Gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA gibt es Vorschriften zur Ausstellung und Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern. Bitte lesen Sie den folgenden Artikel.
Fälle, in denen die Fahrzeugzulassung geändert werden muss
Im Einzelnen werden in Abschnitt 1, Artikel 16 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Fälle der Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und der Neuausstellung von Nummernschildern wie folgt festgelegt:
- Modifiziertes Fahrzeug;
- Farbänderung des Autos;
- Bei zugelassenen Fahrzeugen werden Kennzeichen mit weißem Hintergrund sowie schwarzen Buchstaben und Zahlen in Kennzeichen mit gelbem Hintergrund sowie schwarzen Buchstaben und Zahlen geändert (Fahrzeuge, die im Pkw-Transportgewerbe tätig sind) und umgekehrt;
- Erneuerung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
- Informationen zum Fahrzeughalter ändern (Name des Fahrzeughalters, persönliche Identifikationsnummer, Adresse);
- Fahrzeugschein ist beschädigt, unscharf, zerrissen;
- Das Nummernschild ist beschädigt, unscharf oder kaputt oder der Fahrzeughalter muss den alten Fahrzeugschein/das alte Nummernschild gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gegen einen Fahrzeugschein/ein Nummernschild austauschen.
Antrag auf Ummeldung des Fahrzeugkennzeichens
Gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lautet das Dossier für die Ausstellung und Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern wie folgt:
- Fahrzeugschein.
- Dokumente des Fahrzeughalters gemäß Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
- Fahrzeugschein (bei Neuausstellung des Fahrzeugscheins) bzw. Fahrzeugkennzeichen (bei Neuausstellung des Fahrzeugkennzeichens).
- Einige andere Dokumente:
+ Bei einer Änderung des Kennzeichens von gelbem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen muss zusätzlich ein Bescheid über die Aufhebung der Transportgewerbe-Lizenz bzw. ein Bescheid über die Aufhebung der Plakette oder des Schildes vorliegen;
+ Falls das Fahrzeug modifiziert wird, um die Motorbaugruppe oder die Fahrgestellbaugruppe auszutauschen, müssen zusätzliche Ursprungsdokumente, Zulassungsgebührendokumente und Dokumente über den Eigentumsübergang der Motorbaugruppe oder der Fahrgestellbaugruppe gemäß den Bestimmungen in Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorliegen;
+ Falls das umgebaute Fahrzeug über Motor- und Rahmenbaugruppen einer anderen Marke verfügt, muss für das umgebaute Kraftfahrzeug ein zusätzliches Zertifikat über die technische Sicherheit und den Umweltschutz gemäß den Vorschriften vorliegen.
+ Bei der Renovierung und dem Austausch der Motorbaugruppe oder der Fahrgestellbaugruppe eines zugelassenen Fahrzeugs muss eine Bescheinigung über den Widerruf der Zulassung und des Nummernschilds dieses zugelassenen Fahrzeugs vorliegen.
Verfahren zur Änderung der Fahrzeugzulassung
Gemäß Artikel 18 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Verfahren für die Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern wie folgt:
- Bereitstellung umfassender Online-Dienste für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern (ausgenommen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern)
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und fügen eine gescannte Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer bei, wie auf dem öffentlichen Serviceportal vorgeschrieben;
+ Nachdem die Fahrzeugunterlagen überprüft wurden, um sicherzustellen, dass sie gültig sind, sendet die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter eine Zahlungsaufforderung zur Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr und der öffentlichen Postdienstgebühr über das öffentliche Dienstleistungsportal, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften zurückzusenden;
+ Fahrzeughalter erhalten den Fahrzeugschein bzw. das Kfz-Kennzeichen nach Vorschrift bei der öffentlichen Post.
- Durchführung öffentlicher Dienstleistungen teilweise online (mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 18, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)
+ Fahrzeugbesitzer erklären die Fahrzeugzulassung gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, reichen einen Antrag auf Erneuerung oder Neuausstellung gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und zahlen die vorgeschriebenen Gebühren; Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorführen (ausgenommen modifizierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit veränderter Lackfarbe);
+ Nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen auf Gültigkeit werden von der Kfz-Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig der Zulassungsschein und das Kennzeichen ausgestellt, neu ausgestellt oder geändert; Fahrzeughalter erhalten das Ergebnis der Fahrzeug-Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle oder bei der öffentlichen Post.
Bei der Ausstellung bzw. Neuausstellung eines Fahrzeugscheins bleibt das Kennzeichen des Fahrzeugs unverändert; Für Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligem Kennzeichen zugelassen sind, wird vorschriftsmäßig ein neues Identifizierungskennzeichen vergeben (Fahrzeugschein und 3- bzw. 4-stelliges Kennzeichen beachten).
Bei einer Kennzeichenänderung von weißem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf gelben Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen oder von gelbem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen wird ein neues Identifikationskennzeichen ausgegeben (falls kein Identifikationskennzeichen vorhanden ist) bzw. das Identifikationskennzeichen neu ausgegeben (falls bereits ein Identifikationskennzeichen vorhanden ist).
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