
Die Regelung Nr. 148 gilt für Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Einheiten (im Folgenden als Agenturleiter bezeichnet). Kader, Beamte und öffentliche Angestellte im politischen System und in öffentlichen Diensteinheiten (kollektiv als Kader bezeichnet).
Die vorübergehende Suspendierung von Beamten unter der Leitung des Politbüros und des Sekretariats wird vom Politbüro und dem Sekretariat geprüft und entschieden.
Die vorübergehende Suspendierung von Mitgliedern des Parteikomitees, Abgeordneten der Nationalversammlung, Abgeordneten des Volksrats, Richtern, Mitgliedern des Komitees der Vaterländischen Front Vietnam und Mitgliedern des Exekutivkomitees gesellschaftspolitischer Organisationen erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Partei, den Gesetzen des Staates und der Satzung der Organisation.
In der Verordnung Nr. 148 sind die Gründe für eine vorübergehende Aussetzung von der Arbeit in notwendigen Fällen klar festgelegt:
1) Beamte, die gegen ethische Werte und Lebensstile verstoßen und dadurch negative Auswirkungen und öffentliche Empörung hervorrufen und den Ruf von Organisationen und Einzelpersonen schädigen.
2) Beamte zögern die Arbeit absichtlich hinaus, entziehen sich der Verantwortung und führen die Arbeiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht entsprechend den zugewiesenen Funktionen und Aufgaben aus.
3) Beamte, die bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten Personen, Unternehmen, Behörden oder Organisationen belästigen, negativ beeinflussen oder ihnen Probleme bereiten.
4) Beamte, die zwar geprüft und disziplinarisch belangt werden, bei der Prüfung und Behandlung ihrer eigenen Verstöße jedoch vorsätzlich die Erfüllung von Aufforderungen der zuständigen Behörden verzögern oder vermeiden oder ihre Position, Autorität oder ihren Einfluss oder die Position anderer ausnutzen, um die Prüfung und Behandlung zu beeinflussen oder zu erschweren.
5) Beamte, die von der Partei mit einer Verwarnung oder Entlassung disziplinarisch belangt wurden und auf die Behandlung ihrer Regierungspositionen warten, und deren Weiterbeschäftigung sich negativ auf die Tätigkeit des Parteikomitees, der Parteiorganisation, -behörde oder -einheit auswirken würde.
Gründe für eine vorübergehende Suspendierung von der Arbeit bei Anzeichen schwerwiegender Verstöße:
1) Beamte werden strafrechtlich verfolgt, um den Ermittlungen zu dienen.
2) Wenn im Verfahren zur Überprüfung und Behandlung von Verstößen von Beamten Gründe dafür vorliegen, dass disziplinarische Maßnahmen ab einer Verwarnung oder höher ergriffen werden müssen oder strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, hat die für Inspektion, Untersuchung, Revision, Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung zuständige Behörde einen schriftlichen Antrag auf vorübergehende Suspendierung des Beamten von der Arbeit zu stellen.
In Bezug auf die Befugnisse des Leiters, die Arbeit vorübergehend einzustellen, heißt es in der Verordnung Nr. 148 eindeutig:
1) Der Leiter hat das Recht, über die vorübergehende Suspendierung der Arbeit unterstellter Mitarbeiter gemäß der dieser Verordnung beigefügten Liste zu entscheiden, wenn einer der in Artikel 4 und Artikel 5 der Verordnung genannten Gründe vorliegt. Falls eine Person nicht in der Liste aufgeführt ist, prüft und entscheidet der Leiter der für Ernennung und Verwaltung zuständigen Behörde über eine vorübergehende Freistellung von der Arbeit.
Das Politbüro und das Sekretariat prüfen und beschließen die vorübergehende Suspendierung von Beamten, die der Leitung des Politbüros und des Sekretariats unterstehen. Die entsprechenden Verfahren werden von den Ämtern und Stellen vorschriftsmäßig durchgeführt.
2) Fordern Sie die zuständigen Behörden und Einzelpersonen auf, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Entscheidung zur vorübergehenden Einstellung der Arbeit bereitzustellen, oder fordern Sie die zuständigen Behörden auf, Verstöße gemäß den Vorschriften zu untersuchen, zu überprüfen, zu klären und zu behandeln.
3) Von suspendierten Beamten zu verlangen, dass sie den Aufforderungen der zuständigen Behörden oder der zuständigen Personen zur Überprüfung, Aufklärung und Behandlung von Verstößen nachkommen.
Pflichten des Leiters bei vorübergehender Suspendierung von der Arbeit:
Die Verordnung Nr. 148 legt auch die Verantwortung des Leiters bei einer vorübergehenden Arbeitsunterbrechung klar fest:
1) Rechtzeitig über die vorübergehende Aussetzung der Arbeit unterstellter Mitarbeiter zu entscheiden, wenn einer der in Artikel 4 und Artikel 5 dieser Verordnung genannten Gründe vorliegt; Widerrufen Sie die Entscheidung zur vorübergehenden Einstellung der Arbeit, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wurde oder wenn festgestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt, und melden Sie dies gleichzeitig der zuständigen Personalleitung.
2) Verantwortlich für die Entscheidung zur vorübergehenden Aussetzung der Arbeit und für die Aufhebung der Entscheidung zur vorübergehenden Aussetzung der Arbeit. Geben Sie die Entscheidung zur vorübergehenden Arbeitsunterbrechung bzw. die Entscheidung zur Aufhebung der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung in der Behörde oder Einheit bekannt, in der der Beamte arbeitet, und senden Sie die Entscheidung zur vorübergehenden Arbeitsunterbrechung bzw. die Entscheidung zur Aufhebung der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung an die betreffenden Behörden, Einheiten und Einzelpersonen.
3) Wenn nach Ablauf der vorübergehenden Suspendierung eines Beamten zahlreiche komplizierte Umstände vorliegen, die weitere Zeit zur Überprüfung und Aufklärung der Verstöße des Beamten erfordern, muss vor der Verlängerung der vorübergehenden Suspendierung des Beamten ein Bericht an die für die Verwaltung des Beamten zuständige zuständige Behörde erstellt werden.
Die Dauer einer vorübergehenden Arbeitsunterbrechung darf, sofern erforderlich, 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
In Bezug auf die Dauer der vorübergehenden Suspendierung von der Arbeit heißt es in der Verordnung Nr. 148 eindeutig:
+ Die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung darf, falls erforderlich, 15 Arbeitstage nicht überschreiten. Im Falle einer Verlängerung darf die maximale Verlängerungsdauer der vorübergehenden Arbeitsunterbrechung 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
+ Die vorübergehende Suspendierung von der Arbeit bei Anzeichen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft. überprüfen; überprüfen; Prüfung; Ausführung
+ Der Beschluss zur vorübergehenden Aussetzung der Arbeit verliert automatisch seine Gültigkeit, wenn die Dauer der vorübergehenden Aussetzung abläuft.
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