Die Regierung hat das Dekret 96 erlassen, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über medizinische Untersuchungen und Behandlungen detailliert beschrieben werden. Darin wird die Praxiszeit für die Erteilung einer Lizenz zur Durchführung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen festgelegt.
Gemäß der Verordnung beträgt die Zeit für die Ausübung der ärztlichen Untersuchung und Behandlung für den Titel eines Arztes 12 Monate, davon 9 Monate für die Ausübung der ärztlichen Untersuchung und Behandlung; Die Praktikumsdauer für die ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Notfallreanimation beträgt 3 Monate.
Die Zeit für die Ausübung der ärztlichen Untersuchung und Behandlung für den Titel eines Arztes beträgt 9 Monate, davon beträgt die Zeit für die Ausübung der ärztlichen Untersuchung und Behandlung 6 Monate. Die Praktikumsdauer für die ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Notfallreanimation beträgt 3 Monate.
Die Zeit für die praktische Ausbildung in der medizinischen Untersuchung und Behandlung beträgt für die Positionen Krankenpfleger/in, Hebamme und Medizintechniker/in 6 Monate, davon 5 Monate für die praktische Ausbildung in der medizinischen Untersuchung und Behandlung. Die Praktikumsdauer für die ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Notfallreanimation beträgt 1 Monat.
Die Praktikumsdauer für klinische Ernährung beträgt 6 Monate.
Detaillierte Regelungen zur Praxiszeit für die Erteilung einer Lizenz zur Ausübung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen (Foto: Huu Thang).
Die Praktikumsdauer für die Stelle als ambulanter Notarzt beträgt 6 Monate, davon beträgt die Praktikumsdauer für die ambulante notärztliche Untersuchung und Behandlung 3 Monate; Die Praktikumsdauer für die ärztliche Untersuchung und Behandlung in der Notfallreanimation beträgt 3 Monate.
Die Praktikumsdauer für Klinische Psychologie beträgt 9 Monate.
Im Rahmen der praktischen Tätigkeit ist die Vermittlung von Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen zur ärztlichen Untersuchung und Behandlung, zu berufsrechtlichen Regelungen, zur Berufsethik, zur Patientensicherheit, zu Kommunikationsfähigkeiten und zum Verhalten des ärztlichen Personals erforderlich.
Auf Grundlage des vom Gesundheitsminister erlassenen Tätigkeitsumfangs und der oben genannten Verordnungen entwickelt die Praxisberatungseinrichtung spezifische Praxisinhalte für jede Berufsbezeichnung, für die die Einrichtung eine Praxisberatung organisieren möchte.
Die Praxisführungseinrichtung ist dafür verantwortlich, dass der Praktiker entsprechend der Arbeitsordnung der Einrichtung arbeitet. Während der Praxis kann der Praktizierende aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt die Praxis vorübergehend für maximal 12 Monate unterbrechen und die bisherigen Praxisergebnisse behalten.
Aufbewahrung bestimmter Praxisergebnisse: Praktiker müssen einen schriftlichen Antrag auf Aufbewahrung von Praxisergebnissen stellen und Dokumente beifügen, die den Grund für den Aufbewahrungsantrag belegen.
Auf Antrag des Arztes prüft und entscheidet der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung über die Reservierung. Im Falle einer Nichtübereinstimmung mit der Reservierung muss der Leiter der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung eine schriftliche Antwort mit Angabe der Gründe erhalten.
Wenn der Praktiker innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Reservierungsfrist keinen schriftlichen Antrag auf Fortsetzung der Praxis oder auf Verlängerung der Reservierungsfrist einreicht, verliert das Reservierungsergebnis seine Gültigkeit. Die Gesamtdauer der Reservierungen darf 12 Monate nicht überschreiten .
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)