Die neuen Bestimmungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung im Rundschreiben zur Verwaltung von Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zeigen Änderungen in den Standards der für Forschungsthemen verantwortlichen Person.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade ein Rundschreiben zur Regelung der Verwaltung von Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene herausgegeben, das das Rundschreiben 11 aus dem Jahr 2016 ersetzt und ab dem 5. Januar 2025 in Kraft tritt.
Das Rundschreiben gilt für Universitäten, Akademien, Hochschulen, Pädagogische Hochschulen, Schulen für Bildungsmanagementpersonal, Forschungsinstitute des Ministeriums für Bildung und Ausbildung sowie Organisationen und Einzelpersonen, die für die Umsetzung von Themen auf Ministerebene ausgewählt oder direkt beauftragt wurden.
Zwei neue Anforderungen an Wissenschafts- und Technologiethemen auf Ministerebene
Dementsprechend werden Themen auf Ministerebene bearbeitet, um wissenschaftliche und technologische Probleme zu lösen und so die Qualität von Bildung, Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung zu verbessern.
Forschungsergebnisse aus Wissenschafts- und Technologieprojekten auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung müssen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Konferenzberichten veröffentlicht werden …
Die Ergebnisse des Projekts auf Ministerebene müssen mindestens zwei Anforderungen erfüllen. Erstens werden Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften, Konferenzberichten und internationalen wissenschaftlichen Seminaren veröffentlicht. oder wissenschaftliche Zeitschriften, Konferenzberichte, inländische wissenschaftliche Seminare; oder als Buch oder Kapitel einer Monographie oder eines Nachschlagewerks veröffentlicht.
Zweitens handelt es sich um Ergebnisse der Masterausbildung oder der Förderung der Doktorandenausbildung oder um Ergebnisse, die wissenschaftliche Argumente und Lösungen zur Lösung praktischer Probleme im staatlichen Verwaltungsbereich des Ministeriums darstellen, oder um Forschungsergebnisse, die geistiges Eigentum oder andere angewandte Produkte darstellen.
Im Vergleich zum Rundschreiben 11 hat das Ministerium daher konkretere und keine allgemeinen Anforderungen gestellt. Dabei sind die beiden oben genannten Inhalte im Vergleich zu den bisherigen Regelungen völlig neu.
Es ist bekannt, dass zu jedem Thema auf Ministerebene maximal 10 Mitglieder an der Umsetzung beteiligt sind, darunter ein Projektmanager, ein wissenschaftlicher Sekretär und Mitglieder entsprechend ihrer Titel: Hauptmitglied, Mitglied, Techniker, Hilfspersonal.
Die Umsetzungszeit eines Projekts auf Ministerebene darf 24 Monate nicht überschreiten (ohne etwaige Verlängerungen für die Projektumsetzung). In besonderen Fällen beschließt das Ministerium für Bildung und Ausbildung, die Projektdurchführungszeit auf über 24 Monate zu verlängern.
Der Projektleiter muss Dozent oder hauptberuflich als Forscher tätig sein.
Insbesondere haben sich auch die Anforderungen an die Leitung von Projekten auf Ministerebene geändert. Während Rundschreiben 11 im Allgemeinen vorschreibt, dass der Projektmanager ein Dozent oder Forscher mit einem Master-Abschluss oder höher sein muss, verlangt dieses Rundschreiben eindeutig, dass der Projektmanager ein Vollzeitdozent oder -forscher der Gastorganisation sein muss. Die Trägerorganisation ist die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beauftragte Einheit, die Themen auf Ministerebene verwaltet und umsetzt.
Gleichzeitig muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens eine Arbeit in einer in- oder ausländischen wissenschaftlichen Zeitschrift im Forschungsgebiet des Themas veröffentlicht worden sein. Die alte Regelung lautete: „Mindestens eine Veröffentlichung in einer in- oder ausländischen wissenschaftlichen Zeitschrift im Forschungsgebiet oder einem themennahen Gebiet oder die Leitung eines innerhalb der letzten fünf Jahre angenommenen Basis- oder übergeordneten Projekts im Forschungsgebiet.“
Zu den Fällen, in denen die Tätigkeit als Projektmanager nicht anerkannt wird, gehören: Die Tätigkeit als Projektmanager auf Ministerebene oder andere wissenschaftliche Aufgaben auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung ab dem Zeitpunkt der Auswahl der Organisationen und Einzelpersonen zur Durchführung des Projekts. Oder der Leiter eines Projekts auf Ministerebene oder anderer wissenschaftlicher Aufgaben auf Ministerebene des Ministeriums für Bildung und Ausbildung wird innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Abschlusssitzung des Projektabwicklungsrates auf Ministerebene liquidiert (kein Anspruch auf Annahme); oder gegen ihn wird eine Disziplinarstrafe in Höhe eines Verweises oder höher verhängt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/thay-doi-tieu-chuan-chu-nhiem-de-tai-khoa-hoc-va-cong-nghe-cap-bo-185241201110725591.htm
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