Absatz 1, Artikel 6 des Dekrets 100/2019/ND-CP sieht Strafen für Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern), motorradähnlichen Fahrzeugen und mopedähnlichen Fahrzeugen vor, die gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen.
Insbesondere gibt es eine Regelung, die eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND für Motorradfahrer vorsieht, die zwischen 19.00 Uhr des Vortages und 5.00 Uhr des Folgetages oder wenn Nebel oder schlechtes Wetter die Sicht einschränken, die Scheinwerfer nicht benutzen.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen wird das Nichtbenutzen des Lichts zwischen 19:00 Uhr des Vortages und 5:00 Uhr des Folgetages oder bei eingeschränkter Sicht aufgrund von Nebel oder schlechtem Wetter mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND belegt.
Motorradfahrer müssen bei Fahrten im Regen oder nachts das Abblendlicht einschalten. (Foto: Manh Doan)
Regen und Dunkelheit gelten als schlechtes Wetter, das die Sicht einschränkt. Wenn Sie Ihr Licht nicht einschalten, wird Ihnen eine Geldstrafe von 100.000 bis 200.000 VND berechnet. Daher müssen Motorradfahrer bei Fahrten im Regen oder nachts das Abblendlicht einschalten.
Gemäß Punkt c, Klausel 10, Artikel 6 des Dekrets 100/2019/ND-CP, Punkt c, Klausel 35, Artikel 2 des Dekrets 123/2021/ND-CP gibt es Vorschriften über Strafen für Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern), motorradähnlichen Fahrzeugen und motorradähnlichen Fahrzeugen, die gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen.
Demnach wird Autofahrern, die bei Regen und Dunkelheit ohne Einschalten der Scheinwerfer auf der Straße fahren und dadurch einen Unfall verursachen, für 2 bis 4 Monate der Führerschein entzogen.
Gemäß Absatz 1, Artikel 74 des Dekrets 100/2019/ND-CP gibt es Bestimmungen über die Aufteilung der Befugnisse zur Verhängung von Verwaltungssanktionen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs wie folgt: „ Die Vorsitzenden der Volkskomitees auf allen Ebenen sind befugt, im Rahmen ihrer lokalen Verwaltung Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Dekrets zu verhängen .“
Gemäß Klausel 1, Artikel 75 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert durch Klausel 27, Artikel 2 des Dekrets 123/2021/ND-CP, der die Sanktionsbefugnis des Vorsitzenden des Volkskomitees auf allen Ebenen festlegt, ist der Vorsitzende des Volkskomitees auf Bezirksebene befugt, bei Verstößen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs eine Geldstrafe von bis zu 5.000.000 VND zu verhängen.
Die Höchststrafe für einen Motorradfahrer, der bei Regen oder nachts auf der Straße die Scheinwerfer nicht einschaltet, beträgt 200.000 VND.
NGUYEN VUONG
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