, Arbeitslosengeld und andere Zulagen gemäß Arbeitsgesetzbuch und Sozialversicherungsgesetz.
- Zuschüsse für Sozialhilfeempfänger nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Dienstzulage für Führungskräfte.
- Einmalige Zuwendungen für Einzelpersonen beim Arbeitswechsel in Gebiete mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, einmalige Unterstützung für Beamte, die im Bereich der See- und Inselhoheit arbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einmalige Umzugsbeihilfe für in Vietnam lebende Ausländer, im Ausland arbeitende Vietnamesen und langfristig im Ausland lebende Vietnamesen, die zur Arbeit nach Vietnam zurückkehren.
- Zulage für Dorf- und Gemeindegesundheitshelfer.
- Branchenspezifische Zulagen.
Zulagen, Subventionen und die Höhe der nicht in das steuerpflichtige Einkommen gemäß (2.2) einbezogenen Zulagen und Subventionen müssen von den zuständigen staatlichen Stellen festgelegt werden.
Falls die Leitlinien zu Zulagen, Subventionen, Zulagenhöhen und Subventionen für den staatlichen Sektor gelten, müssen sich andere Wirtschaftssektoren und andere Unternehmen bei der Berechnung und Abzüge an der Liste und Höhe der Zulagen und Subventionen orientieren, die für den staatlichen Sektor gelten.
Sollte die erhaltene Zulage oder Förderung höher sein als die Zulage oder Förderung nach den obigen Hinweisen, ist der übersteigende Betrag in das zu versteuernde Einkommen einzubeziehen.
Insbesondere wird eine einmalige Umzugsbeihilfe für in Vietnam lebende Ausländer und im Ausland arbeitende Vietnamesen entsprechend der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Höhe abgezogen.
(2.3) Vergütungen in Form von: Handelsvertreterprovision, Maklerprovision; Geld zur Teilnahme an wissenschaftlichen und technischen Forschungsthemen; Geld zur Teilnahme an Projekten; Lizenzgebühren gemäß den Bestimmungen des Lizenzgesetzes; Geld zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen; Geld für die Teilnahme an kulturellen, künstlerischen, körperlichen und sportlichen Darbietungen; Werbeservicegebühr; sonstige Dienstleistungsgebühren, sonstige Vergütungen.
(2.4) Einnahmen aus der Mitgliedschaft in Wirtschaftsverbänden, Unternehmensvorständen, Unternehmensaufsichtsräten, Projektmanagementgremien, Geschäftsleitungen, Vereinen, Berufsverbänden und anderen Organisationen.
(2.5) Vom Arbeitgeber gezahlte Geld- und Sachleistungen, auf die der Steuerpflichtige in irgendeiner Form Anspruch hat, sind nicht Löhne und Gehälter.
- Unterkunft, Strom, Wasser und damit verbundene Dienstleistungen (sofern vorhanden), ausgenommen: Leistungen für Unterkunft, Strom, Wasser und damit verbundene Dienstleistungen (sofern vorhanden) für vom Arbeitgeber errichtete Wohnungen, die den im Industriepark beschäftigten Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt werden; Von Arbeitgebern in Wirtschaftszonen, Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen und Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen errichteter Wohnraum wird den dort beschäftigten Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wohnt eine Person am Arbeitsplatz, so richtet sich das zu versteuernde Einkommen nach den Miet- bzw. Abschreibungskosten, Strom-, Wasser- und sonstigen Nebenkosten, die nach dem Verhältnis zwischen der von der Person genutzten Fläche und der Fläche des Arbeitsplatzes berechnet werden.
Die vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers gezahlten Beträge für Miete, Strom, Wasser und sonstige damit verbundene Dienstleistungen (sofern zutreffend) für die Wohnung werden entsprechend dem tatsächlich im Namen des Arbeitnehmers gezahlten Betrag in das zu versteuernde Einkommen einbezogen, dürfen jedoch 15 % des gesamten zu versteuernden Einkommens (ohne Miete, Strom, Wasser und sonstige damit verbundene Dienstleistungen (sofern zutreffend)) in der Einheit nicht überschreiten, unabhängig vom Ort der Einkommenszahlung.
- vom Arbeitgeber für Lebensversicherungen und andere nicht obligatorische Versicherungen erworbener Geldbetrag mit angesammelten Prämien; eine freiwillige Rentenversicherung abschließen oder in die freiwillige Rentenkasse für Arbeitnehmer einzahlen.
Falls der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein nicht obligatorisches Versicherungsprodukt erwirbt, ohne dass Versicherungsprämien anfallen (einschließlich des Falles des Erwerbs einer Versicherung bei Versicherungsunternehmen, die nicht nach vietnamesischem Recht gegründet wurden und tätig sind und nicht zum Verkauf von Versicherungen in Vietnam berechtigt sind), ist die Prämie für den Erwerb dieses Versicherungsprodukts nicht in das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers einbezogen. Zu den nicht obligatorischen Versicherungen ohne Prämienansammlung zählen Versicherungsprodukte wie: Krankenversicherung, Sterbegeldversicherung (ausgenommen Sterbegeldversicherungsprodukte mit Rückerstattung), …, bei denen der Versicherte zusätzlich zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme oder Entschädigung, die von der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird, keine angesammelten Prämien durch die Teilnahme an der Versicherung erhält.
- Mitgliedsbeiträge und sonstige Servicekosten für Einzelpersonen auf Anfrage wie: Gesundheitsfürsorge, Unterhaltung, Sport, Freizeit und Ästhetik, und zwar wie folgt:
+ Mitgliedsbeiträge (z. B. Mitgliedskarten für Golfplätze, Mitgliedskarten für Tennisplätze, Aktivitätskarten für Kultur- und Kunstclubs, Sportclubs usw.), wenn auf der Karte der Name der Person oder Gruppe von Personen ausdrücklich angegeben ist, die sie nutzt. Wird die Karte gemeinschaftlich genutzt und enthält sie nicht den Namen der Person oder Personengruppe, die sie nutzt, wird sie nicht in das steuerpflichtige Einkommen einbezogen.
+ Sonstige Servicekosten für Einzelpersonen im Gesundheitswesen, zur Unterhaltung, zur Schönheitspflege …, wenn aus dem Zahlungsinhalt eindeutig der Name der Person hervorgeht, die den Vorteil erhält. Falls die Servicegebühr nicht den Namen der Person enthält, die die Dienstleistung erhält, sondern an eine Gruppe von Mitarbeitern gezahlt wird, ist sie nicht im steuerpflichtigen Einkommen enthalten.
- Die Fixkosten für Büromaterial, Dienstreisen, Telefon, Uniformen etc. sind höher als die aktuellen Regelungen des Landes. In folgenden Fällen wird der Pauschalbetrag nicht in das zu versteuernde Einkommen einbezogen:
+ Für Kader, Beamte und Personen, die in Verwaltungsbehörden, Parteien, Gewerkschaften und Verbänden arbeiten: Es gilt der feste Ausgabensatz gemäß dem Leitfaden des Finanzministeriums.
+ Für Mitarbeiter von Unternehmensorganisationen und Repräsentanzen gilt: Die anwendbare Pauschalhöhe entspricht der Höhe des zu versteuernden Einkommens, das der Körperschaftsteuer unterliegt, gemäß den Dokumenten zur Umsetzung des Körperschaftsteuergesetzes.
+ Für Mitarbeiter, die in internationalen Organisationen und Repräsentanzen ausländischer Organisationen arbeiten: Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den Bestimmungen der internationalen Organisation und der Repräsentanz ausländischer Organisationen.
- Aufwendungen für Beförderungsleistungen zur Beförderung der Arbeitnehmer von ihrem Wohnsitz zu ihrem Arbeitsplatz und umgekehrt sind gemäß den Vorschriften der Einheit nicht in das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers einbezogen.
- Zahlungen für Schulungen zur Verbesserung der Qualifikationen und Fähigkeiten der Mitarbeiter entsprechend der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters oder gemäß dem Plan des Arbeitgebers sind nicht im Einkommen des Mitarbeiters enthalten.
- Weitere Vorteile.
Andere Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen, wie z. B.: Zahlungen an Feiertagen; Beratungsdienste in Anspruch nehmen, Steuererklärungen für eine bestimmte Einzelperson oder Gruppe von Einzelpersonen anfordern; Ausgaben für Hausangestellte wie Fahrer, Köche und andere vertraglich gebundene Haushaltshilfen …
(2.6) Bar- oder Sachprämien jeglicher Art, einschließlich Aktienprämien, mit Ausnahme der folgenden Prämien:
- Prämien für vom Staat verliehene Titel, einschließlich Prämien für Nachahmertitel, Formen der Belohnung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Nachahmung und Belohnungen, insbesondere:
+ Boni mit Emulationstiteln wie National Emulation Fighter; Nachahmerkämpfer auf der Ebene der Ministerien, Zweigstellen, Zentralorganisationen, Provinzen und zentral verwalteten Städte; Emulationskämpfer auf der Basisebene, fortgeschrittener Arbeiter, fortgeschrittener Kämpfer.
+ Boni mit anderen Formen von Belohnungen.
+ Prämien bei staatlich verliehenen Titeln.
+ Prämien für Auszeichnungen, die von Verbänden und Organisationen im Rahmen zentraler und lokaler politischer Organisationen, gesellschaftspolitischer Organisationen, sozialer Organisationen und sozial-beruflicher Organisationen gemäß der Satzung der jeweiligen Organisation und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Wettbewerb und Anerkennung vergeben werden.
+ Boni mit Ho-Chi-Minh-Preis und Staatspreis.
+ Bonus mit Medaillen, Abzeichen.
+ Bonus mit Leistungszertifikat.
Die Befugnis zur Entscheidung über Belohnungen, die Höhe der mit den oben genannten Emulationstiteln verbundenen Belohnungen und die Form der Belohnungen müssen den Bestimmungen des Gesetzes über Emulation und Belohnungen entsprechen.
- Prämien im Rahmen nationaler und internationaler Auszeichnungen, die vom vietnamesischen Staat anerkannt werden.
- Prämien für technische Verbesserungen, Erfindungen und Entdeckungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen anerkannt werden.
- Belohnungen für das Aufdecken und Melden von Gesetzesverstößen an die zuständigen staatlichen Stellen.
(2.7) Folgende Posten sind nicht im steuerpflichtigen Einkommen enthalten:
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der medizinischen Untersuchung und Behandlung schwerer Erkrankungen der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen.
+ Als Angehörige des Arbeitnehmers gelten in diesem Fall: leibliche Kinder, gesetzlich adoptierte Kinder, uneheliche Kinder, Stiefkinder der Ehefrau oder des Ehemannes; Ehefrau oder Ehemann; biologischer Vater, biologische Mutter; Schwiegervater, Schwiegermutter (oder Schwiegervater, Schwiegermutter); Stiefvater, Stiefmutter; rechtliche Adoptiveltern
+ Der nicht in das zu versteuernde Einkommen einbezogene Unterhaltsbetrag entspricht dem tatsächlich gezahlten Betrag gemäß Krankenhausentgeltschein, darf jedoch den Krankenhausentgeltzahlungsbetrag des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen nach Abzug des Zahlungsbetrags der Versicherungsorganisation nicht übersteigen.
+ Der Arbeitgeber, der den Unterhalt zahlt, ist dafür verantwortlich: eine Kopie des Belegs über die Zahlung der Krankenhausgebühr mit Bestätigung des Arbeitgebers aufzubewahren (falls der Arbeitnehmer und seine Angehörigen den Restbetrag zahlen, nachdem die Versicherungsorganisation direkt an die medizinische Einrichtung gezahlt hat) oder eine Kopie des Belegs über die Zahlung der Krankenhausgebühr; Eine vom Arbeitgeber beglaubigte Kopie der Krankenversicherungszahlungsbescheinigung (falls der Arbeitnehmer und seine Angehörigen alle Krankenhauskosten tragen, zahlt die Versicherungsorganisation dem Arbeitnehmer und seinen Angehörigen Versicherungsgelder aus) zusammen mit der Zahlungsbescheinigung zur Unterstützung des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen bei schwerer Krankheit.
- Beträge, die gemäß den Bestimmungen über die Nutzung von Verkehrsmitteln in staatlichen Einrichtungen, öffentlichen Dienststellen, Parteiorganisationen und Gewerkschaften gezahlt werden.
- Betrag, der im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbauprogramms gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten wird.
- Beträge, die neben Gehalt und Lohn für die Teilnahme an der Abgabe von Gutachten, der Beurteilung und Prüfung von Rechtsdokumenten, Beschlüssen und politischen Berichten erhalten werden; an Inspektions- und Überwachungsteams teilnehmen; Wähler empfangen, Bürger empfangen; Uniformen und andere Arbeiten im Zusammenhang mit der direkten Unterstützung der Aktivitäten des Büros der Nationalversammlung, des Nationalitätenrats und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie der Delegationen der Nationalversammlung; Zentralbüro und Parteikomitees; Geschäftsstelle des Stadtparteikomitees, des Provinzparteikomitees und Ausschüsse des Stadtparteikomitees, des Provinzparteikomitees.
- Die Bezahlung der Verpflegung während der Schicht und des Mittagessens erfolgt durch Arbeitgeber, die für die Arbeitnehmer die Verpflegung während der Schicht und das Mittagessen in Form von direktem Kochen, dem Kauf von Mahlzeiten und der Bereitstellung von Essensgutscheinen organisieren.
Falls der Arbeitgeber keine Mahlzeiten während der Schicht oder ein Mittagessen organisiert, diese aber für den Arbeitnehmer bezahlt, wird dies nicht in das zu versteuernde Einkommen des Einzelnen einbezogen, sofern die Höhe der Zahlung den Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales entspricht. Falls die Ausgabenhöhe die Richtwerte des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales übersteigt, müssen die Mehrausgaben in das zu versteuernde Einkommen der Person einbezogen werden.
Die spezifischen Ausgabenhöhen für staatliche Unternehmen und Organisationen, Einheiten unter Verwaltungsbehörden, die Partei, Gewerkschaften und Verbände dürfen die Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Kriegsinvaliden und soziale Angelegenheiten nicht überschreiten. Bei nichtstaatlichen Unternehmen und anderen Organisationen wird die Höhe der Ausgaben vom Leiter der Einheit im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsvorsitzenden festgelegt, darf jedoch die für staatliche Unternehmen geltende Höhe nicht überschreiten.
- Der vom Arbeitgeber gezahlte Geldbetrag für Hin- und Rückflug im Namen (oder für) in Vietnam arbeitende ausländische Arbeitnehmer sowie im Ausland arbeitende vietnamesische Arbeitnehmer, die einmal im Jahr Jahresurlaub haben.
Grundlage für die Bestimmung des Geldbetrags für den Kauf eines Flugtickets sind der Arbeitsvertrag und der Geldbetrag, der für ein Flugticket von Vietnam in das Land der Staatsangehörigkeit des Ausländers oder in das Land, in dem die Familie des Ausländers lebt, und umgekehrt zu zahlen ist. Bezahlung der Flugkosten vom Arbeitsland des Vietnamesen nach Vietnam und umgekehrt.
- Die Studiengebühren für Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die in Vietnam studieren, und für Kinder vietnamesischer Arbeitnehmer, die im Ausland studieren, vom Kindergarten bis zur High School werden vom Arbeitgeber übernommen.
- Persönliche Einkünfte aus Sponsoring-Vereinen und -Organisationen werden nicht in die Einkommensteuer einbezogen, wenn die Person, die das Sponsoring erhält, Mitglied des Vereins oder der Organisation ist; Die Sponsorenmittel werden aus staatlichen Haushaltsmitteln verwendet oder gemäß den staatlichen Vorschriften verwaltet. Schaffung literarischer und künstlerischer Werke, wissenschaftlicher Forschungsprojekte … zur Erfüllung der politischen Aufgaben des Staates oder gemäß dem Tätigkeitsprogramm im Einklang mit der Satzung des jeweiligen Vereins oder der jeweiligen Organisation.
- Zahlungen von Arbeitgebern zur Mobilisierung und Rotation ausländischer Arbeitnehmer, die in Vietnam gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags arbeiten, unter Einhaltung der Standardarbeitszeiten gemäß den internationalen Gepflogenheiten einiger Branchen wie Öl und Gas sowie Bergbau.
Grundlage für die Bestimmung sind der Arbeitsvertrag und die Bezahlung des Flugpreises von Vietnam in das Land, in dem der Ausländer seinen Wohnsitz hat, und umgekehrt.
Beispiel 1: Herr X ist ein Ausländer, der vom Öl- und Gasunternehmer Y versetzt wurde, um auf einer Bohrinsel auf dem Kontinentalschelf von Vietnam zu arbeiten. Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags beträgt der Arbeitszyklus von Herrn X auf der Bohrinsel 28 aufeinanderfolgende Tage, gefolgt von 28 freien Tagen. Auftragnehmer Y übernimmt bei jedem Schichtwechsel die Flugkosten von und nach Vietnam, die Kosten für einen Hubschrauber, der Herrn X vom vietnamesischen Festland zur Bohrinsel und umgekehrt bringt, sowie die Kosten für die Unterkunft, falls Herr X auf den Hubschrauberflug zur Bohrinsel wartet, um dort zu arbeiten. Diese Beträge sind nicht im steuerpflichtigen Einkommen von Herrn X enthalten.
- Die Höhe der Gelder, die die einkommenszahlende Organisation oder Einzelperson für Beerdigungen und Hochzeiten des Mitarbeiters und seiner Familie erhält, steht im Einklang mit den allgemeinen Bestimmungen der einkommenszahlenden Organisation oder Einzelperson und entspricht der Höhe der Einkünfte, die gemäß den Dokumenten zur Umsetzung des Körperschaftssteuergesetzes der Körperschaftssteuer unterliegen.
(3) Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalanlagen sind persönliche Einkünfte in folgender Form:
- Zinsen aus Krediten an Organisationen, Unternehmen, Haushalte, Geschäftsleute und Gruppen von Geschäftsleuten im Rahmen von Darlehensverträgen oder Darlehensvereinbarungen, mit Ausnahme von Einlagenzinsen von Kreditinstituten und ausländischen Bankfilialen gemäß den Anweisungen in Abschnitt g.1, Punkt g, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC.
- Aus Kapitaleinlagen zum Kauf von Aktien erhaltene Dividenden.
- Einkünfte aus Kapitaleinlagen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, Genossenschaften, Joint Ventures, Verträge über geschäftliche Zusammenarbeit und andere Unternehmensformen gemäß dem Unternehmensgesetz und dem Genossenschaftsgesetz; Erträge aus Kapitaleinlagen zur Gründung eines Kreditinstituts gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute; Tragen Sie Kapital zu Wertpapier-Investmentfonds und anderen Investmentfonds bei, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegründet wurden und betrieben werden.
Nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Gewinne von Privatunternehmen und Ein-Personen-GmbHs im Besitz von Einzelpersonen.
- Die Wertsteigerung der erhaltenen Kapitaleinlage bei der Auflösung eines Unternehmens, der Umstellung seines Betriebsmodells, der Teilung, Abspaltung, Fusion, Konsolidierung eines Unternehmens oder bei der Entnahme von Kapital.
- Einkünfte aus Zinsen auf Obligationen, Schatzwechsel und andere Wertpapiere, die von inländischen Organisationen ausgegeben werden, mit Ausnahme von Einkünften gemäß den Anweisungen in Abschnitt g.1 und g.3, Punkt g, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC.
- Einkünfte aus Kapitalinvestitionen anderer Art, einschließlich Sachleistungen, Reputation, Landnutzungsrechten, Erfindungen und Patenten.
- Einkünfte aus in Aktien gezahlten Dividenden, Einkünfte aus Kapitalgewinnen.
(4) Einkünfte aus Vermögensübertragungen
Einkünfte aus Kapitaltransfers sind persönliche Einkünfte, darunter:
- Einkünfte aus der Übertragung von Kapitaleinlagen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (einschließlich Ein-Personen-GmbHs), Personengesellschaften, Unternehmenskooperationsverträgen, Genossenschaften, Volkskreditfonds, Wirtschaftsorganisationen und anderen Organisationen.
- Einkünfte aus der Übertragung von Wertpapieren, darunter: Einkünfte aus der Übertragung von Aktien, Aktienkaufrechten, Obligationen, Schatzwechseln, Fondszertifikaten und anderen Arten von Wertpapieren gemäß Klausel 1, Artikel 6 des Wertpapiergesetzes. Einkünfte aus der Übertragung von Anteilen natürlicher Personen an Aktiengesellschaften gemäß Klausel 2, Artikel 6 des Wertpapiergesetzes und Artikel 120 des Unternehmensgesetzes.
- Einkünfte aus Kapitaltransfers anderer Art.
(5) Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien
Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien sind Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien, darunter:
- Einkünfte aus der Übertragung von Landnutzungsrechten.
- Einkünfte aus der Übertragung von Landnutzungsrechten und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten. Zu den mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten zählen:
+ Wohnen, auch zukünftiges Wohnen.
+ Infrastruktur- und Bauarbeiten an Grundstücken, einschließlich zukünftiger Bauarbeiten.
+ Zu den sonstigen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten zählen landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiliche Produkte (wie etwa Feldfrüchte und Vieh).
- Einkünfte aus der Übertragung des Eigentums an Wohnraum, einschließlich künftig entstehender Wohnungen.
- Einkünfte aus der Übertragung von Pachtrechten für Grundstücke und Wasserflächen.
- Einkünfte aus der Einbringung von Kapital in Form von Immobilien zur Gründung eines Unternehmens oder zur Erhöhung des Produktionskapitals des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Einkünfte aus der Beauftragung einer Immobilienverwaltung, wobei der Beauftragte das Recht zur Übertragung der Immobilie hat oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über dieselben Rechte wie der Immobilieneigentümer verfügt.
- Sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen jeglicher Art.
Die Regelungen zum Wohnungsbau und zu künftigen Bauvorhaben werden nach dem Gesetz über Immobiliengeschäfte umgesetzt.
(6) Einkünfte aus Gewinnen
Einnahmen aus Preisgewinnen sind Geld oder Waren, die Einzelpersonen in folgenden Formen erhalten:
- Von Lotteriegesellschaften ausgezahlte Lotteriegewinne.
- Gewinn von Preisen in Form von Werbegeschenken bei der Teilnahme am Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzes.
- Gewinnen von Preisen bei gesetzlich zulässigen Wett- und Einsatzformen.
- Gewinnen von Preisen bei Spielen, Wettbewerben mit Preisen und anderen Formen des Gewinnens von Preisen, die von Wirtschaftsorganisationen, Verwaltungsbehörden, Karriereagenturen, Gewerkschaften und anderen Organisationen und Einzelpersonen organisiert werden.
(7) Urheberrechtseinnahmen
Einkünfte aus Urheberrechten sind Einkünfte, die bei der Übertragung oder Abtretung des Eigentums und der Nutzungsrechte an Objekten des geistigen Eigentums gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über geistiges Eigentum erzielt werden; Einkünfte aus Technologietransfer gemäß dem Technologietransfergesetz.
Im Einzelnen wie folgt:
- Die Themen der Rechte an geistigem Eigentum werden gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 des Gesetzes über geistiges Eigentum und den zugehörigen Leitdokumenten umgesetzt, darunter:
+ Gegenstand des Urheberrechts sind literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke; Zu den Objekten verwandter Urheberrechte zählen unter anderem Video- und Audioaufzeichnungen von Rundfunkprogrammen sowie verschlüsselte Satellitensignale, die Programme übertragen.
+ Zu den Objekten gewerblicher Schutzrechte zählen Erfindungen, Industriedesigns, Layoutdesigns für integrierte Halbleiterschaltkreise, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Handelsnamen und geografische Angaben.
+ Gegenstand des Sortenschutzrechts sind Zucht- und Erntegut.
- Die Themen des Technologietransfers werden gemäß den Bestimmungen des Artikels 7 des Gesetzes über den Technologietransfer umgesetzt, darunter:
+ Vermittlung von technischem Know-how.
+ Vermittlung von technischem Wissen über Technologie in Form von technologischen Lösungen, technologischen Prozessen, technischen Lösungen, Formeln, technischen Parametern, Zeichnungen, technischen Diagrammen, Computerprogrammen und Dateninformationen.
+ Transfer von Lösungen zur Rationalisierung der Produktion und Innovation der Technologie.
Zu den oben genannten Einkünften aus Übertragungen, Abtretungen geistiger Eigentumsrechte und Technologietransfers zählen auch Fälle der Rückübertragung.
(8) Einnahmen aus Franchising
Franchising ist eine gewerbliche Tätigkeit, bei der der Franchisegeber dem Franchisenehmer gestattet und vorschreibt, den Kauf und Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen gemäß den im Franchisevertrag festgelegten Bedingungen des Franchisegebers selbst durchzuführen.
Einkünfte aus Franchising sind Einkünfte, die Privatpersonen aus den oben genannten Franchiseverträgen erzielen, einschließlich der Fälle von Franchise-Refranchising gemäß den Bestimmungen des Franchising-Gesetzes.
(9) Einkünfte aus Erbschaften
Einkünfte aus Erbschaft sind die Einkünfte, die eine natürliche Person aufgrund eines Testaments oder aufgrund der Bestimmungen des Erbrechts erhält, und zwar wie folgt:
- Für die Vererbung von Wertpapieren, einschließlich: Aktien, Aktienkaufrechten, Obligationen, Schatzanweisungen, Fondszertifikaten und anderen Arten von Wertpapieren gemäß dem Wertpapiergesetz; Einzelne Anteile an einer Aktiengesellschaft gemäß den Vorschriften des Unternehmensgesetzes.
- Bei der Erbschaft umfasst das Vermögen in Wirtschaftsorganisationen und Betriebsstätten: Kapitaleinlagen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Personengesellschaften und Unternehmenskooperationsverträge; Kapital in privaten Unternehmen, Einzelfirmen; Kapital von Vereinen, von nach den gesetzlichen Vorschriften gründungsfähigen Fonds oder der gesamte Gewerbebetrieb, wenn es sich um ein Privatunternehmen handelt, der Gewerbebetrieb einer Einzelperson.
- Bei der Vererbung von Immobilien, einschließlich: Landnutzungsrechten; Landnutzungsrechte mit an das Land gebundenen Vermögenswerten; Wohneigentum, einschließlich zukünftiger Wohnimmobilien; Infrastruktur- und Bauarbeiten an Grundstücken, einschließlich künftiger Bauarbeiten; Landpacht; Pachtrechte für Wasseroberflächen; Sonstige Einkünfte aus der Vererbung von Immobilien in jeglicher Form; Ziehen Sie Einkünfte aus der Erbschaft von Immobilien gemäß den Anweisungen in Punkt d, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC ab.
- Bei der Vererbung anderer Vermögenswerte müssen Eigentums- oder Nutzungsrechte bei der staatlichen Verwaltungsbehörde registriert werden, beispielsweise: Autos; Motorrad; Schiffe, einschließlich Lastkähne, Kanus, Schlepper, Schubboote; Boote, einschließlich Yachten; Flugzeug; Jagdgewehr, Sportgewehr.
(10) Einkünfte aus der Entgegennahme von Geschenken
Als Einkünfte aus der Annahme von Geschenken gelten die Einkünfte, die eine natürliche Person von in- und ausländischen Organisationen und Einzelpersonen erhält, und zwar wie folgt:
- Für den Erhalt von Wertpapiergeschenken, einschließlich:
+ Aktien, Aktienoptionen, Anleihen, Schatzanweisungen, Fondszertifikate und andere Arten von Wertpapieren gemäß dem Wertpapiergesetz;
+ Anteile von Privatpersonen an Aktiengesellschaften gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzes.
- Für die Entgegennahme von Geschenken, die Kapital in Wirtschaftsorganisationen und Betriebsstätten darstellen, darunter: Kapital in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Partnerschaften, Verträge über geschäftliche Zusammenarbeit, Kapital in privaten Unternehmen, Einzelunternehmen, Kapital in Vereinen und Fonds, die nach den gesetzlichen Bestimmungen gegründet werden dürfen, oder die gesamte Betriebsstätte, wenn es sich um ein privates Unternehmen oder eine einzelne Betriebsstätte handelt.
- Für den Erhalt von Immobiliengeschenken, einschließlich: Landnutzungsrechten; Landnutzungsrechte mit an das Land gebundenen Vermögenswerten; Wohneigentum, einschließlich zukünftiger Wohnimmobilien; Infrastruktur- und Bauarbeiten an Grundstücken, einschließlich künftiger Bauarbeiten; Landpacht; Pachtrechte für Wasseroberflächen; Sonstige Einkünfte aus der Vererbung von Immobilien in jeglicher Form; Ziehen Sie Einkünfte aus Immobilienschenkungen gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 3 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC ab.
- Bei Schenkungen anderer Vermögenswerte müssen Eigentums- oder Nutzungsrechte bei der staatlichen Verwaltungsbehörde registriert werden, beispielsweise: Autos; Motorrad; Schiffe, einschließlich Lastkähne, Kanus, Schlepper, Schubboote; Boote, einschließlich Yachten; Flugzeug; Jagdgewehr, Sportgewehr.
Rechtsgrundlage: Artikel 2 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC, geändert und ergänzt durch Rundschreiben 92/2015/TT-BTC, Rundschreiben 25/2018/TT-BTC.
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