DNVN – Die staatliche Wertpapierkommission hat gerade das offizielle Schreiben Nr. 5117/UBCK-GSĐC an Aktiengesellschaften zur Implementierung des One-Stop-Informationsoffenlegungssystems herausgegeben. Demnach müssen börsennotierte Unternehmen ab dem 15. August nur noch einer Kontaktstelle an der Ho-Chi-Minh-Stadt-Börse (HoSE) Informationen offenlegen.
Gemäß der Entscheidung Nr. 877/QD-UBCK des Vorsitzenden der staatlichen Wertpapierkommission (SSC) vom 5. August 2024 zur Verkündung der Vorschriften zur Nutzung des Informationsoffenlegungssystems (IDS) der SSC hat die SSC am 13. August 2024 die offizielle Mitteilung Nr. 5117/UBCK-GSĐC an öffentliche Unternehmen zur Implementierung des One-Stop-Informationsoffenlegungssystems herausgegeben.
Dementsprechend gilt ab dem 15. August 2024 für an der HoSE notierte Organisationen die Offenlegung von Informationen aus einer einzigen Quelle.
Insbesondere werden an der HoSE notierte Unternehmen die Berichterstattung einstellen, regelmäßige und unregelmäßige Informationen veröffentlichen und die Berichterstattung über die Kapitalverwendung gemäß den Bestimmungen von Kapitel II und Kapitel III des Rundschreibens 96/2020/TT-BTC des Finanzministeriums vom 16. November 2020 zur Offenlegung von Informationen im IDS-System sowie zur Berichterstattung und Veröffentlichung im Informationsoffenlegungssystem der HoSE einstellen.
Das IDS-System hält weiterhin die Verbindung zur Adresse https://ids.ssc.gov.vn aufrecht. Börsennotierte/registrierte Unternehmen melden und veröffentlichen weiterhin Informationen, wie von der staatlichen Wertpapierkommission verlangt. Informationen zum Angebot und zur Ausgabe von Wertpapieren gemäß Kapitel II des Regierungserlasses Nr. 155/2020/ND-CP vom 31. Dezember 2020, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Wertpapiergesetzes detailliert beschrieben wird, sowie Rundschreiben 118/2020/TT-BTC vom 31. Dezember 2020 des Finanzministeriums, in dem eine Reihe von Inhalten zum Angebot und zur Ausgabe von Wertpapieren, zum öffentlichen Übernahmeangebot, zum Aktienrückkauf, zur Registrierung und Löschung des Status einer Aktiengesellschaft sowie zu anderen Aktivitäten des Unternehmens über das IDS-Subsystem aufgeführt sind.
Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die sich nicht zum Handel registriert haben, melden und veröffentlichen Informationen weiterhin über das IDS Information Disclosure System.
Zuvor hatte die staatliche Wertpapierkommission ab dem 8. März 2024 das One-Stop Information Disclosure System betrieben und es auf an der Hanoi Stock Exchange (HNX) notierte und zum Handel registrierte Unternehmen angewendet. Nach der Implementierungsphase verlief die Verbindung zwischen dem Information Disclosure System der Hanoi Stock Exchange (CISM) und dem Information Disclosure System der State Securities Commission reibungslos und die Information Disclosure-Daten wurden präzise und zeitnah in das IDS-System hochgeladen.
Bisher mussten alle börsennotierten und registrierten Handelsunternehmen Informationen nur an der einzigen zentralen Stelle melden und veröffentlichen, nämlich an der Börse, an der das Unternehmen notiert und zum Handel zugelassen ist.
Die Einführung eines zentralen Informationsoffenlegungssystems ist eine der Lösungen der staatlichen Wertpapierkommission, die zur Reduzierung der Verwaltungsverfahren beitragen soll. Gleichzeitig senken Sie die Kosten für Unternehmen und steigern die Effizienz und Aktualität der veröffentlichten Informationen.
Dadurch werden günstige Bedingungen geschaffen und börsennotierte und zum Handel registrierte Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit dem Aktienmarkt unterstützt.
Ha Anh
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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-te/chung-khoan/tu-15-8-to-chuc-niem-yet-tren-hose-thuc-hien-cong-bo-thong-tin-mot-cua/20240815080833300
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