Gemäß den geltenden Bestimmungen müssen Online-Händler mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen oder mehr eine Gewerbelizenzgebühr von 300.000 – 1.000.000 VND entrichten.
Wenn der im Kalenderjahr ermittelte Umsatz 100 Millionen oder mehr beträgt, müssen Online-Händler Einkommensteuer und Mehrwertsteuer zahlen.
Falls ein Online-Geschäftshaushalt oder eine Einzelperson keine oder verspätet Steuern zahlt, wird gegen sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgegangen.
Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern ein Dokument an die lokalen Steuerbehörden geschickt, in dem sie eine Überprüfung aller Organisationen und Einzelpersonen fordert, die Verkäufe auf Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok usw. live streamen. Dabei wird die Steuerbehörde in Fällen, die Anzeichen eines Risikos aufweisen, am Hauptsitz des Steuerzahlers Inspektionen und Kontrollen durchführen.
Heutzutage sind Online-Verkäufe für viele Menschen die Haupteinnahmequelle, doch nicht jeder ist sich seiner Steuerpflichten bewusst. Derzeit legt der Steuersektor den Schwerpunkt auf verstärkte Propaganda und Anleitung der Steuerzahler, freiwillig Erklärungen abzugeben und ihren Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt ordnungsgemäß und vollständig nachzukommen.
Steuerberatungsstellen sagen, dass in der Realität die meisten Fehler im Umgang mit vielen Privatpersonen oder Online-Unternehmen darauf zurückzuführen sind, dass sie nicht wissen, wie Steuern erklärt und gezahlt werden.
Frau Nguyen Thi Lan Anh, Direktorin der Abteilung für kleine und mittlere Unternehmen und Privathaushalte der Generaldirektion für Steuern, informierte über die Steuervorschriften für Privatpersonen, die online verkaufen.
Frau Nguyen Thi Lan Anh sagte, dass der Steuersektor in jüngster Zeit damit begonnen habe, Propagandaprogramme umzusetzen und Menschen und Unternehmen bei der Einhaltung der Steuergesetze umfassend zu unterstützen, um Organisationen und Einzelpersonen, die E-Commerce-Geschäfte betreiben, maximale Unterstützung zu bieten. Die Steuerbehörden legen stets größten Wert auf maximale Unterstützung und schaffen günstige Bedingungen für Steuerzahler, damit diese freiwillig und vorschriftsmäßig Steuern erklären und zahlen können.
Falls der Steuerzahler seine Steuern nicht angibt und zahlt oder den zu zahlenden Steuerbetrag nicht vollständig wie vorgeschrieben angibt, wird die Steuerbehörde dies, je nach Schwere des Verstoßes des Steuerzahlers, gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und des Regierungserlasses Nr. 125 vom 19. Oktober 2020 zur Regelung verwaltungsrechtlicher Sanktionen bei Steuer- und Rechnungsverstößen behandeln. Begeht der Steuerpflichtige einen Betrug oder eine Steuerhinterziehung, übergibt die Steuerbehörde den Fall an die zuständige Behörde zur Bearbeitung gemäß den Fachgesetzen.
Mittlerweile gibt es sehr klare Regelungen zur Strafe von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes müssen E-Commerce-Plattformen den Steuerbehörden Informationen über die Händler auf der Plattform zur Verfügung stellen.
Frau Lan Anh sagte, dass gemäß den Bestimmungen in Klausel 7, Artikel 1 des Dekrets Nr. 91 vom 30. Oktober 2022 der Regierung die Organisation, der die E-Commerce-Plattform gehört, dafür verantwortlich ist, der Steuerbehörde Informationen über Händler, Organisationen und Einzelpersonen bereitzustellen, die auf der E-Commerce-Handelsplattform Geschäfte tätigen, darunter: Name des Verkäufers, Steuernummer oder persönliche Identifikationsnummer oder Personalausweis oder Bürgerausweis oder Reisepass, Adresse, Telefonnummer; Umsatzerlöse durch die Online-Bestellfunktion der Plattform.
Die Bereitstellung von Informationen erfolgt regelmäßig vierteljährlich, spätestens am letzten Tag des ersten Monats des Folgequartals, elektronisch über das elektronische Informationsportal der Generaldirektion Steuern. Solche Regelungen haben den Informationsaustausch mit den Steuerbehörden stärker erleichtert als frühere Regelungen.
Quoc Tuan
[Anzeige_2]
Quelle: https://vietnamnet.vn/quy-dinh-ve-thue-voi-nguoi-ban-hang-online-2328126.html
Kommentar (0)