Laut QCVN 41:2019/BGTVT ist diese Zeichengruppe neben der quadratischen Form, wie der Name schon sagt, auch an ihren eigenen Farben zu erkennen, wobei jeder Typ eine andere Bedeutung hat. Speziell:
- Quadratische Schilder: Diese Schilder haben hauptsächlich einen blauen Hintergrund mit weißen Zeichnungen. Bei einem weißen Hintergrund sind Zeichnung und Schrift schwarz.
Schilder werden verwendet, um Richtungen oder notwendige Informationen anzuzeigen, damit Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge besser steuern und den Verkehr auf der Straße reibungslos und sicher leiten können.
- Quadratisches Hilfszeichen: Dieses Zeichen hat einen weißen Hintergrund, schwarze Zeichnungen und Buchstaben oder einen blauen Hintergrund, weiße Buchstaben. Die quadratischen Nebenzeichen sind alle direkt unter dem Hauptzeichen platziert.
Einige gängige Arten quadratischer Verkehrsschilder.
Zusatzzeichen werden häufig in Kombination mit Hauptzeichen (Verbotszeichen, Gebotszeichen, Gefahren- und Warnzeichen sowie Wegweiser) aufgestellt, um diese zu erklären und zu ergänzen und so das Verständnis zu verbessern.
Laut QCVN 41:2019/BGTVT sind derzeit einige quadratische Verkehrszeichen im Einsatz, wie beispielsweise:
Zeichen I.405c „Sackgasse voraus“: Dieses Zeichen steht 300 – 500 m vor einer Sackgasse und alle 100 m muss ein weiteres Zeichen aufgestellt werden.
Zeichen I.406 „Vorfahrt vor Engstelle“: Mit diesem Verkehrszeichen haben Kraftfahrzeugbenutzer auf Engstellen Vorfahrt.
Zeichen I.407a „Einbahnstraße“: Dieses Schild steht in der Regel nach einer Kreuzung.
Zeichen I.408 „Parken“: Zeichen zur Kennzeichnung von erlaubten Parkflächen, Parkplätzen, Bushaltestellen …
Zeichen I.409 „Wenden“: Zeichen, das die Stelle anzeigt, an der Wenden erlaubt ist.
Zeichen I.410 „Wendebereich“: Kennzeichnet den Bereich, in dem Fahrzeuge wenden dürfen.
Zeichen I.413a „Vor uns liegt ein Fahrstreifen für Personenkraftwagen“: Wird verwendet, um den Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass vor uns ein Fahrstreifen für Personenkraftwagen in der Gegenrichtung vorhanden ist.
Zeichen I.413 (b,c) „Abbiegen auf eine Straße mit einem für Personenkraftwagen reservierten Fahrstreifen“: Das Zeichen dient dazu, Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass das Rechtsabbiegen oder Linksabbiegen an einer Kreuzung das Abbiegen auf eine Straße mit einem für Personenkraftwagen reservierten Fahrstreifen bedeutet.
Zeichen I.418 „Abbiegeverbot auf der Fahrbahn“: Das Zeichen dient zur Kennzeichnung einer Fahrbahn an Kreuzungen, auf denen das Abbiegen verboten ist.
Zeichen I.423 (a,b) „Stelle für Fußgängerüberwege“: Zeigt Fußgängern und Verkehrsteilnehmern die Stelle an, an der Fußgänger die Straße überqueren können.
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