Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht vor, dass Arbeitnehmer Krankengeld erhalten können, das auf halber Tagesbasis berechnet wird. Konkret wird eine Krankheitszeit von weniger als einem halben Tag als ein halber Tag gezählt, eine Krankheitszeit von einem halben Tag bis weniger als einem Tag als ein Tag.
Insbesondere Artikel 42 dieses Gesetzes legt fest, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie in einem der folgenden Fälle arbeitsunfähig sind:
Behandlung nicht berufsbedingter Erkrankungen; Behandlung bei anderen Unfällen als Arbeitsunfällen; Behandlung im Falle eines Unfalls auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte zur Wohnung auf angemessenem Weg und in angemessener Zeit gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes;
Behandlung und Rehabilitation beruflicher Funktionen bei erneutem Auftreten von Verletzungen oder Erkrankungen aufgrund von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Unfällen; Spenden, Entnehmen und Transplantieren von menschlichem Gewebe und Organen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; kümmern sich um kranke Kinder unter 7 Jahren.
Die maximale Dauer des Krankenurlaubs pro Jahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) für Arbeitnehmer wird nach Arbeitstagen berechnet (Feiertage, Tet und wöchentliche freie Tage ausgenommen) und ist wie folgt geregelt:
Bei normaler Arbeit besteht ein Anspruch auf 30 Tage, wenn die Beitragszahlung zur Sozialversicherung weniger als 15 Jahre beträgt; 40 Tage, wenn die Zahlung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre dauert; 60 Tage bei einer Zahlungsdauer von 30 Jahren oder mehr;
Wer schwere, giftige, gefährliche oder besonders schwere, giftige, gefährliche Arbeiten ausübt, die auf der vom Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales herausgegebenen Liste schwerer, giftiger, gefährlicher oder besonders schwerer, giftiger, gefährlicher Arbeiten stehen, oder in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen arbeitet, hat Anspruch auf 40 Tage, wenn er weniger als 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig war; 50 Tage, wenn die Zahlung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre dauert; 70 Tage bei einer Zahlungsdauer von 30 Jahren oder mehr.
Die Höhe des Krankengeldes wird monatlich berechnet und basiert auf: dem Gehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungszahlungen des letzten Monats vor dem Monat des Krankenstands dient; Gehalt, das als Grundlage für die Sozialversicherungszahlung im ersten Monat der Teilnahme an der Sozialversicherung dient, oder im Monat der Wiederteilnahme, wenn im ersten Monat der Teilnahme oder im Monat der Wiederteilnahme eine Krankheitsurlaubnahme erforderlich ist.
Im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen wurden im Sozialversicherungsgesetz 2024 Regelungen zum Krankenstand hinzugefügt, um den Anforderungen des Schutzes der Arbeitnehmerrechte gerecht zu werden.
Konkret geht es um die Ergänzung des Krankenstands für weniger als einen Tag. Demnach können Arbeitnehmer Krankengeld auf halbtägiger Basis erhalten. Konkret: Wenn ein Arbeitnehmer weniger als einen ganzen Tag krankgeschrieben ist, wird die Arbeitsversäumnis von weniger als einem halben Tag als halber Tag angerechnet; von einem halben Tag bis zu weniger als einem Tag wird als ein Tag gezählt.
Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch bei einer gesundheitsbedingten Freistellung Leistungen erhalten, ohne den gesamten Tag frei nehmen zu müssen.
Das Krankengeldgesetz ergänzt die Leistungen für Arbeitnehmer, die zur Behandlung von nicht berufsbedingten Erkrankungen, bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, bei Transplantationen von Gewebe oder Körperteilen oder bei der Einnahme von Vorläufermedikamenten nach ärztlicher Verordnung von der Arbeit freigestellt werden.
Fälle, in denen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankenurlaub haben
Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 sieht außerdem vier Fälle vor, in denen sozialversicherte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Konkret sieht dieses Gesetz vor, dass Arbeitnehmer in folgenden Fällen keinen Anspruch auf Krankenurlaub haben:
Selbstverletzung oder Selbstschädigung.
Konsum von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste, mit Ausnahme des Konsums von Ausgangsstoffen oder Kombinationspräparaten, die Ausgangsstoffe enthalten und von Ärzten in medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen verschrieben wurden.
Bei erstmaliger Arbeitsunfähigkeit zur Behandlung und Rehabilitation aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
Während des Urlaubs, der mit dem arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Urlaub zusammenfällt, oder während des Urlaubs bei voller Bezahlung gemäß anderen Fachgesetzen oder während des Urlaubs zum Bezug von Mutterschaftsgeld oder Erholungsgeld gemäß dem Sozialversicherungsgesetz.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/om-dau-nua-ngay-nguoi-lao-dong-duoc-bhxh-chi-tra-che-do-2348653.html
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