Den Angaben der Einheiten zufolge, die rund um die Uhr elektronische Mauterhebungsdienste anbieten, kam es während der Mauterhebung zu zahlreichen Situationen mit geretteten Fahrzeugen.
Konkret erklärte ein Vertreter der VETC Automatic Toll Collection Company Limited, dass es gemäß der Entscheidung 1697/2024 des Verkehrsministeriums keine Anweisungen zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für gerettete Fahrzeuge gebe. Dies bedeutet, dass das abgeschleppte Fahrzeug gebührenpflichtig ist.
Für abgeschleppte Fahrzeuge gilt laut Gesetz keine Straßenmautpflicht.
Beim Einziehen der Gebühren für abgeschleppte Fahrzeuge kommt es jedoch zu einer Situation, in der der Abschleppwagen das abgeschleppte Fahrzeug abschleppt und in die durchgehende Mautspur befördert. Daher ist es nicht möglich, den Fahrer des Abschleppwagens aufzufordern, anzuhalten und zu parken, um die Gebühren für das abgeschleppte Fahrzeug einzuziehen.
Darüber hinaus kommt es häufig vor, dass die geretteten Fahrzeuge beim Durchfahren der Station keine Nummernschilder haben oder kein ETC deklariert haben, sodass eine Bestimmung des Fahrzeugtyps als Grundlage für die Gebührenerhebung nicht möglich ist.
Allerdings gibt es gemäß Dekret 130/2024 keine Regelung zu Autobahngebühren für abgeschleppte Fahrzeuge. Dies bedeutet, dass das zu bergende Fahrzeug kostenlos ist.
Demnach wird für abgeschleppte Fahrzeuge keine Autobahnmaut erhoben, jedoch eine Autobahnmaut, was zu Erklärungsschwierigkeiten gegenüber Fahrzeugbesitzern führt, die an kostenlose Maut auf Autobahnen gewöhnt sind.
Angesichts des gleichen Problems wie oben ist die VDTC Digital Traffic Joint Stock Company der Ansicht, dass es für Fälle, in denen Fahrzeuge beim Passieren von Mautstationen gerettet werden, spezielle Anweisungen geben sollte, die gemäß Entscheidung 1697 angewendet werden, um mit dem Dekret 130/2024 im Einklang zu stehen.
Die vietnamesische Straßenverwaltung erläuterte dieses Problem mit dem Artikel 54 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit: „Ein Straßenrettungsfahrzeug ist ein Spezialfahrzeug, das mit Werkzeugen und Ausrüstung ausgestattet ist und zum Bergen, Unterstützen der Fortbewegung oder Transportieren beschädigter oder kaputter Straßenfahrzeuge dient.“
Bei den geborgenen Fahrzeugen handelt es sich also um beschädigte Fahrzeuge, also um Fahrzeuge, die einen Unfall hatten und sich nicht mehr selbstständig fortbewegen können; muss mit Werkzeugen und Ausrüstung zur Rettung, Bewegungsunterstützung oder zum Transport ausgestattet sein.
Unterdessen heißt es im Rundschreiben Nr. 32/2024 des Verkehrsministeriums: „Die für die Straßenbenutzungsdienste zahlbaren Personen sind Straßenfahrzeuge, die durch Mautstationen von Straßenbauinvestitionsprojekten für von der Zentralregierung verwaltete Unternehmen fahren.“
Aus den oben genannten Vorschriften schließt das Straßenbauamt: Für geborgene Fahrzeuge besteht laut Vorschriften keine Straßenbenutzungsgebühr.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/xe-duoc-cuu-ho-co-phai-tra-tien-khi-qua-tram-thu-phi-192250222102900766.htm
Kommentar (0)