Am 7. September erließ der Finanzminister das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, in dem die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen festgelegt wurden.
Gebühr für neue Kfz-Kennzeichen ab 22. Oktober 2023. |
1. Was ist ein Kfz-Kennzeichen?
Ein Identifikationsschild ist ein Nummernschild, das entsprechend dem Identifikationscode des Fahrzeughalters ausgegeben und verwaltet wird. ist ein Nummernschild mit Symbolen, Nummernschildserie, Buchstaben- und Zahlengröße und Nummernschildfarbe gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA.
Darin:
- Für Fahrzeughalter, die vietnamesische Staatsbürger sind, wird das Nummernschild anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.
- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild anhand der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von der zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.
- Bei Fahrzeughaltern, die Organisationen sind, wird das Nummernschild gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wird. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird dieser gemäß der Abgabenordnung oder dem Gründungsbeschluss verwaltet.
(Klausel 3, 4, 5, 6 Artikel 3 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
2. Wie hoch ist die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Kfz-Kennzeichens ab dem 22.10.2023?
Konkret gilt ab dem 22. Oktober 2023: Wenn eine Person ein neues Nummernschild beantragt und dem Fahrzeughalter kein Identifikationsnummernschild zugeteilt wurde, muss sie die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Nummernschilds gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC entrichten, und zwar wie folgt:
Einheit: VND/Zeit/Auto
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
1 | Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme der in Punkt 2 und Punkt 3 dieses Abschnitts genannten Kraftfahrzeuge | 500.000 | 150.000 | 150.000 |
2 | Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups) | 20.000.000 | 1.000.000 | 200.000 |
3 | Anhänger, Sattelanhänger separat angemeldet | 200.000 | 150.000 | 150.000 |
4 | Motorrad | |||
A | Wert bis zu 15.000.000 VND | 1.000.000 | 200.000 | 150.000 |
B | Wert von 15.000.000 VND bis 40.000.000 VND | 2.000.000 | 400.000 | 150.000 |
C | Wert über 40.000.000 VND | 4.000.000 | 800.000 | 150.000 |
Insbesondere werden die im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC festgelegten Gebiete nach Verwaltungsgrenzen bestimmt, und zwar wie folgt:
- Region I umfasst: Hanoi-Stadt, Ho-Chi-Minh-Stadt einschließlich aller Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt.
Wand.
- Region II umfasst: zentral verwaltete Städte (außer Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) einschließlich aller Bezirke und Kreise unter der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt; Zu einer Provinzstadt oder einem Provinzort zählen alle Stadtteile und Gemeinden der Stadt oder des Ortes, unabhängig davon, ob es sich um innerstädtische Stadtteile oder Vorortgemeinden handelt.
- Bereich III umfasst: Andere Bereiche als Bereich I und Bereich II, wie oben beschrieben.
Notiz:
- Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt zu entrichten: Für die Registrierung zur Erteilung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gilt der Gebührensatz in Gebiet I; Für die Eintragung von Urkunden und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenhöhe des Bereichs II.
- Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz in Gebiet I.
- Der Wert eines Motorrads, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichens dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.
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