(Dan Tri) – Um ein Projekt auf landwirtschaftlichen Flächen zu bauen, verlangt Ho-Chi-Minh-Stadt, dass für das Grundstück eine Bescheinigung ausgestellt wurde, diese noch gültig ist und eine Fläche von 500 Quadratmetern oder mehr hat.
Das Volkskomitee von Ho-Chi-Minh-Stadt hat gerade die Entscheidung Nr. 90 zu Vorschriften für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zum Bau von Bauwerken erlassen, die der landwirtschaftlichen Produktion in der Stadt unmittelbar dienen.
Zu den Bauarbeiten, die der landwirtschaftlichen Produktion auf landwirtschaftlichen Flächen unmittelbar dienen, zählen Schuppen, Lager, Lagerhallen zur Vorverarbeitung, Konservierung landwirtschaftlicher Produkte, Lagerung landwirtschaftlicher Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte.
Ho-Chi-Minh-Stadt hat Vorschriften erlassen, die den Bau von Anlagen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Produktion dienen, auf landwirtschaftlichen Flächen erlauben (Illustrationsfoto: Nam Anh).
Gegenstand des Antrags sind staatliche Stellen, die mit der Wahrnehmung staatlicher Verwaltungsaufgaben auf dem Land betraut sind, sowie sonstige einschlägige Stellen, Organisationen und Einzelpersonen; Nutzer landwirtschaftlicher Flächen in Ho-Chi-Minh-Stadt.
Voraussetzung hierfür ist, dass für das landwirtschaftliche Grundstück eine Nutzungsrechtsbescheinigung ausgestellt wurde und diese weiterhin gültig ist. Die landwirtschaftliche Nutzfläche des genutzten Grundstücks beträgt ab 500 m², einschließlich eines oder mehrerer angrenzender Grundstücke eines Nutzers.
Der Anteil der Grundstücksfläche für den Bau von Anlagen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Produktion dienen, beträgt maximal 1 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, überschreitet jedoch nicht 50 m². Das Gebäude kann nur eingeschossig gebaut werden, die Dachhöhe darf maximal 5 m betragen, es darf keinen Keller geben und die Struktur muss eine semipermanente Struktur haben (Ziegelwand oder Wand aus leichtem Material; Ziegelsäule oder Stahlsäule, Eisensäule; Dach aus leichtem Material).
Der Bau von Anlagen, die der landwirtschaftlichen Produktion unmittelbar dienen, darf gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Planung weder Bewässerungsanlagen noch Deichanlagen oder angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen beeinträchtigen und darf nicht gegen bestehende Straßenbegrenzungen verstoßen.
Darüber hinaus muss der Investor dem Abriss unbedingt zustimmen und erhält keine Entschädigung, wenn die vorgeschriebene Lebensdauer abläuft oder die zuständige staatliche Behörde dies wie vorgeschrieben verlangt oder bis die zuständige staatliche Behörde die Änderung des Nutzungszwecks des landwirtschaftlichen Grundstücks genehmigt hat.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/tphcm-cho-phep-xay-cong-trinh-tren-dat-nong-nghiep-20241025110253007.htm
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