In den kürzlich vom Verkehrsministerium erlassenen nationalen technischen Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Kraftfahrzeug-Prüfstellen ist der Mindestabstand zu Schulen und Krankenhäusern klar vorgeschrieben.
Anlagen optimieren, Investitionskosten senken
Das Verkehrsministerium hat gerade die Nationale Technische Verordnung über technische Einrichtungen und Standorte von Kraftfahrzeug-Prüfstellen (QCVN 103:2024) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erlassen, die zahlreiche Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften enthält.
Die neu erlassenen Normen schreiben insbesondere vor, dass die Standorte von Kfz-Prüfstellen mindestens 50 m von allgemeinen Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern entfernt sein müssen.
Das Verkehrsministerium hat gerade nationale technische Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Kraftfahrzeug-Prüfstellen erlassen, die ab dem 1. Januar 2025 gültig sind (Symbolfoto).
In der Verordnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass diese Verordnung nicht für Prüfeinrichtungen gilt, die zwar eine Berechtigungsbescheinigung zur Durchführung von Kraftfahrzeuguntersuchungen erhalten haben oder von den zuständigen Behörden eine Investitions- und Baugenehmigung erhalten haben, denen jedoch vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung keine Berechtigungsbescheinigung zur Durchführung von Kraftfahrzeuguntersuchungen erteilt wurde.
Befindet sich die Kraftfahrzeug-Prüfstelle im selben Gebiet wie der Busbahnhof oder die Raststätte, können Wartebereich, interne Straßen und Bürogebäude mit dem Busbahnhof oder der Raststätte gemeinsam genutzt werden.
Außerdem regelt QCVN 103:2004 in der neuen Norm nicht wie die aktuelle Regelung die Prüfausrüstung einer Inspektionslinie, sondern die Mindestprüfausrüstung der Inspektionseinheit und fügt zusätzliche Prüfunterstützungsausrüstung und Mindestprüfunterstützungswerkzeuge hinzu.
Laut dem Vietnam Register gestattet QCVN 103:2004 Prüfeinrichtungen außerdem, bestimmte Ausrüstungstypen für mehrere Produktionslinien gemeinsam zu nutzen und nur für den Typ des geprüften Fahrzeugs geeignete Prüfgeräte auszustatten, wodurch die Investitionskosten für Unternehmen und Menschen gesenkt werden.
Insbesondere legt QCVN 103:2004 fest, dass die Mindestprüfausrüstung von Kraftfahrzeugprüfstellen Folgendes umfasst: Bremsprüfausrüstung; Radschlupfmessgerät; Abgasanalysator (ein Gerät zum Messen der Gaskonzentration im Abgas); Rauchmesser; Schallpegelmesser (Geräuschmessgerät); Scheinwerfer-Einstellgerät.
Insbesondere entfällt die Abgasanalyseeinrichtung bei Prüfstellen, die ausschließlich Fahrzeuge mit Dieselmotor und Elektrofahrzeuge prüfen. Bei Prüfeinheiten, die ausschließlich Fahrzeuge mit Benzinmotor und Elektrofahrzeuge prüfen, ist das Rauchmessgerät nicht anwendbar.
Die Ausrüstung zur Emissionsanalyse, Rauchmessung, Geräuschmessung und Prüfung des Frontlichts kann über mehrere Inspektionslinien hinweg gemeinsam genutzt werden. Falls die Frontlicht-Prüfeinrichtung von mehreren Prüflinien gemeinsam genutzt wird, muss sie auf derselben Schiene installiert werden.
Die Mindestausrüstung zur Unterstützung der Inspektion muss Folgendes umfassen: Ausrüstung zur Unterstützung der Inspektion des Fahrgestells; Jack; Fahrzeughebebühnen oder Inspektionsgruben;
Bei Verwendung einer Hebebühne anstelle einer Inspektionsgrube ist es nicht erforderlich, die Ausrüstung zur Unterstützung der Inspektion des Fahrgestells anzubringen.
Der Leiter eines Inspektionszentrums sagte, dass diese Änderung sehr passend sei, da sie Inspektionseinheiten die Ausstattung und Nutzung von Inspektionsgeräten erleichtere und zur Kostensenkung beitrage, insbesondere in der gegenwärtig schwierigen Zeit, in der die meisten Inspektionszentren Verluste hinnehmen müssten.
Laut dem Vietnam Register wird das Ministerium bis zum 31. Dezember 2025 die Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge inspizieren und bewerten und anschließend eine Bewertungsorganisation mit dieser Aufgabe beauftragen (Symbolfoto).
Ergänzende Vorschriften zur Benennung von Organisationen zur Bewertung und Zertifizierung von Fahrzeugprüfstellen
Gemäß QCVN 103:2024 wird das Vietnam Register bis zum 31. Dezember 2025 Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Abgasprüfeinrichtungen für Motorräder und Mopeds) inspizieren und bewerten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Vietnamesische Register eine Konformitätsbewertungsorganisation benennen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Kfz-Zulassungseinrichtungen nach dieser Norm prüft, bewertet und zertifiziert.
Die Ergebnisse der Inspektion, Bewertung und Zertifizierung von Kraftfahrzeug-Prüfeinrichtungen gemäß den Standards der benannten Konformitätsbewertungsorganisation sind 36 Monate lang gültig.
Darüber hinaus ist das vietnamesische Register auch für die staatliche Verwaltung der Konformitätsbewertungsaktivitäten von Kraftfahrzeugzulassungsstellen gemäß QCVN 103:2024 verantwortlich. Erstellen und verwalten Sie das System zum Empfangen von Bildern vom Inspektionsprozessüberwachungssystem der Inspektionseinrichtungen. Aktualisieren Sie die Inspektionseinrichtungen und benachrichtigen Sie sie über die Version der Inspektionsverwaltungssoftware. Geben Sie die Datenbank zur örtlichen Kraftfahrzeuginspektion an das Verkehrsministerium weiter.
Das örtliche Verkehrsministerium ist für den Aufbau und die Verwaltung des Systems zum Empfangen von Bildern aus dem Inspektionsprozessüberwachungssystem der örtlichen Inspektionseinrichtungen verantwortlich.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-2025-co-so-dang-kiem-moi-phai-cach-truong-hoc-benh-vien-toi-thieu-50m-192241218105232194.htm
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