Gemäß dem Bodengesetz von 2024 ist das Zertifikat über Landnutzungsrechte und Eigentum an mit dem Land verbundenen Immobilien (allgemein bekannt als „Rotes Buch“) ein Rechtsdokument des Staates zur Bestätigung der gesetzlichen Landnutzungsrechte und des Eigentums an mit dem Land verbundenen Immobilien der Person mit Landnutzungsrechten und Eigentum an mit dem Land verbundenen Immobilien.
Für an Grundstücke gebundene Immobilien wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Bescheinigung über die Landnutzungsrechte und das Eigentum an den an Grundstücken gebundenen Immobilien, einschließlich der an Grundstücke gebundenen Häuser und Bauwerke, ausgestellt.
Zertifikate über Landnutzungsrechte, Urkunden über Landnutzungsrechte, Eigentumsrechte an Häusern und andere mit Grundstücken verbundene Vermögenswerte, wie sie in den einschlägigen Gesetzen vorgeschrieben sind, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes umgesetzt werden, haben den gleichen Rechtswert wie Zertifikate über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten in diesem Gesetz.
Im Vergleich zum Bodengesetz von 2013 ist der Name des neuen Roten Buches kürzer und ersetzt die Formulierung „Eigentum an Häusern und anderen mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“ durch „Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“.

Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt schlägt eine neue Form von Landnutzungsrechten und Eigentumszertifikaten vor, die an Grundstücke angehängt werden und nur zwei Seiten und einen QR-Code umfassen. Foto: Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt
Rote Bücher mit alten Namen, die vor dem Inkrafttreten des Landgesetzes 2024 ausgegeben wurden, haben den gleichen Wert wie die neuen roten Bücher und sind weiterhin rechtsgültig und müssen nicht gegen neue Bücher eingetauscht werden. Auf die Umbuchungswünsche der Personen werden die staatlichen Stellen reagieren.
Neue rote Bücher werden nach einem landesweit einheitlichen Formular herausgegeben, das vom Minister für natürliche Ressourcen und Umwelt (TN-MT) vorgeschrieben wird.
Laut dem Entwurf eines Rundschreibens zur Regelung der Bescheinigung über Landnutzungsrechte, das Eigentum an mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten und Katasteraufzeichnungen (kurz „Bescheinigung“), den das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt vor Kurzem eingesehen hat, wird das neue rote Buchformular nur noch zwei statt der derzeitigen vier Seiten umfassen.
Das neue rote Buchformular druckt den QR-Code in der oberen rechten Ecke der ersten Seite.
Das Staatswappen wird verkleinert und in der linken Ecke der ersten Seite platziert, statt wie bisher in der Mitte.
In der Mitte der ersten Seite steht in großen Großbuchstaben das Wort „Zertifikat“. Darunter steht die Zeile „Landnutzungsrechte, Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“, die in kleineren Großbuchstaben gedruckt ist und die aktuelle Zeile „Landnutzungsrechte, Eigentum an Häusern und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“ ersetzt.
Informationen über die Landnutzer und die mit dem Grundstück verbundenen Eigentümer; Grundstücksinformationen, einschließlich Grundstücksnummer, Grundstückstyp, Landnutzungsdauer, Landnutzungsform, Landnutzungsursprung, Adresse; Informationen über mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte; Handlungsdiagramme finden Sie auf Seite eins.
In den letzten 20 Jahren hat das Rote Buch entsprechend den Änderungen des Bodengesetzes dreimal seinen Namen geändert. Das Bodengesetz von 2003 legt fest, dass das Rote Buch „Zertifikat der Landnutzungsrechte“ heißt, während das Bodengesetz von 2013 vorschreibt, dass das Rote Buch „Zertifikat der Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und mit dem Land verbundenen Vermögenswerte“ heißt.
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