Punkt g, Klausel 2, Artikel 2 des Rundschreibens 111/2013/TT-BTC (geändert und ergänzt im Rundschreiben 92/2015/TT-BTC) legt fest, dass Einkünfte aus Gehältern und Löhnen nicht zu den Einkünften zählen, die der persönlichen Einkommensteuer (PIT) unterliegen.

Insbesondere die Unterstützung des Arbeitgebers bei der medizinischen Untersuchung und Behandlung schwerer Erkrankungen des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen.

Als Angehörige des Arbeitnehmers gelten in diesem Fall: leibliche Kinder, gesetzlich adoptierte Kinder, uneheliche Kinder und Stiefkinder der Ehefrau oder des Ehemannes; Ehefrau oder Ehemann; biologischer Vater, biologische Mutter; Schwiegervater, Schwiegermutter (oder Schwiegervater, Schwiegermutter); Stiefvater, Stiefmutter; rechtliche Adoptiveltern

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Die medizinische Behandlungsunterstützung für Arbeitnehmer und ihre Angehörigen bei schweren Erkrankungen unterliegt nicht der Einkommensteuer. Foto: Hoang Ha

Der nicht in das steuerpflichtige Einkommen einbezogene Unterhaltsbetrag entspricht dem tatsächlich gezahlten Betrag gemäß Krankenhausgebührenbeleg, darf jedoch die Summe der vom Arbeitnehmer und seinen Angehörigen gezahlten Krankenhausgebühren nach Abzug des von der Versicherungsorganisation gezahlten Betrags nicht übersteigen.

Der Arbeitgeber, der den Unterhalt zahlt, ist dafür verantwortlich: eine Kopie des Belegs zur Zahlung der Krankenhausgebühr mit Bestätigung des Arbeitgebers aufzubewahren (falls der Arbeitnehmer und seine Angehörigen den Restbetrag zahlen, nachdem die Versicherungsorganisation direkt an die medizinische Einrichtung gezahlt hat) oder eine Kopie des Belegs zur Zahlung der Krankenhausgebühr; Eine vom Arbeitgeber beglaubigte Kopie der Krankenversicherungszahlungsbescheinigung (falls der Arbeitnehmer und seine Angehörigen alle Krankenhauskosten tragen, zahlt die Versicherungsorganisation dem Arbeitnehmer und seinen Angehörigen Versicherungsgelder aus) zusammen mit der Zahlungsbescheinigung zur Unterstützung des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen bei schwerer Krankheit.

9 Einkünfte aus Gehältern und Löhnen unterliegen nicht der Einkommensteuer

1. Unterstützung des Arbeitgebers bei der medizinischen Untersuchung und Behandlung schwerer Erkrankungen der Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen.

2. Beträge, die nach den Vorschriften über die Nutzung von Verkehrsmitteln in staatlichen Einrichtungen, öffentlichen Dienststellen, Parteiorganisationen und Gewerkschaften gezahlt werden.

3. Im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus erhaltener Betrag, wie gesetzlich vorgeschrieben.

4. Beträge, die außer Gehalt und Lohn für die Teilnahme an der Stellungnahme, Beurteilung und Prüfung von Rechtsdokumenten, Beschlüssen undpolitischen Berichten gezahlt werden; an Inspektions- und Überwachungsteams teilnehmen; Wähler empfangen, Bürger empfangen; Uniformen und andere Arbeiten im Zusammenhang mit der direkten Unterstützung der Aktivitäten des Büros der Nationalversammlung, des Nationalitätenrates und der Ausschüsse der Nationalversammlung sowie der Delegationen der Nationalversammlung; Zentralbüro und Parteikomitees; Büro des Stadtparteikomitees, Provinzparteikomitees und seiner Abteilungen.

5. Die Bezahlung von Mahlzeiten und Mittagessen während der Schicht erfolgt durch Arbeitgeber, die Mahlzeiten und Mittagessen während der Schicht für ihre Mitarbeiter in Form von direktem Kochen, dem Kauf von Mahlzeiten oder der Bereitstellung von Essensgutscheinen organisieren.

Wenn der Arbeitgeber keine Mahlzeiten während der Schicht oder ein Mittagessen organisiert, diese aber für den Arbeitnehmer bezahlt, wird dies nicht in das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers einbezogen, sofern die Höhe der Vergütung angemessen ist. Falls die Ausgabenhöhe die Richtwerte des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und Soziales übersteigt, müssen die Mehrausgaben in das zu versteuernde Einkommen der Person einbezogen werden.

Die spezifischen Ausgabenhöhen für staatliche Unternehmen und Organisationen, Einheiten der Verwaltungsbehörden, die Partei, Gewerkschaften und Verbände dürfen die Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und Soziales nicht überschreiten.

Bei nichtstaatlichen Unternehmen und anderen Organisationen wird die Höhe der Ausgaben vom Leiter der Einheit im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsvorsitzenden festgelegt, darf jedoch die für staatliche Unternehmen geltende Höhe nicht überschreiten.

6. Der Geldbetrag für Hin- und Rückflug, der vom Arbeitgeber im Namen (oder für) in Vietnam arbeitende ausländische Arbeitnehmer und im Ausland arbeitende vietnamesische Arbeitnehmer gezahlt wird, die einmal im Jahr in den Jahresurlaub nach Hause fahren.

7. Die Studiengebühren für Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die in Vietnam studieren, und für Kinder vietnamesischer Arbeitnehmer, die im Ausland studieren, vom Kindergarten bis zur High School werden vom Arbeitgeber übernommen.

8. Persönliche Einkünfte aus Sponsoring-Vereinen und -Organisationen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn die gesponserte Person Mitglied des Vereins oder der Organisation ist; Die Sponsorenmittel werden aus staatlichen Haushaltsmitteln verwendet oder gemäß den staatlichen Vorschriften verwaltet. Schaffung literarischer und künstlerischer Werke, wissenschaftlicher Forschungsprojekte … zur Erfüllung der politischen Aufgaben des Staates oder gemäß dem Tätigkeitsprogramm im Einklang mit der Satzung des jeweiligen Vereins oder der jeweiligen Organisation.

9. Von Arbeitgebern geleistete Zahlungen zur Mobilisierung und Rotation ausländischer Arbeitnehmer, die in Vietnam gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags arbeiten, unter Einhaltung der Standardarbeitszeiten gemäß den internationalen Gepflogenheiten einiger Branchen wie Öl und Gas sowie Bergbau.