Die oben genannten Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Rundschreiben 12/2025/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 28. Februar 2025 zur Prüfung und Erteilung von Führerscheinen. internationale Führerscheine ausstellen und verwenden. Dieses Rundschreiben tritt am 1. März 2025 in Kraft. Gemäß Rundschreiben 35/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums (jetzt Bauministerium) zur Regelung der Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen; internationale Führerscheine ausstellen und verwenden; Schulungen, Prüfungen und die Erteilung von Schulungszertifikaten im Bereich Straßenverkehrsrecht – das Rundschreiben 12/2025/TT-BCA enthält zahlreiche neue Regelungen.
Viele bemerkenswerte neue Punkte
Dementsprechend umfasst der Inhalt der Fahrprüfung für die Klassen A1, A, B1 gemäß Artikel 12 des Rundschreibens 12/2025/TT-BCA Theorie und Praxis in der Form. Bei Kandidaten, die die theoretische oder praktische Fahrprüfung gemäß dem Diagramm bestehen, werden die Prüfungsergebnisse ein Jahr lang aufbewahrt. Kandidaten, die die theoretische Prüfung nicht bestehen, können weiterhin die praktische Fahrprüfung im Bild ablegen. Mittlerweile gehören zu den Fahrprüfungsinhalten für alle Pkw-Klassen: Theorie, Simulation, Fahren im Bild und Fahren auf der Straße. Die Kandidaten können alle 4 Prüfungen ablegen. Die erzielten Inhalte werden 1 Jahr lang gespeichert; wobei der nicht bestandene Teil zur Wiederholungsprüfung angemeldet wird. Nach Abschluss einer Fahrausbildung und Erhalt eines Ausbildungszertifikats einer Fahrausbildungsstätte können sich die Kandidaten an jedem beliebigen Ort zur Fahrprüfung anmelden.
Insbesondere heißt es in Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens 12/2025/TT-BCA: „Kandidaten, die die Fahrprüfung A1, A mit einem gültigen Pkw-Führerschein ablegen, sind von der Theorieprüfung befreit.“ Konkret wird die Klasse A1 Fahrern von Zweiradkrafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW gewährt; Die Klasse A wird Fahrern von Zweirädern mit einem Hubraum von über 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung von über 11 kW sowie Fahrzeugtypen erteilt, die für den Führerschein der Klasse A1 vorgesehen sind. Zuvor war im Rundschreiben 35/2024/TT-BGTVT festgelegt, dass die Theorieprüfung für den Führerschein der Klasse A1 (bis 175 cm3) entfällt, wenn der Kandidat einen Pkw-Führerschein besitzt. Kandidaten, die sich für einen A2-Führerschein (über 175 ccm) anmelden, werden nicht von der Theorieprüfung befreit.
Die Menschen sind begeistert von den neuen Regelungen
Mit den oben genannten Änderungen im Ablauf der Führerscheinprüfung sind viele Menschen zufrieden, da sie nicht mehr „gebunden“ sind. Herr Huynh Van Hong (wohnhaft in der Gemeinde Hoa Binh, Bezirk Cho Moi) sagte, dass viele der oben genannten Vorschriften für die Menschen von Vorteil seien. Die beste Regel ist, dass Sie, wenn Sie diesen Inhalt nicht bestehen, trotzdem noch den anderen Inhalt belegen können. Dadurch sparen die Prüfungsteilnehmer viel Aufwand und Zeit, da sie bei jeder Prüfung einen simulierten Test absolvieren und viele Male üben müssen. Herr Le Thanh Ha (wohnhaft in der Gemeinde Vinh Trach, Bezirk Thoai Son) ist sehr aufgeregt, weil der Staat flexible Vorschriften für die Prüfungen zur Ausstellung von Führerscheinen hat. „Nachdem ich die Theorieprüfung in einem Prüfungszentrum im Bezirk Thoai Son absolviert habe, kann ich meine Bewerbung zur Prüfungsanmeldung in Long Xuyen oder an einem beliebigen Ort einreichen. Das hilft den Leuten, Zeit und Raum proaktiv einzuteilen“, sagte Herr Ha.
Bezüglich der Frist für die Ausstellung von Führerscheinen heißt es in Artikel 19 des Rundschreibens 12/2025/TT-BCA: Die Verkehrspolizeibehörde stellt Führerscheine an Personen aus, die die Prüfung innerhalb von 7 Werktagen nach dem Ende der Prüfung bestehen. Die Einbindung des elektronischen Führerscheins in das elektronische Datensystem und das elektronische Ausweiskonto erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der Prüfungsfrist. Zuvor war im Rundschreiben 35/2024/TT-BGTVT festgelegt, dass die Frist für die Ausstellung eines Führerscheins spätestens 10 Tage nach dem Ende der Prüfungsperiode liege und die Person, die die Prüfung bestanden habe, ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Führerscheingebühr nachgekommen sei.
Auf die Frage der Bevölkerung, ob private Fahrschulen nach der Übertragung der Aufgaben der Prüfung, Ausstellung und des Umtauschs von Führerscheinen vom Verkehrsministerium auf das Ministerium für öffentliche Sicherheit derzeit noch betriebsfähig seien, teilte ein Vertreter der Verkehrspolizeibehörde mit, dass die Ausbildungstätigkeit für die Prüfung und Ausstellung von Führerscheinen derzeit vom Verkehrsministerium sozialisiert und verwaltet werde. Nach dem 1. März 2025 wird es von einer anderen, von der Regierung beauftragten Agentur verwaltet. Was die Aufgabe der Prüfung, Ausstellung und des Umtauschs von Führerscheinen betrifft, so hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit diese vom Verkehrsministerium übernommen und die Verkehrspolizei mit der Verantwortung für die Prüfung, Ausstellung und den Umtausch von Führerscheinen beauftragt. „Grundsätzlich werden wir vorerst den aktuellen Stand des Datensystems und der Software zur Verwaltung der Prüfung, Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen im Verkehrssektor beibehalten. Wir werden die Prüfung, Ausstellung und Erneuerung der Führerscheine nach Erhalt gemäß den Vorschriften organisieren“, informierte ein Vertreter der Verkehrspolizeibehörde.
NR
Quelle: https://baoangiang.com.vn/nguoi-co-giay-phep-lai-oto-duoc-mien-sat-hach-ly-thuyet-xe-may-a417551.html
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