Ab dem 1. Juni 2024 werden die Fahrerausbildungen für die Klassen B1, B2 und C nach neuen Vorschriften durchgeführt.
Der Verkehrsminister hat gerade das Rundschreiben Nr. 05/2024/TT-BGTVT herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln von Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Bereich Straßenverkehr, unterstützende Straßenverkehrsdienste, Fahrzeuge und Fahrer geändert und ergänzt werden.
Darin ändert und ergänzt das Verkehrsministerium Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 12/2017/TT-BGTVT (geändert und ergänzt in Abschnitt 7, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 04/2022/TT-BGTVT) wie folgt:
Fahrausbildung für die Klassen B1, B2, C
Bezüglich der Prüfung und Ausstellung von beruflichen Grundbildungszeugnissen und Ausbildungszertifikaten heißt es im Rundschreiben eindeutig:
Prüfung zum Abschluss des theoretischen Faches nach dem theoretischen Prüfungsfragenkatalog (Inhalte des Fragenkataloges umfassen die Themen: Straßenverkehrsrecht; Aufbau und übliche Instandhaltung; Verkehrsbetrieb; Ethik, Verkehrskultur, Vermeidung der schädlichen Auswirkungen von Alkohol und Bier und Brandschutz, Rettung und Erste Hilfe bei der Teilnahme am Straßenverkehr) und Simulation von Verkehrssituationen.
Prüfung am Ende der praktischen Fahrausbildung mit Sequenzprüfungen, Rückwärtsfahren und Straßenfahrt.
Erwägen Sie die Ausstellung eines Berufsgrundzertifikats oder eines Ausbildungszertifikats an Lernende, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.

An einem Fahrübungswagen der Klasse B1, B2 nehmen maximal 5 Schüler teil.
Die Fahrausbildung richtet sich nach den folgenden Inhalten: Programmumfang und Ausbildungszeiteinteilung wie oben vorgeschrieben, Wiederholungszeiten, Abschlussprüfung und Urlaubstage; So gestalten Sie die Gesamtausbildungszeit im Fahrerausbildungsprogramm so, dass die Zielerreichung sichergestellt ist: Regelausbildungsprogramm für die Klasse B1 und für die Klasse B2, Klasse C ist die Grundstufe.
Vorgeschriebene Schülerzahl im Fahrpraxiswagen: Klasse B1, B2 nicht mehr als 05 Schüler und Klasse C nicht mehr als 08 Schüler.
Das Rundschreiben 05/2024/TT-BGTVT tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Laut der Zeitung Hanoi Moi
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