Insbesondere behält der Verordnungsentwurf die derzeitigen Vorschriften zu den Standards für Fahrpraxislehrer bei, anstatt die Standards zu senken ( nur Abitur – PV erforderlich ), wie es im Entwurf zur Stellungnahme im September 2023 vorgesehen war.

Konkret müssen Fahrpraxislehrer mindestens über die Berufsmatura bzw. Berufsrealschule und einen Führerschein der entsprechenden Klasse oder höher als die Ausbildungsfahrzeugklasse verfügen.

Lehrkräfte der Klassen B und C1 müssen über einen Führerschein verfügen, der ab dem Ausstellungsdatum des Führerscheins noch mindestens 3 Jahre gültig ist.

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Fahrlehrer müssen einen Hochschulabschluss haben.

Lehrkräfte, die die Klassen C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E, DE unterrichten, müssen seit mindestens 5 Jahren ab Ausstellungsdatum des Führerscheins im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.

Darüber hinaus müssen Fahrpraxislehrer über einen der folgenden pädagogischen Abschlüsse bzw. Nachweise verfügen: Lehramts-Bachelor, Pädagogik, Werkpädagogik, Pädagogische Mittlere Reife oder Pädagogischer Qualifikationsnachweis Stufe 1, Stufe 2 oder Pädagogischer Qualifikationsnachweis für das Lehramt an einer Hochschule oder Mittleren Reife.

Gleichzeitig wurden diese Lehrer nach dem vorgegebenen Rahmenprogramm im praktischen Fahrunterricht ausgebildet.

Der Leiter eines Fahrerausbildungs- und -prüfungszentrums unterstützt diese Regelung voll und ganz und erklärte gegenüber VietNamNet, dass dies der Verbesserung der Ausbildungsqualität diene. Erfahrene und hochqualifizierte Lehrer helfen den Schülern, bessere Fahrfähigkeiten zu erlernen und zu üben.

Die vietnamesische Straßenverwaltung (die vom Verkehrsministerium mit der Ausarbeitung des Dekrets beauftragte Einheit) teilte mit, dass das Dekret wie geplant im November erlassen werde.