Die Verwaltung der Kfz-Kennzeichen erfolgt über Personen-Identifikationsnummern. (Quelle: VGP) |
Wie viele Kennzeichen können einer Person zugeteilt werden?
Gemäß den Klauseln 3, 4, 5, 6, 7 und 8 des Artikels 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Vergabe und Verwaltung von Bürgeridentifikationsschildern wie folgt:
- Fahrzeugkennzeichen werden nach der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters vergeben und verwaltet (nachfolgend Identifikationskennzeichen genannt). Ein Identifikationsschild ist ein Schild mit Symbolen, Schilderserien, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Schilderfarbe gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA.
- Für Fahrzeughalter, die vietnamesische Staatsbürger sind, wird das Nummernschild anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.
- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild auf Grundlage der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der von der zuständigen Behörde ausgestellten Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen Personalausweisnummer verwaltet.
- Bei Fahrzeughaltern, bei denen es sich um Organisationen handelt, wird das Nummernschild gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem erstellt wird; Falls keine elektronische Identifikationsnummer der Organisation vorhanden ist, richtet sich die Verwaltung nach der Abgabenordnung oder dem Gründungsbeschluss.
- Bei Erlöschen, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und bei der Zulassung eines anderen Fahrzeugs auf seinen Namen neu zugeteilt.
Die Identifikationsnummer bleibt für den Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Entzugs gespeichert; Sofern sich der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist nicht registriert hat, wird die Identifikationsnummer an das Kennzeichenlager übermittelt, um sie gemäß den Vorschriften zu registrieren und an Organisationen und Einzelpersonen auszugeben.
- Verlegt der Fahrzeughalter seinen Firmen- oder Wohnsitz von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in eine andere, kann er das Identifikationskennzeichen behalten (keine Änderung des Fahrzeugkennzeichens erforderlich).
Gemäß den oben genannten Bestimmungen und weiteren Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA gibt es daher keine Regelung zur Höchstzahl von Bürgeridentifikationsschildern. Eine Person kann gleichzeitig mehrere Nummernschilder für Autos und Motorräder besitzen, wobei jedem Fahrzeug ein anderes Nummernschild zugeordnet wird.
Wird das Kennzeichen ab 15.08.2023 5-stellig oder 4-stellig sein?
* Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA werden Fahrzeugkennzeichen entsprechend dem Identifikationscode des Fahrzeughalters ausgegeben und verwaltet (nachfolgend „Identifikationskennzeichen“ genannt). Ein Identifikationsschild ist ein Schild mit Symbolen, Schilderserien, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Schilderfarbe gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA.
* Gemäß den Klauseln 1, 2, 3 und 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Übergangsbestimmungen wie folgt:
- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.
- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15.08.2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen in das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
- Fahrzeuge, die mit 5-stelligen Nummernschildern mit den Symbolen „LD“, „DA“, „MĐ“, „R“ zugelassen sind, dürfen auch bei Änderung oder Neuvergabe des Nummernschilds weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ändern muss.
- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins, zur Änderung des Kennzeichens, zur Neuausstellung des Fahrzeugscheins, zur Neuausstellung des Kennzeichens oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt; dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationskennzeichen geändert.
Somit ist das Identifikationsnummernschild ab dem 15. August 2023 ein 5-stelliges Nummernschild mit Symbolen, Nummernschildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Nummernschildfarbe gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
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