
Zu den drei Grundsätzen für die direkte Kreditvergabe des Fonds zur Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß Dekret Nr. 39 kommt mit Dekret 45/2024/ND-CP ein weiterer Grundsatz hinzu: Unternehmen, die Kapital aus dem Fonds geliehen haben, werden für Kredite für neue Projekte sowie Produktions- und Geschäftspläne aus dem Kapital des Fonds berücksichtigt, wenn das Unternehmen den Kapitalbetrag und die Zinsen des Kredits vollständig und pünktlich zurückgezahlt hat.
Mit diesem Grundsatz soll verhindert werden, dass ein Unternehmen gleichzeitig für viele Projekte und Produktions- und Geschäftspläne Kapital aufnimmt. Gleichzeitig besteht nach der vollständigen Amortisierung des Geschäfts eine ausreichende Grundlage, um die Ergebnisse, die Wirksamkeit, die Möglichkeiten und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf beim nächsten Mal zu beurteilen.
Darüber hinaus ändert und ergänzt Dekret 45 auch die Klauseln 1, 2 und 3 des Artikels 16 von Dekret 39 zu den Darlehensbedingungen.
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