Haben nur Sozialversicherungspflichtige Anspruch auf Krankengeld?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế01/11/2023

Darf ich fragen, ob nur Personen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, Anspruch auf Krankengeld haben? Wie wird das Krankengeld ermittelt? - Leser Thuy Linh
Điều kiện hưởng, mức hưởng, hồ sơ hưởng chế độ ốm đau BHXH 2023

1. Anspruch auf Krankengeld haben nur Personen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Gemäß Artikel 4 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 sind die Sozialversicherungssysteme wie folgt festgelegt:

- Die obligatorische Sozialversicherung umfasst folgende Regelungen:

+ Krank;

+ Mutterschaft;

+ Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten;

+ Ruhestand;

+ Tod.

- Die freiwillige Sozialversicherung umfasst folgende Regelungen:

+ Ruhestand;

+ Tod.

- Zusätzliche Rentenversicherung gemäß den Vorschriften der Regierung.

Somit haben die Teilnehmer der freiwilligen Sozialversicherung laut Gesetz Anspruch auf zwei Leistungen: Alters- und Sterbegeld. Die neue Krankenstandsregelung gilt nur für Teilnehmer der gesetzlichen Sozialversicherung.

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Krankenurlaubs

Artikel 25 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 legt die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Leistungen im Krankheitsfall wie folgt fest:

- Krankheit oder Unfall, bei dem es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt und der eine Freistellung von der Arbeit erfordert und für den eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums vorliegt.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die eine Freistellung von der Arbeit aufgrund von Selbstverletzungen, Trunkenheit oder dem Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste erfordert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankenurlaub.

- Sie müssen für die Betreuung eines kranken Kindes unter 7 Jahren eine Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen und über eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Einrichtung verfügen.

3. Höhe des Krankengeldes

- Arbeitnehmer, die Krankenurlaubsleistungen gemäß Absatz 1 und Punkt a Absatz 2 Artikel 26, Artikel 27 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten, erhalten eine monatliche Leistung in Höhe von 75 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor dem Urlaub.

Wenn ein Arbeitnehmer gerade mit der Arbeit begonnen hat oder wenn er zuvor Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, dann seine Arbeit unterbricht und im ersten Monat nach der Rückkehr ins Berufsleben krankgeschrieben sein muss, entspricht die Leistungshöhe 75 % des Sozialversicherungsgehalts dieses Monats.

- Arbeitnehmer, die weiterhin Anspruch auf Krankenurlaub gemäß Punkt b, Absatz 2, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 haben, erhalten folgende Leistungen:

+ Entspricht 65 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor der Freistellung, wenn der Arbeitnehmer 30 Jahre oder länger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat;

+ Entspricht 55 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor der Freistellung, wenn die Sozialversicherung 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre lang gezahlt wurde;

+ Entspricht 50 % des Sozialversicherungsgehalts des Monats unmittelbar vor der Freistellung, wenn die Sozialversicherungsbeiträge weniger als 15 Jahre betragen haben.

- Arbeitnehmer, die Krankengeld gemäß Klausel 3, Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten, erhalten 100 % des Sozialversicherungsgehalts des dem Urlaub unmittelbar vorangehenden Monats.

- Das Krankentagegeld errechnet sich aus der Division des Monatskrankengeldes durch 24 Tage.

(Artikel 28 des Sozialversicherungsgesetzes 2014)

4. Zeit, den Krankenstand zu genießen

- Die maximale Dauer des Krankenstands pro Jahr für die in den Punkten a, b, c, d und h, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 genannten Arbeitnehmer wird nach Arbeitstagen (ohne Feiertage, Tet-Feiertage und wöchentliche freie Tage) berechnet und ist wie folgt festgelegt:

+ Wer unter normalen Bedingungen arbeitet, hat Anspruch auf 30 Tage Arbeit, wenn er weniger als 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat; 40 Tage bei einer Zahlung für 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre; 60 Tage bei einer Zahlungsdauer von 30 Jahren oder mehr;

+ Wer eine schwere, giftige, gefährliche oder besonders schwere, giftige oder gefährliche Arbeit oder einen Beruf aus der Liste des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und Soziales oder des Gesundheitsministeriums ausübt oder an einem Ort mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher arbeitet, hat Anspruch auf 40 Tage, wenn er weniger als 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat; 50 Tage bei einer Zahlung für 15 Jahre, aber weniger als 30 Jahre; 70 Tage bei einer Zahlung über 30 Jahre oder mehr.

- Arbeitnehmer, die wegen einer Krankheit Urlaub nehmen, die auf der vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Liste der Krankheiten steht, die eine langfristige Behandlung erfordern, haben Anspruch auf Krankengeld wie folgt:

+ Maximal 180 Tage einschließlich Feiertagen, Tet-Feiertagen und wöchentlichen freien Tagen;

+ Nach Ablauf der in Punkt a dieser Klausel festgelegten Krankenurlaubszeit wird der Krankenurlaub bei fortgesetzter Behandlung in geringerem Umfang weiterhin in Anspruch genommen, die maximale Inanspruchnahmedauer entspricht jedoch der Zeit der Beitragszahlung in die Sozialversicherung.

- Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld für Arbeitnehmer gemäß Punkt d, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 richtet sich nach der Behandlungsdauer in einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung.

(Artikel 26 des Sozialversicherungsgesetzes 2014)


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