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Ab dem 20. März wird kein Parteimitglied mehr wegen der Geburt eines dritten Kindes disziplinarisch belangt.

Gemäß den Anweisungen der Zentralen Inspektionskommission wird es ab dem 20. März nicht mehr als Verstoß gegen die Parteidisziplin betrachtet, wenn Parteimitglieder ein drittes oder weiteres Kind zur Welt bringen.

VietnamPlusVietnamPlus26/03/2025

Am 26. März teilte das Bevölkerungsministerium (Gesundheitsministerium) mit, dass gemäß den Anweisungen ab dem 20. März 2025 die Geburt eines dritten oder weiteren Kindes durch Parteimitglieder nicht mehr als Verstoß gegen die Parteidisziplinarmaßnahmen gewertet werde.

Zuvor hatte die Zentrale Inspektionskommission am 20. März 2025 Anweisungen zur Änderung und Ergänzung der Anweisungen Nr. 05-HD/UBKTTW vom 22. November 2022 zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros vom 6. Juli 2022 zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen, unterzeichnet und herausgegeben.

Dementsprechend basiert es auf der Parteisatzung; Gemäß der Arbeitsordnung der 13. Zentralen Inspektionskommission; Gemäß der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros über Disziplinarmaßnahmen gegen verstoßende Parteiorganisationen und Parteimitglieder; Verordnung Nr. 264-QD/TW des Politbüros zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.

Die Zentrale Inspektionskommission hat Anweisungen zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Inhalten der Anweisung Nr. 05-HD/UBKTTW vom 22. November 2022 zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 69-QD/TW des Politbüros zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen, wie folgt herausgegeben:

In Abschnitt 8, Abschnitt III einige Inhalte weglassen und hinzufügen: Punkte 8.1 und 8.2 weglassen. Insbesondere ist in Punkt 8.1 festgelegt, dass bei Verstößen eines Parteimitglieds gegen die Vorschriften zu Maßnahmen der Familienplanung, die die Gesundheit des Fötus beeinträchtigen (mit Bestätigung eines Krankenhauses auf Bezirksebene oder eines gleichwertigen oder höheren Niveaus), die Disziplinarstufe für eine Herabsetzung in Betracht gezogen wird. Bezüglich des Punktes 8.2, der den Umgang mit Parteimitgliedern regelt, die die Familienplanung vorsätzlich oder zwangsweise unterlassen, sollte eine Verschärfung des Disziplinarmaßes in Erwägung gezogen werden.

Punkt 8.3 hinzufügen: Erwägen Sie nicht die Handhabung des in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt von 1 oder 2 Kindern, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen“ festgelegten Verhaltens.

Daher wird es ab dem 20. März nicht mehr als Verstoß gegen die Parteigesetze angesehen, wenn Parteimitglieder ein drittes oder weiteres Kind zur Welt bringen, und dies führt nicht mehr zu disziplinarischen Maßnahmen der Partei./.

(Vietnam+)

Quelle: https://www.vietnamplus.vn/tu-ngay-203-khong-ky-luat-dang-vien-khi-sinh-con-thu-3-post1022723.vnp


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